hallo,
meine anwältin hat das alleinige sorgerecht beantragt, und somit wird also die elterliche sorge bei der scheidung mit verhandelt....
komisch das meine anwältin des allein entschieden hat, ohne rücksprache....
jetzt wollt ich mal wissen, was da alles auf mich zukommen wird?
ich weiß nur soviel, das das jugendamt wohl einen bericht schreiben muss, aufgrund dessen dann der richter entscheidet....
wie lang dauert des? was muss ich unbedingt beachten, und was soll auf keinen fall passieren??
ich weiß viele fragen, aber ich weiß nicht wem ich sie sonst stellen soll, als euch
vlg andi