Gespräch beim JA vor Umgangs-Verhandlung

  • Hallo Foris,


    in zwei Tagen ist ein Gespräch beim JA vor der Gerichtsverhandlung kommende Woche und mir geht noch so einiges im Kopf herum.


    KV's RA schrieb ja in der "Anklage" dass das Kind z. B. wenn es krank ist dann nicht zum KV soll sondern dafür die Woche drauf, wo sie eigentlich bei mir wäre. Ist das wirklich so? Kind hatte in der Nacht 2 x gebrochen , war sonst aber fit und ich habe es KV gesagt bei der Übergabe. Er hat die Nase gerümpft und hätte sie am liebsten gar nicht erst genommen.


    Kind war jetzt 1 x 3,5 h alleine mit KV. Diese Woche ist wieder Umgang. Seitdem sagt sie mir ständig wenn sie was sieht was sie an KV erinnert, dass sie da nicht mehr hin will. Bis zu diesem 1. alleinigen Umgang war Kind auch sauber. Jetzt macht sie wieder "gross" in die Hose. Ich sage ihr immer wieder, dass der Papa doch auch ganz toll mit ihr spielt, aber sie reagiert immer ganz bockig und sagt NEIN, das will ich nicht.


    Gibt sich das mit der Zeit?

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Kind hatte in der Nacht 2 x gebrochen , war sonst aber fit und ich habe es KV gesagt bei der Übergabe.


    Wie alt ist denn das Kind? Ich weiß ja nicht, warum das Kind sich übergeben musste (Magen-Darm-Virus?), aber es wäre für mich durchaus nachvollziehbar, wenn sie bei Krankheiten (abgesehen von "normaler" Erklältung) erst einmal bei Dir bleibt, weil sie es gewöhnt ist, dass sie dann von Dir versorgt ist. Ich finde den Vorschlag übrigens gar nicht schlecht, dass der KV dann auf den Umgang verzichtet und dafür eine Woche später mit ihr Zeit zusammen verbringt. Klar könnte man das auch so sehen, dass er sich nicht die Finger dreckig machen möchte, aber ich finde, es sollte dem Kind ja gut gehen dabei, und da habe ich eher den Eindruck, dass es nicht der Fall ist.

    Seitdem sagt sie mir ständig wenn sie was sieht was sie an KV erinnert, dass sie da nicht mehr hin will.


    Wie alt ist Dein Kind? Warum möchte sie nicht mehr dorthin? Kannst Du das (durch einfühlsames Nachfragen) herausfinden?

    Ich sage ihr immer wieder, dass der Papa doch auch ganz toll mit ihr spielt,


    Ich glaube, da geht es eher darum, wie sie diese Zeit "bewertet", und da scheint es ja eine Diskrepanz zwischen ihrem Gefühl und das ihrer Eltern zu geben ...

  • Kind ist 3 Jahre alt.


    Sie hatte wohl einen Virus. Unser KV rümpft schon die Nase wenn sie nur Schnupfen hat und er ihr die Nase putzen soll. (Im Gegenzug dazu will er sie unbedingt obwohl er Magen-Darm vor paar Monaten hatte und uns alle angesteckt hat)

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  • Sie hatte wohl einen Virus. Unser KV rümpft schon die Nase wenn sie nur Schnupfen hat und er ihr die Nase putzen soll. (Im Gegenzug dazu will er sie unbedingt obwohl er Magen-Darm vor paar Monaten hatte und uns alle angesteckt hat)


    Dann entwirf eine Umgangsregelung, bei der die Umgänge verschoben werden, wenn einer von beiden so krank ist, dass es ansteckend ist. Man kann ja die gängigsten Krankheiten dazuschreiben. Bei Magen-Darm würde ich mein Kind nur dort lassen, wo es sich auch wohlfühlt. Vielleicht hat sich Deine Tochter in dieser Situation von Dir im Stich gelassen gefühlt? Eine normale Erkältung sollte kein Grund sein, den Umgang ausfallen zu lassen.


  • Dann entwirf eine Umgangsregelung, bei der die Umgänge verschoben werden, wenn einer von beiden so krank ist, dass es ansteckend ist. Man kann ja die gängigsten Krankheiten dazuschreiben. Bei Magen-Darm würde ich mein Kind nur dort lassen, wo es sich auch wohlfühlt. Vielleicht hat sich Deine Tochter in dieser Situation von Dir im Stich gelassen gefühlt? Eine normale Erkältung sollte kein Grund sein, den Umgang ausfallen zu lassen.



    Ich glaube nicht, dass sie sich im Stich gelassen fühlt. Es ging ihr gut und ausser dem 2 x brechen war Kind wie immer. Sonst hätte ich KV angerufen und es abgeklärt wenn sie anders gewesen wäre.

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  • Hallo Sommerblume2012,


    generell spricht nichts dagegen, Umgang im gegenseitigen Einvernehmen zu verschieben, wenn es allen Beteiligten in die Planungen passt.


    Wenn Du als Hauptbezugsperson und betreuendes Elternteil der Meinung bist, das Kind sei gesund genug für Umgang, ist jegliches Nicht-Wollen vom KV jedoch einfach nur eine Absage. Du bist also nicht in der Pflicht, Termine zu tauschen, bzw. dann das kommende Wochenende zuzulassen.


    Resultat einer derartigen Regelung wäre ja eines Tages dann womöglich "och, eine Rotznase, lass die mal die Mama putzen, ich hole Dich lieber nächste Woche" und eine Mutter, die ihre eigenen Wochenenden mit Kind nicht und ohne Kind mehr planen kann.


    sagt
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Hallo Frau Raussteiger,


    du sprichst mir aus der Seele.


    Kind hatte vor einem Jahr mal ein bisschen Schnupfen und musste niesen als sie bei KV auf dem Arm war.


    Damals hat sie halt noch keine Hand vorgehalten und KVs Oberteil bekam einen Teil davon ab. Er hat Kind mit rotziger Nase auf den Boden gestellt und meinte, er müsse jetzt erst mal auf die Toilette sich sauber machen.


    Umgang verschieben möchte ich nur zur aller aller größten Ausnahme


    Denn ich richte meinen Dienstplan danach, dass ich arbeite wenn Kind bei KV ist und das hatten wir mit dem begleiteten Umgang versucht und das ging so ziemlich in die Hose. KV hat ne Stunde vorher abgesagt und verschoben und aus dem verschobenen Termin wurde wieder nichts, so dass 3 Monate gar kein Umgang statt fand.

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    Einmal editiert, zuletzt von Sommerblume2012 ()

  • KV hat ne Stunde vorher abgesagt und verschoben und aus dem verschobenen Termin wurde wieder nichts, so dass 3 Monate gar kein Umgang statt fand.


    Du hast recht. Deshalb haben wir in unserem gerichtlichen Vergleich festgelegt, dass einmal ausgefallene Umgänge nicht wiederholt, aber beim zweiten Mal der Umgang (zeitnah) nachgeholt wird. Absagen, so stand auch darin, sind nur zulässig, wenn Kind krank ist (mit ärztl. Attest). Das Absagen eine Stunde vorher durch den umgangsberechtigten Elternteil klingt für mich nicht gerade nach gesteigertem Interesse und Engagement.

    Damals hat sie halt noch keine Hand vorgehalten und KVs Oberteil bekam einen Teil davon ab. Er hat Kind mit rotziger Nase auf den Boden gestellt und meinte, er müsse jetzt erst mal auf die Toilette sich sauber machen.


    Er hätte ja auch das Kind mitnehmen können, nachdem er ihm die Nase geputzt hat. Vielleicht ist das von diesem KV zuviel verlangt. Für mich schwer nachvollziehbar.


  • Du hast recht. Deshalb haben wir in unserem gerichtlichen Vergleich festgelegt, dass einmal ausgefallene Umgänge nicht wiederholt, aber beim zweiten Mal der Umgang (zeitnah) nachgeholt wird. Absagen, so stand auch darin, sind nur zulässig, wenn Kind krank ist (mit ärztl. Attest). Das Absagen eine Stunde vorher durch den umgangsberechtigten Elternteil klingt für mich nicht gerade nach gesteigertem Interesse und Engagement.


    Er hätte ja auch das Kind mitnehmen können, nachdem er ihm die Nase geputzt hat. Vielleicht ist das von diesem KV zuviel verlangt. Für mich schwer nachvollziehbar.


    2014 muss ich aber auch sagen hat es mal ein Jahr gut geklappt. Aber ist ja klar, als er mir im Dez. 2013 sagte dass er mehr Umgang möchte, habe ich nur gesagt, dass er doch erst mal den vorhandenen Umgang durchziehen soll.


    Für mich ist das auch schwer nachvollziehbar. Aber alkes was "Arbeit " ist, ist dem Herrn halt zu viel. So wie einen Termin bei der Caritas zu vereinbaren weil er mehr Umgang möchte. Da ist es einfacher dem RA zu sagen, dass er ein Verfahren einleiten soll.

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  • So unser Termin beim JA fand statt.


    Eigentlich hatten der KV und ich uns auf Umgang mit KV für Kind geeinigt. Es war alles ohne Probleme.


    Dann meine die SB vom JA, dass sie eine Vereinbarung aufsetzen wird was wir jetzt besprochen haben.


    KV meinte dann, dass er erst seine RA noch fragen wollte und die SB vom JA meinte, dass dafür eigentlich
    keine Zeit wäre, da ja bereits kommende Woche die Verhandlung wäre.


    Ich habe KV dann gefragt warum wir überhaupt noch eine Verhandlung brauchen wo wir doch jetzt so ein
    gutes Gespräch hatten und alles so regeln konnten ohne Probleme. Er will es aber übers Gericht machen.


    Ich habe dann gesagt, dass ich dann auch erst Rücksprache mit meinem Anwalt halte und keine Vereinbarung
    unterschreibe. Habe dann noch zu KV gesagt, dass ich es für die Elternebene nicht förderlich finde die Gerichts-
    verhandlung und ob er es nicht sein lassen will. Er will anscheinend keine Entscheidung ohne seine Rechts-
    anwältin treffen.

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  • KV meinte dann, dass er erst seine RA noch fragen wollte und die SB vom JA meinte, dass dafür eigentlich
    keine Zeit wäre, da ja bereits kommende Woche die Verhandlung wäre.


    Ich habe KV dann gefragt warum wir überhaupt noch eine Verhandlung brauchen wo wir doch jetzt so ein
    gutes Gespräch hatten und alles so regeln konnten ohne Probleme. Er will es aber übers Gericht machen.


    Wenn die Anwältin gut ist, wird sie ihm raten, die Vereinbarung zu unterschreiben. Meiner Erfahrung nach haben es Gerichte nicht gerne, wenn Verhandlungen stattfinden, die vermeidbar gewesen wären. Und diese Verhandlung ist vermeidbar, er muss nur unterschreiben.


    Wenn er dennoch dabei bleibt, eine Verhandlung zu wollen, dann kann das Gericht ihn relativ schnell zu den Kosten der Verhandlung (Gerichtskosten plus Kosten für beide Anwälte) verurteilen. Ob es das Gericht auch so macht, ist allerdings nicht klar...Gerichtsentscheidungen sind teilweise schwer vorauszusehen.