Hallo, nach der mündlichen Verhandlung am 1.12.2015 sollten die Beschlüsse im schriftlichen Verfahren erfolgen. Nahezu seit fast 4 Monaten ist die Vorteilsrichterin nicht in der Lage eine Entscheidung zu fällen. Letzter Umgangskontakt mit meinem Sohn war am 07.09.2013. Es ist erstaunlich wie eine Richterin die Sache jahrelang hinaus zieht ohne das man was dagegen rechtlich machen kann.
Was kann man dagegen tun?
Grüße
ich hol mal die leiche aus dem fundus.
ANWALT WECHSELN!