Warum nur vorläufiger Bewilligungsbescheid

  • Liebes Forum,


    ich hab nochmal ne Frage zum Hartz4. Ich habe im Oktober den Antrag gestellt und dieser wurde jetzt auch bewilligt im Dezember. Allerdings nur vorläufig für 1 Jahr. Was bedeutet das jetzt für mich? Warum nur vorläufig?


    Eine Begründung steht da auch nicht drin. Nur den Verweis: § 40 Absatz 2 Nummer 1 SGB II in Verbindung mit § 328 Absatz 1 Satz 1 SGB III.


    Danke und liebe Grüße
    Kady

  • Hart z IV wird in der Regel immer für einen begrenzten Zeitraum bewilligt, ist also völlig normal.


    Vor Ablauf des Zeitraums bekommst du dann einen weiterbewilligungs Antrag und musst wieder entsprechende Nachweise vorlegen.

  • Es steht da noch ein Zusatz:


    Zitat

    Sie erhalten erneut einen Bescheid, sobald über Ihren Antrag endgültig entschieden werden kann und Ihr Anspruch von den hier bewilligten vorläufigen Leistungen abweicht. [...]

  • das ist seit einer weile schon so. solange du noch andere einkommensarten mit im leistungsbezug bekommst, werden die bescheide nur vorläufig erstellt. später wird noch einmal geprüft ob du im bezugszeitraum zuviel bekommen hast und dann wird rückgefordert. dann erst wird der bescheid endgültig.

  • Seit neuem ist es so das Leistungen für ein Jahr bewilligt werden.Ich muss mir jetzt einen Folgeantrag holen weil meine Leistung im Januar ausläuft.Mal sehen ob dann wirklich für ein Jahr weiterbewilligt wird oder wieder nur für ein halbes Jahr.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Eine Freundin von mir hat ihren schon. Tatsächlich für ein Jahr, ebenso der BUT Zettel. Ich warte noch drauf, dass es bei uns durch ist, aber sobald ich ausziehe, muss ich eh einen neuen Antrag stellen.

  • Eine vorläufige Bewilligung wird dann gemacht, wenn Tatsachen noch nicht abschließend beurteilt werden können. Zum Beispiel zusätzliches Einkommen welches monatlich unterschiedlich hoch ist. Das Jobcenter kann dann ein Durchschnittseinkommen heranziehen und nach Vorlage der Lohnzettel den Bescheid festsetzen. Würde das Jobcenter den Bescheid sofort festsetzen würde dieser rechtmäßig begünstigende Verwaltungsakt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden können. Durch den Vorbehalt, erhält sich die Behörde somit den vor eine endgültige Entscheidung erst zu treffen, wenn alle Tatsachen vorliegen.


    Die Bewilligung für ein Jahr soll die Arbeit der Jobcenter- Mitarbeiter etwas entlasten, da die Masse an Wiederholungsanträgen fast nicht zu bewältigen ist. Daher wurde zumindest damals bei uns gesagt, dass diejenigen bei denen abzusehen ist, dass sich innerhalb eines Jahres nichts ändert (kein Einkommen, Mütter mit kleinen Kindern usw.) den Bewilligungszeitraum für ein Jahr bekommen sollen. Wie das nun gehandhabt wird, kann ich nicht sagen, da ich nicht mehr in diesem Job arbeite und sicherlich von Jobcenter zu Jobcenter auch anders entschieden wird.


    Das Gesetz sagt zumindest folgendes:


    § 41 Berechnung der Leistungen


    (1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Leistungsberechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.



    LG Grit