Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.

  • Musica, falsche baustelle. Du vergleichst deine Situation mit der von Rombac. Und: Es geht nicht um die "Versöhnung" mit der Mutter oder Ähnliches. Sondern wie geschrieben ist die konfrontation mit der Mutter wohl unausweichlich.


    Rombac hat aber im Gegensatz zu dir kein Sorgerecht. Damit kann er alle von dir benannten Dinge nicht einfordern. Sondern er kann sie nur erbitten und bewirken und hoffen, dass die behandelnden Ärzte, Gutachter, Richter, Jugendamt von ihm einen so positiven Eindruck haben, dass sie es als kindeswohlfördernd ansehen, wenn er am Gesundungsplan beteiligt ist.


    Das ist natürlich vom Goodwill dieser Leute abhängig. Juristisch jedoch etwas zu erstreiten und bei einem Richter durchzusetzen, der über das Krankheitsbild des Kindes informiert ist, während rombak das letztlich nicht ist, ist ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen. Man sollte vermeiden, in einer solchen Konstellation den "Kohlhaas" oder den "Don Quichote" zu geben. Auch wenn es Unrecht ist wie hier, was einem geschieht - keine Frage. Um des Kindes willen sollte man den "schlauen Weg" gehen und die Entscheidungsträger zumindest wohlwollend stimmen, wenn man sie nicht für das eigentliche Anliegen - Umgang -, ganz auf seine Seite ziehen kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,
    aber, wenn die KM ihrer "Sorgepflicht" nicht nachkommt oder , anders ausgedrückt, nicht im Interesse des Kindes handelt, das Kind so Schaden bezieht, wäre es doch an der Zeit, eindeutig zu handeln.
    Aber ohne Sorgerecht ist das eben mistig.

  • Musica, falsche baustelle. Du vergleichst deine Situation mit der von Rombac. Und: Es geht nicht um die "Versöhnung" mit der Mutter oder Ähnliches. Sondern wie geschrieben ist die konfrontation mit der Mutter wohl unausweichlich.


    Nicht dass ich wüßte. Mir ist schon klar, dass hier die Situation eine völlig andere ist als bei mir. Ebenso, dass der KV hier nicht die Möglichkeiten hat, die ich grundsätzlich hätte (auch wenn mir das Sorgerecht enorm beschnitten wurde). Ich hatte aber die Frage nach der KM gestellt, weil es die Äußerung der Ärztin gab, die KM nicht zu verärgern. Insofern war das eher eine rhetorische Frage meinerseits - es ist ja hinreichend klar, dass eine Versöhnung mit der KM nicht möglich ist. Trotzdem denke ich, dass der KV schon aus taktischen Gründen immer seine Bereitschaft zur Kooperation mit allen Beteiligten zeigen sollte, zumindest soweit das Potenzial zur Kooperation besteht, auch wenn dies viel Zeit und Nerven kostet. Ich halte es eben nur für möglich, dass das Jugendamt wegen des Sorgerechts bei der KM keinem Vatergespräch zustimmen wird, aber fragen sollte man da auf jeden Fall.

  • wenn die KM ihrer "Sorgepflicht" nicht nachkommt oder , anders ausgedrückt, nicht im Interesse des Kindes handelt, das Kind so Schaden bezieht, wäre es doch an der Zeit, eindeutig zu handeln.


    Sicherlich. Allerdings ist es ein Unterschied, ob der KV dies angesichts unvollständiger Informationen behauptet (auch wenn es objektiv zutreffend ist) oder ob dies durch ein gerichtlich beauftragten Gutachter festgestellt wurde. Deshalb ist es auch so wichtig, mit allen Beteiligten zu kooperieren.


  • Guten Tag Herr RA Bergmann,


    Beschluss des Amtsgericht vom 12/2013 lautet;
    1. In der Form einer Zwischenregelung wird dem KV in Abänderung der vergleichsweisen Regelung vom Juli 2013 ein Umgangsrecht alle 3 Wochen von Samstag bis Sonntag eingeräumt. Der Umgang erfolgt unbegleitet.
    Der KM wird aufgegeben eine Schulbegleitung einzurichten und dafür zu sorgen dass das Kind die Schule besucht.
    Der KM wird aufgegeben die Umgangskontakte mit dem KV zu motivieren . Der KM wird aufgegeben bei den Übergabezeiten in der Wohnung anwesend zu sein.
    Es soll ein schriftliches Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand des Kindes eingeholt werden, über die Richtigkeit der Diagnose ADHS.
    Weiterhin soll ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt werden über die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile sowie Umgang mit Übernachtung in den Ferienzeiten bei dem KV.
    2. Es laufen Gerichtsverfahren über das GSR und Regelung des Umgangs durch das Gericht.
    3. Es soll ein Gutachten erstellt werden , über den Gesundheitszustand des Kindes und die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile.


    Im letzten Gespräch mit der begutachtenten Ärztin am 3.11.2014 wurde ADHS ausgeschlossen und eine Soziale Interaktion ( seelische Störung ) festgestellt, die seit dem 1.12.2014 in einer Städtischen Einrichtung ( seelische Behandlung ) stationär behandelt wird.


    Gegen die KM und der Gutachterin wurde bereits Ordnungsgeld Anfang diesen Monats beantragt.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Musica, falsche baustelle. Du vergleichst deine Situation mit der von Rombac. Und: Es geht nicht um die "Versöhnung" mit der Mutter oder Ähnliches. Sondern wie geschrieben ist die konfrontation mit der Mutter wohl unausweichlich.


    Rombac hat aber im Gegensatz zu dir kein Sorgerecht. Damit kann er alle von dir benannten Dinge nicht einfordern. Sondern er kann sie nur erbitten und bewirken und hoffen, dass die behandelnden Ärzte, Gutachter, Richter, Jugendamt von ihm einen so positiven Eindruck haben, dass sie es als kindeswohlfördernd ansehen, wenn er am Gesundungsplan beteiligt ist.


    Das ist natürlich vom Goodwill dieser Leute abhängig. Juristisch jedoch etwas zu erstreiten und bei einem Richter durchzusetzen, der über das Krankheitsbild des Kindes informiert ist, während rombak das letztlich nicht ist, ist ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen. Man sollte vermeiden, in einer solchen Konstellation den "Kohlhaas" oder den "Don Quichote" zu geben. Auch wenn es Unrecht ist wie hier, was einem geschieht - keine Frage. Um des Kindes willen sollte man den "schlauen Weg" gehen und die Entscheidungsträger zumindest wohlwollend stimmen, wenn man sie nicht für das eigentliche Anliegen - Umgang -, ganz auf seine Seite ziehen kann.


    In det Tat, so sieht die Sachlage bei mir aus . Das Gericht ist geneigt einen Umgang zu gewähren, das JA duckt sich und wartet lieber ab und die Gutachterin meint , das Gutachten sei auch nicht negativ aber die KM hat das letzte Wort.

  • Das Gericht ist geneigt einen Umgang zu gewähren, das JA duckt sich und wartet lieber ab


    Das verstehe ich nicht. Es gibt doch einen gültigen Beschluss des Familiengerichts, der aber nicht umgesetzt werden konnte, weil die KM sämtlichen "Aufgaben" des Gerichts rein objektiv nicht nachgekommen ist. Was muss darüberhinaus gewährt werden? Wie kann sich ein JA über diesen Beschluss hinwegsetzen? Jugendämter haben ja beratende Funktion, aber hier gibt es nichts zu beraten. Oder sehe ich da etwas falsch?


    Abgesehen davon: Da der Sohn ja zur Zeit in stationärer Behandlung ist, kann man wohl davon ausgehen, dass für ihn erst einmal wesentlich besser gesorgt ist als unter der Verantwortung der KM. Hat die KM dieser Behandlung zugestimmt, oder unter welchen Voraussetzung konnte diese begonnen werden? So traurig es ist, dass der KV keinen Zugang zum Sohn hat, so vernünftig erscheint es mir, die Fertigstellung des Gutachtens abzuwarten und dabei wie von RA Bergmann vorgeschlagen zu verfahren. Gleichzeitig gibt das dem TS Zeit, sich zu überlegen, welche Perspektive er für seinen Sohn sieht und wie er sich dafür einsetzen kann (evtl. Antrag auf alleiniges Sorgerecht, hilfsweise Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen) und wie er sich dabei geeignet anwaltlich vertreten lässt.


  • Das verstehe ich nicht. Es gibt doch einen gültigen Beschluss des Familiengerichts, der aber nicht umgesetzt werden konnte, weil die KM sämtlichen "Aufgaben" des Gerichts rein objektiv nicht nachgekommen ist. Was muss darüberhinaus gewährt werden? Wie kann sich ein JA über diesen Beschluss hinwegsetzen? Jugendämter haben ja beratende Funktion, aber hier gibt es nichts zu beraten. Oder sehe ich da etwas falsch?


    Abgesehen davon: Da der Sohn ja zur Zeit in stationärer Behandlung ist, kann man wohl davon ausgehen, dass für ihn erst einmal wesentlich besser gesorgt ist als unter der Verantwortung der KM. Hat die KM dieser Behandlung zugestimmt, oder unter welchen Voraussetzung konnte diese begonnen werden? So traurig es ist, dass der KV keinen Zugang zum Sohn hat, so vernünftig erscheint es mir, die Fertigstellung des Gutachtens abzuwarten und dabei wie von RA Bergmann vorgeschlagen zu verfahren. Gleichzeitig gibt das dem TS Zeit, sich zu überlegen, welche Perspektive er für seinen Sohn sieht und wie er sich dafür einsetzen kann (evtl. Antrag auf alleiniges Sorgerecht, hilfsweise Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen) und wie er sich dabei geeignet anwaltlich vertreten lässt.

    hi, ja es gibt einen gültigen Beschluss.


    Beschluss des Amtsgericht vom 12/2013 lautet;


    1. In der Form einer Zwischenregelung wird dem KV in Abänderung der
    vergleichsweisen Regelung vom Juli 2013 ein Umgangsrecht alle 3 Wochen
    von Samstag bis Sonntag eingeräumt. Der Umgang erfolgt unbegleitet.


    Der Umgang wurde aber durch die KM immer wieder boykotiert so dass es zu keinem Kontakt gekommen ist.

  • OK.
    Wenn in dem Beschluss der folgende Hinweis fehlt:
    "

















    1.
    Die
    Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlung gegen diese
    Regelung Ordnungsgeld von bis zu 25.000,00 EUR und für den Fall das dieses nicht
    beigetrieben werden kann Ordnungshaft angeordnet werden kann.





    Der Satz kann auch etwas anders formuliert werden, muss aber insgesamt erfolgt sein.
    Wenn nicht, so sollte schnellstmöglich der Antrag gestellt werden den Beschluss entsprechend zu ergänzen. Der Hinweis auf § 89 FamFG ist gem. § 89 II FamFG durch das Gericht zwingend und ohne Ermessen zu erteilen. D.h. das Gericht kann auch nicht auf die Stellungnahme der anderen Seite warten oder ähnliches.
    Sobald dieser Hinweis erfolgt ist (hätte schon längst beantragt werden müssen) und Sie nicht alle drei Wochen Umgang kriegen muss für jeden einzelnen Fall Ordnungsgeld beantragt werden.
    Der Umgang ist bereits gerichtlich gewährt er muss nur durchgesetzt werden.
    Warum wurde denn bisher kein versuch der Durchsetzung gemacht? Seit 12/2013 sind ja mindestens 12 Termine nicht eingehalten worden?


    Ein Verstoß ist übrigens auch die fehlende Einrichtung der Schulbegleitung.



    Offensichtlich gibt es auch mehrere Gutachten, zum Gesundheitszustand und zur Erziehungsfähigkeit. Wie weit sind denn die?



    Grüße


    RA Bergmann

  • Das Kind ist nach dem Umgangsbeschluss in eine Klinik, mutmaßlich die Jugendpsychiatrie, eingeliefert worden und lebt dort jetzt und wird behandelt. Ich kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass irgendein Familiengericht hier den alten Umgangsbeschluss mit Ordnungsgeld belegt (gegen wen? Die behandelnden Ärzte?). Und das beauftragte Gutachten ist mutmaßlich deshalb noch "in der Schwebe", weil es keinen Sinn macht, es während der Behandlung der Akuterkrankung abzuschließen. Was sollte der Richter anfangen mit einem Gutachten, das jetzt einen Behandlungszwischenstand gibt.


    Hier klagend zu versuchen, etwas zu beschleunigen, ist in meinen Augen absolut kontraproduktiv.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Guten Tag Herr RA Bergmann,


    ich hab nun meinen Anwalt gebeten den Ergänzungsbeschluss dahingehend Ihrer Formilierung zu stellen. In dem bisher gestellten Antrag wurde kein Betrag angegeben.


    Die Umgangstermine konnten nicht statt finden, da bei der Abholung des Kindes, die Mutter mit Kind zusammen verreist war oder nicht in der Wohnung anwesend waren. Später kam der Umgangspfleger dazu aber kurz vor dem Termin rief die Mutter beim Umgangspfleger an sagte dass das Kind Krank sei oder das Kind wolle nicht mit ihr kommen. Oder diei KM ist mal plötzlich für 6 Wochen zu Mutter Kind Kur gefahren. So geht es leider seit 2 Jahren hin und her.


    Gestern rief ich den Umgangspfleger an um Info zu bekommen. Dieser meinte zu mir, dass durch die Gutachterin vor einigen Tagen ein Zwischenbericht an das Gericht abgegeben worden ist. In der letzten Sitzung am 3.11. meinte die Gutachterin es würde mit dem Gutachten noch einige Monate dauern ( März 2016, warum auch immer. Obwohl Sie mir am 3.11. sagte ; sie sei mit mir bezüglich des Gutachtens durch. Andere Gutachten gibt es nicht. Es gibt lediglich 2 .3 Ärztliche Berichte ohne irgendwelche Diagnosen. Die KM lief von einem Arzt zum anderen um eine Diagnose wegen ADHS zu bekommem um ihren Umgangsboykot damit begründen zu können. Diese Diagnose wurde ihr aber nie ausgestellt. Um eine richtige Diagnose zu erstellen wurde das Kind im September 2014 in eine Kirderpyschiatrie gegen den Willen des KM eingeliefert. Dort wurde fetsgestellt, dass das Kind kein ADHS hat. Er hat sich dort in den 6 Wochen sehr gut entwickeln können und wurde wieder entlassen. Seit dem 1.12.2014 befindet sich das Kind in einem heilpädagogischen Kinderdorf.
    Der Umgangspfleger wird nun versuchen in dieser Einrichtung einen Kontakt wieder herzustellen. Die KM ist aber strikt dagegen. Sie droht den Ärzten , dass Kind aus der Behandlung zu nehmen , falls ich mit dem Kind Kontakt haben sollte. Sie begründet dies damit, dass sie das alleinige Sorgerecht hat.


    Grüße

  • Sorry, ich verstehe es immer noch nicht.


    Wo in aller Welt ist ADHS ein Grund dafür, einen Umgang abzusagen????


    Was in aller Welt hat das alleinige Sorgerecht der KM damit zu tun, ob Du Umgang hast oder nicht????

  • Hallo,


    klingt alles irgendwie komisch.
    Warum ASR hat nix mit Umgang zu tun.
    Wenn die Mutter droht eine Heilbehandlung auszusetzen, wenn sie umgang haben, dann wäre es vielleicht zeit für einen Sorgerechtsantrag.


    Was macht denn ihr Anwalt die ganze Zeit?


    Gruß


    RA Bergmann

  • Sorry, ich verstehe es immer noch nicht.


    Wo in aller Welt ist ADHS ein Grund dafür, einen Umgang abzusagen????


    Was in aller Welt hat das alleinige Sorgerecht der KM damit zu tun, ob Du Umgang hast oder nicht????


    Hallo, stimmt ja was Du sagst aber bis heute konnte mir das niemand erklären.


    Grüße

  • rombac, ich glaube Du brauchst schleunigst nen fähigeren Anwalt, speziell jemanden mit dem Zusatz Familienrecht.


    Mein Eindruck ist das Dein Anwalt irgendwie lahm ist.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Hallo, stimmt ja was Du sagst aber bis heute konnte mir das niemand erklären.


    Also, wenn das Dir selbst Deine Anwältin nicht erklären konnte, dann würde ich mir überlegen, mir einen Rechtsbeistand zu suchen, welcher mich wirklich gut beraten kann und Fachanwalt im Familienrecht ist. Ich finde das schon fast grob fahrlässig und unverantwortlich dem Mandanten (also Dir) gegenüber!


  • Hallo Herr RA Bergmann,


    elterliches Sorgerechtsantrag hab ich bereits im März 2013 gestellt und bereits mehrfach beantragt über diesen zu entscheiden. Bereits im Jahre 2013 in einer mündlichen Verhandlung wegen Umgang meinte der Richter ich solle mein Antrag auf gemeinsamenes Sorgerecht zurück nehmen, was ich natürlich nicht tat. Das Problem bei der Sache ist, dass ich bei einer Richterin gelandet bin , die die ganzen Verfahren blockiert - d.h. wenn sie entscheiden würde , auch gegen mich , könnte ich mit Sicherheit bei den höheren Instanzen voran kommen. Sie weiss das auch und deshalb schiebt sie die Verfahren immer wieder hinaus.


    Bezüglich meines Anwalts kann ich nur sagen, dass dieser ab und zu dem Gericht schreibt und erinnert aber das wars auch. Ich hab bereits Ende 2013 den Anwalt gewechselt und nun denke ich wieder den Anwalt zu wechseln. Hinzu kam ja noch , dass die KM in den letzten 3 Jahren 3 mal umgezogen ist.


    Ich weiss leider auch nicht mehr wie es weiter gehen soll. Wie gesagt, ich stecke in einer Sackgasse. Bisher wurde ich von allen Beteiligten vertröstet ,bald könne ich meinen Sohn sehen aber es wurde nie eingehalten.


    Grüße

  • rombac, ich glaube Du brauchst schleunigst nen fähigeren Anwalt, speziell jemanden mit dem Zusatz Familienrecht.


    Mein Eindruck ist das Dein Anwalt irgendwie lahm ist.

    hi, der Ansicht bin ich auch aber wie kommt man an einen guten Anwalt heran? Mein Anwalt ist ja ein Fachanwalt für Familienrecht.
    Auch mein voriger Anwalt war ein Fachanwalt und beide sagen ohne Sorgerecht ist es sehr schwierig wenn sich die KM quer stellt.


    Grüße

  • Sowas habe ich noch nie gehört. Ich habe auch das ASR, aber mein Anwalt hat mir klipp und klar erklärt, dass wenn ich mich nicht an den Umgangsbeschluss halte ich ganz ganz schnell mit einem Ordnungsgeld zu rechnen habe.
    In der Umgangssache hat es keinen interessiert ob ich
    ASR habe oder nicht. Vater hat ein gesetzliches Recht auf Umgang, das hat mit SR absolut nichts zu tun. Weiss aber jeder Anwalt.
    LG

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  • Sowas habe ich noch nie gehört. Ich habe auch das ASR, aber mein Anwalt hat mir klipp und klar erklärt, dass wenn ich mich nicht an den Umgangsbeschluss halte ich ganz ganz schnell mit einem Ordnungsgeld zu rechnen habe.
    In der Umgangssache hat es keinen interessiert ob ich
    ASR habe oder nicht. Vater hat ein gesetzliches Recht auf Umgang, das hat mit SR absolut nichts zu tun. Weiss aber jeder Anwalt.
    LG


    Hallo, vielen Dank.
    Ich bin hier erst seit dem 16.12.14 und jetzt hab ich es kapiert, dass mein Anwalt 1 Jahr lang geschlafen hat. Klare Sache. Danach ist man immer schlau.


    Grüße