Liebes Forum,
ich hab nochmal ne Frage zum Hartz4. Ich habe im Oktober den Antrag gestellt und dieser wurde jetzt auch bewilligt im Dezember. Allerdings nur vorläufig für 1 Jahr. Was bedeutet das jetzt für mich? Warum nur vorläufig?
Eine Begründung steht da auch nicht drin. Nur den Verweis: § 40 Absatz 2 Nummer 1 SGB II in Verbindung mit § 328 Absatz 1 Satz 1 SGB III.
Danke und liebe Grüße
Kady