gerichtliche Zuweisung der Wohnung durch arglistige Täuschung

  • Hallo,


    ich bin seit 21 Jahren verheiratet , habe 4 Kids (10,14,18,19) und muss das Einfamilienhaus des KV verlassen aufgrund einer gerichtlichen Vereinbarung 09/2014


    Kurz zu INfo: KV hat ehemalige Landwirtschaft mit 1 Einfamilienhaus(wo ich noch wohne) und 2 Familienhaus (mit Ferienwohnung und im OG Räumlichkeiten, in welche ich soll),...lt. Vereinbarung ist aber von einer Ferienwohnung die Rede, die genehmigte im EG ist vermietet und die Räumlichkeiten im OG sind Nebenräume und nicht als Wohnung genehmigt.
    Dass die Räumlichkeiten im Og nicht bewohnt dürfen habe ich erst im November herausbekommen und fechte die Vereinbarung deswegen an.ggf. Klage.
    Der KV bedroht mich deswegen mit allen Mitteln ( das alle Kids bei Ihm bleiben müssen , obwohl der Kleinste mit mir gehen möchte).Er manipuliert die grossen voll.
    Er würde mich wg Prozessbetrug anzeigen, wenn ich klage.


    Ich bin echt am Ende, leider finde ich keine Wohnung, hab im Moment nur ALG 2 für mich auch kein Kindergeld, weil KV es beantragt hat und ich auch , liegt es still.

  • Hallo erstmal,


    warum läßt du dich so unter Druck setzen? Was möchte er mit Prozessbetrug? Lass ihn dich anzeigen. Ich sehe hier erstmal keinen Grund, daß ein Prozessbetrug vorliegen soll. Was ich dir raten möchte: Da du ALG2-Bezieher bist, steht dir Beratungshilfe zu. Gehe zum Amtsgericht, hol dir einen Beratungsschein, und gehe damit zu einem Rechtsanwalt für Familienrecht. Der kann dich beraten, wie du am Besten vorgehst.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Der KV hat den Gerichtsvollzieher beauftragt. Es kommt zu Verhandlung in 3 Wochen wegen meinem Einspruch auf die gerichtliche Vereinbarung.


    Er bedroht mich, dass ich den Kleinsten nicht bekomme.

  • So klein ist der Kleinste auch nicht mehr. Ein zehnjähriges Kind wird ein der Regel vor Gericht gehört (zumindest hier bei uns). Natürlich wird es eine Rolle spielen, wo die großen Geschwister bleiben ob er die Schule wechseln müsste....


    Du brauchst keine Angst haben, dass das Kind in den Zeugenstand muss etc. Meist geht der Richter (evt auch noch Gutachter oder Beistand des Kindes) in ein Extrazimmer und sie plaudern dort kurz. Dein Kind wird auch nicht gefragt: "Hast du Mama oder Papa lieber" oder " Willst du da oder da wohnen".