Es lässt mich Nachts nicht schlafen: wenn mir was passiert, wer nimmt das Kind auf?

  • Hier soll das Kind auch nicht vererbt werden. Das hatte ich ja bereits erklärt.
    Allerdings ist es so das der Vater sein Kind nicht bei sich aufnehmen wird... oder sich darum kümmern würde. Ihm sind alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag schon zu viel Zeitaufwand.
    Darum geht es.
    Und ob man vorher mit KV zusammen schon eine Vereinbarung, Testament... weiß der Henker... aufsetzen kann um das Prozedere nachdem ich sterbe so kurz wie möglich zu halten.
    Ich hoffe ich lebe noch viiiiiiele glückliche Jahre... aber wer weiß was kommt!?

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Mal ne Frage.
    Möchte der Kv überhaupt das das Kind woanders lebt nicht bei ihm?
    Warum machst du keinen Termin beim Anwalt.


    ( ich gebe nur weiter was ich gehört habe.
    Habe bei vier! Anwälten angerufen.
    Keiner kannte diese sorgerechtsv. Und eine Rechtsanwaltsangestellte meinte warum ich ein Testament machen will bin doch so jung.
    Das JA hat mir dann die letzte Hoffnung Genommen.
    Papiere werden nach zehn Jahren entsorgt.
    Kv ist im Ausland verschollen dennoch erster der angesprochen wird. )


    Und bei euch ist ja sogar Kontakt zwischen kv und Kind.
    Was ist wenn Papa doch Kind da haben will?
    Dann wäre die Chance trotz Papier doch gering oder?

  • Und bei euch ist ja sogar Kontakt zwischen kv und Kind.
    Was ist wenn Papa doch Kind da haben will?
    Dann wäre die Chance trotz Papier doch gering oder?



    Pijo, wenn nie Kontakt zum anderen ET bestanden hat, ist es sicher etwas anderes. Auf der anderen Seite ist der Papa in diesem Fall genauso fremd wie eine Pflegefamilie -
    ist also patt. Der Richter wird nach einer familiären Unterbringung suchen, gerade wenn es darum geht einen kostenpflichtigen Aufenthalt in einer Pflegefamilie/Jugendeinrichtung
    zu umgehen.


    Ich erneuere meine Sorgerechtsverfügung so alle 2-3 Jahre, das Leben ändert sich - das Kind ist mittlerweile Schulkind, hat ein festes soziales Netz, es gibt einen Menschen der 80 % ihres
    Lebens mit ihr in einem Haushalt wohnt und der auch einen Teil der finan. Verantwortung trägt.


    Natürlich kann man nicht auf die Aufbewahrung beim Jugendamt vertrauen, deshalb gehört die Vergügung mit im Testament hinterlegt und als Anlage beigefügt und zusätzlich eine Kopie an die
    betreffenden Personen, das die im Zweifelsfall hinweisen und handeln können. Das gehört aber zu einer ganzen Mappe an Verfügungen wie z.B. auch Kontenvollmachten und Patientenverfügungen -
    denn im Zweifelsfall stirbt man nicht von jetzt auf gleich - genauso wahrscheinlich ist eine Zeit in der man selbst nicht entscheiden und handeln kann.


    Ich habe dazu einen Ordner angelegt von dem es eine Kopie auf einer SD Karte bei meiner Schwester gibt. Da sind auch Lebens-/Rentenversicherungen vermerkt und je eine kurze Beschreibung mit
    Versicherungsnummer, wer in Krankheit/Todesfall zuständig ist und wo Ansprüche angemeldet werden müssen.

  • Hier soll das Kind auch nicht vererbt werden. Das hatte ich ja bereits erklärt.
    Allerdings ist es so das der Vater sein Kind nicht bei sich aufnehmen wird... oder sich darum kümmern würde. Ihm sind alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag schon zu viel Zeitaufwand.
    Darum geht es.
    Und ob man vorher mit KV zusammen schon eine Vereinbarung, Testament... weiß der Henker... aufsetzen kann um das Prozedere nachdem ich sterbe so kurz wie möglich zu halten.
    Ich hoffe ich lebe noch viiiiiiele glückliche Jahre... aber wer weiß was kommt!?


    Hier soll das Kind auch nicht vererbt werden. Das hatte ich ja bereits erklärt.
    Allerdings ist es so das der Vater sein Kind nicht bei sich aufnehmen wird... oder sich darum kümmern würde. Ihm sind alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag schon zu viel Zeitaufwand.
    Darum geht es.
    Und ob man vorher mit KV zusammen schon eine Vereinbarung, Testament... weiß der Henker... aufsetzen kann um das Prozedere nachdem ich sterbe so kurz wie möglich zu halten.
    Ich hoffe ich lebe noch viiiiiiele glückliche Jahre... aber wer weiß was kommt!?



    Dann stell mit dem KV zusammen eine solche Erklärung auf und lass die beglaubigen, am günstigsten wäre noch, wenn er Dir gleichzeitig das ASR überträgt (geht auch nur per Gerichtsbeschluss).
    Dann ist es zumindest bürokratisch etwas einfacher wenn zb die Oma später das Kind aufnehmen will. Das SR muss sie meines Wissens nach trotzdem im Fall eines Falles beantragen.
    Nur: All diese Vorkehrungen nützen Dir nur solange etwas wie der KV nicht widerspricht, und das kann er jederzeit.
    Ich vermute sogar, dass er erneut befragt werden würde, sollte jemand anderes das SR für Euer Kind beantragen. Es ist also so oder so schnurz welche Dokumente du in der Vergangenheit mal aufgesetzt hast...