Musica, falsche baustelle. Du vergleichst deine Situation mit der von Rombac. Und: Es geht nicht um die "Versöhnung" mit der Mutter oder Ähnliches. Sondern wie geschrieben ist die konfrontation mit der Mutter wohl unausweichlich.
Rombac hat aber im Gegensatz zu dir kein Sorgerecht. Damit kann er alle von dir benannten Dinge nicht einfordern. Sondern er kann sie nur erbitten und bewirken und hoffen, dass die behandelnden Ärzte, Gutachter, Richter, Jugendamt von ihm einen so positiven Eindruck haben, dass sie es als kindeswohlfördernd ansehen, wenn er am Gesundungsplan beteiligt ist.
Das ist natürlich vom Goodwill dieser Leute abhängig. Juristisch jedoch etwas zu erstreiten und bei einem Richter durchzusetzen, der über das Krankheitsbild des Kindes informiert ist, während rombak das letztlich nicht ist, ist ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen. Man sollte vermeiden, in einer solchen Konstellation den "Kohlhaas" oder den "Don Quichote" zu geben. Auch wenn es Unrecht ist wie hier, was einem geschieht - keine Frage. Um des Kindes willen sollte man den "schlauen Weg" gehen und die Entscheidungsträger zumindest wohlwollend stimmen, wenn man sie nicht für das eigentliche Anliegen - Umgang -, ganz auf seine Seite ziehen kann.