alleiniges sorgerecht

  • hallo,


    meine anwältin hat das alleinige sorgerecht beantragt, und somit wird also die elterliche sorge bei der scheidung mit verhandelt....
    komisch das meine anwältin des allein entschieden hat, ohne rücksprache....


    jetzt wollt ich mal wissen, was da alles auf mich zukommen wird?
    ich weiß nur soviel, das das jugendamt wohl einen bericht schreiben muss, aufgrund dessen dann der richter entscheidet....


    wie lang dauert des? was muss ich unbedingt beachten, und was soll auf keinen fall passieren??


    ich weiß viele fragen, aber ich weiß nicht wem ich sie sonst stellen soll, als euch ;)


    vlg andi

    Schweb' wie ein Schmetterling, Stich wie eine Biene!

  • Hallo 4and1,


    öhm..... wie kommt Deine Anwältin überhaupt darauf? Normalerweise hätte das doch vorher mit Dir abgeklärt werden müssen....... :wow


    Sowas hat natürlich Streitpotential ohne Ende....... Schlimmstenfalls kommt auf Dich, falls der Richter nicht nach Aktenlage entscheiden kann, also auch der Bericht des JA nicht ausreicht, ein psychologisches Gutachten zu... Das ist belastend für alle Beteiligten und ergab in meinem Fall eine Schlammschlacht, als der KV diese Lawine lostrat.


    Ich würd mal schleunigst mit "meiner" Anwältin reden..... :Hm


    Ist es wirklich das Beste für "das Kind"? Diese Frage sollte von jedem Beteiligten zuerst beantwortet werden.

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

    Einmal editiert, zuletzt von stubenhai ()

  • also ich vermute mal das es nach der aktenlage wohl möglich war so zu entscheiden für meine anwältin...
    und ich denk die aussichten sind auch nicht all zu schlecht, weil meine anwältin beantragt ned einfach was, wenns keinen erfolg dafür gibt....


    blöd geschaut hab ich aber trotzdem


    ok, bericht vom jugendamt, und evtl psychologisches gutachten....


    sonst hab ich ned weiter was zu befürchten??


    vlg andi

    Schweb' wie ein Schmetterling, Stich wie eine Biene!

  • Hallo 4nd1!


    Klang oben ja schon an, zuerst steht mal die Frage, was das Kind "zu befürchten" hätte. Vielleicht wolltest Du es ja so verstanden wissen.
    Der Aufwand ist für alle Betroffenen sehr hoch, psychisch, zeitlich etc..
    Unter dem Strich muss es sich v.a. für das Kind "gelohnt" haben und eine deutliche Verbesserung seiner Lebensumstände zu erwarten sein.


    Alles Gute für Euch :wink

  • also mein immer noch nicht ganz ex, weil immer noch verheiratet kümmert sich nicht um den kleinen kommt nicht zum betreuten umgang, obwohl erden übers gericht eingeklagt hat, und sonst muss ich auch immer alles allein machen...
    weiter kann ich über seine persönlichen verfehlungen nichts schreiben, weil ich des nicht in der öffentlichkeit breit treten kann und will.... (ich kann nur sagen das der lebenswandel den er da so hat, von keinem hier gutgeheißen wird)
    ich weiß nur das ich keine adresse oder telefonnummer von ihm hab, und wenn ich dann mal entscheidungen treffen muss, und seine unterschrift brauch muss ich des dann übers gericht laufen lassen, und des is auch echt mühsam, ich denk deswegen hat meine anwältin auch so entschieden...

    Schweb' wie ein Schmetterling, Stich wie eine Biene!

  • Hi,


    Zitat

    Original von 4nd1
    ich weiß nur das ich keine adresse oder telefonnummer von ihm hab, und wenn ich dann mal entscheidungen treffen muss, und seine unterschrift brauch muss ich des dann übers gericht laufen lassen, und des is auch echt mühsam, ich denk deswegen hat meine anwältin auch so entschieden...


    Na dann kann ich´s mir denken.
    NUR, daß eine RAin dies nicht vorher mit dir bespricht, wundert mich schon.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat


    NUR, daß eine RAin dies nicht vorher mit dir bespricht, wundert mich schon.


    Gruß
    babbedeckel


    na was meinst wie ich mich wunder....


    naja jetzt isses so wies is und ich hoff es wird gut....

    Schweb' wie ein Schmetterling, Stich wie eine Biene!

  • Hi,


    Zitat

    Original von 4nd1


    na was meinst wie ich mich wunder....


    naja jetzt isses so wies is und ich hoff es wird gut....


    also auf jden Fall -fürs nächste Mal- der RAin sagen, besser schriftlich, daß du jedes Schriftstück, bevor´s rausgeht, gegenlesen möchtest !!!
    Mein RA war am Anfang auch so :wand
    ...jetzt spurt er 8)


    Gruß
    babbedeckel

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  • des mitm gegenlesen hab ich ihr auch gesagt, aber des will sie nicht, weil die der ansicht is, des is bei mir (pkh) nicht drin, bei den eh scho horenden kosten....


    naja ich hoff aufs beste, erwarte aber mal des schlimmste....

    Schweb' wie ein Schmetterling, Stich wie eine Biene!

  • Zitat

    Original von 4nd1
    des mitm gegenlesen hab ich ihr auch gesagt, aber des will sie nicht, weil die der ansicht is, des is bei mir (pkh) nicht drin, bei den eh scho horenden kosten....


    :kopf :schiel :radab
    Dann beschwere Dich bei der RA-Kammer !!! ...evtl. wenn alles vorbei ist
    Die spinnt wohl.
    ...oder laß es dir schriftlich geben, daß du das Schreiben nicht gegenlesen darfst.


    Gruß
    babbedeckel

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  • gut das ich ned allein bin mit meiner meinung über diese anwältin...


    hatte scho an mehreren ecken und enden so meine zweifel an ihr....


    aber jetzt zieh ich des durch, und dann is gut ;)


    tschacka ich schaff des :)

    Schweb' wie ein Schmetterling, Stich wie eine Biene!

  • Hallo ich möchte dir gern ein paar tips geebn was du beim JA sagen solltest
    nun als erstes das du dem kv das kind nciht wegnehmen lässt das du die besuchskontajkte gern fördern möchtest aber sie von ihm nicht wahrgenommen werden.
    das du keine Adresse hast, keine Telefonnummern und somit keine Unterschrift für dringliche sachen bekommen kannst. Das er nicht erreichbar ist.
    dases ja wichtig ist das der kontakt zum Vater nicht abbricht.mein Ex hat gar nicht auf das schreiben vom JA reagiert und sich somit selbst noch ins aus geschossen. Und schreib alle kontakte auf auch die wo nicht stattgefunden haben am besten mit grund. Habe ich auch gemacht so konnte das JA sehen das die Besuchswochenenden oft vom Vater abgesagt wurden.


    Ich würde mir an deiner Stelle nen anderen Anwalt suchen, du solltest schon vertrauen zu dem haben.


    Ich wünsche dir viel Kraft und Glück


    littlefam

  • Zitat

    Original von 4nd1
    des mitm gegenlesen hab ich ihr auch gesagt, aber des will sie nicht, weil die der ansicht is, des is bei mir (pkh) nicht drin, bei den eh scho horenden kosten....


    Das ist doch ein Scherz, ein ganz übler. :batsch
    Auch bei PKH ist es einem Anwalt möglich, Dir eine Kopie zukommen zu lassen. Von meiner habe ich so etwas noch nie zu hören bekommen.


    Den ersten Anwalt hab ich auch gewechselt, weil der alles nur "bestimmen" wollte.


    Viel Erfolg bei der Suche.

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • Hi,


    Zitat

    Original von stubenhai
    Das ist doch ein Scherz, ein ganz übler. :batsch
    Auch bei PKH ist es einem Anwalt möglich, Dir eine Kopie zukommen zu lassen.


    natürlich ist es auch per PKH möglich. Es wird nur anders abgerechnet, nämlich "nur" nach Tabelle.
    Diese RAin ist ein Geldgeier....von ihrer sozialen Kompetenz gar nicht zu reden.


    Mit einem Anwalt sollte man einen Trinken gehen können, und auf einer Wellenlänge schwimmen. Sonst bringt´s nix !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Bei mir war auch das Problem, daß ich meinen Ex nicht erreichen konnte bzw kann.
    Ich hab damals dann erst mal das alleinige Sorgerecht bis zur Scheidung bekommen und im Scheidungsverfahren dann endgültig.


    Eine Mitarbeiterin vom Jugendamt hat ein Gespräch mit den Kindern geführt, in dem sie ihnen erklärt hat, worum es geht und ob das für sie ok wär.


    Bei der Scheidungsverhandlung war sie auch noch mal da und wurde vom Richter nur kurz befragt, ob es Einwendungen seitens des JA gibt.


    Mehr war bei uns da nicht- war nicht wirklich schwierig.


    LG Vera


    und ich habe jedes Schreiben meiner Anwältin bekommen-trotz PKH.
    Das laß Dir nicht gefallen.

    Einmal editiert, zuletzt von Wuschel ()

  • Zitat

    Original von babbedeckel
    Hi,



    natürlich ist es auch per PKH möglich. Es wird nur anders abgerechnet, nämlich "nur" nach Tabelle.


    Meine Rede.
    Ich geb zu, mit den anwaltlichen Abrechnungsmöglichkeiten habe ich mich noch nicht vertraut gemacht, nun hab ich wieder mehr Einblick . ;)


    Ab einem gewissen Punkt kann ein RA ja auch die Mandantschaft einschätzen und in seinem/ihrem Sinne hohne grosse Varababsprache handeln, aber eine Nachricht darüber sollte immer drin sein.

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