Unterhaltsklage,Beistandschaft, KV will nicht zahlen....

  • Hallo ihr lieben,


    nachdem ich jetzt eine Weile still mitgelesen hab, hab ich mich entschlossen auch mal einen Beitrag in die Runde zu werfen....


    Zu uns: ich bin 29, mein Kind 1 Jahr und seit dem 4. Lebensmonat vom KV getrennt. Auslöder der Trennung war, dass der KV unser Kind geschüttelt und mich geschlagen hat. Nach dem ersten Vorfall hab ich mich getrennt und bin in ein Frauenhaus geflüchtet. Unser Kind hat, glücklicherweise, keine Folgeschäden davongetragen. Ich habe Strafanzeige erstattet. Nach einem 3/4 Jahr kam nun die Akte zurück, der KV hat natürlich alles verdreht und sieht sich als Opfer.
    Nach meiner Stellungnahme geht die Akte nun zurück zu Staatsanwaltschaft.


    Der KV hat bis zum heutigen Tag nicht einen Cent Unterhalt gezahlt, obwohl er leistungsfähig ist (ca.1.800,- netto). Beim JA hab ich eine Beistandschaft und UVG beantragt.UVG wurde gewährt, Klage auf Erstellung des Titel eingereicht. Nun gilt es abzuwarten. Er sieht einfach nicht ein, Unterhalt zu zahlen, weil ..."für mich arbeitslose blöde Kuh, zahle ich keinen Cent"...(es geht hier led. um den Kindesunterhalt).


    Zwischenzeitlich gab es diverse Umgangskontakte.Natürlich durch mich begleitet, da ich Angst habe,dass er sich überfordert fühlt und sich ein ähnliches Verhalten wiederholt. Zu Ostern hat er unser Kind sitzen lassen und auch diverse Umgangskontakte sind "einfach so" ausgefallen.
    Im Gegenzzug behauptet er, ich würde den Kontakt boykottieren (gleiches wirft er der mutter seines großen kindes vor). Dabei bin ich ihm wg Umgang standig hinterhergelaufen.


    Nun habe ich zwei "Gegenanzeigen" kassiert. Wegen Verleumdung u Unterschlagung.
    Seit mehr als 2 Monaten fand kein Umgang mehr statt und er erkundigt sich auch nicht, wie es unserem Kind geht. In div SMS behaupete er er liebe u vermisse unser Kind :bldgt: und Umgang habe ja nichts mit Unterhalt zu tun- auch richtig.


    Am Anfang hat unser Kind unter dem unregelmäßigen Umgang gelitten (hatte immer Angst Papa nicht wiederzusehen) .
    Nach Umgang hat er auch nie selbständig gefragt u sich auch nicht beim JA gemeldet.


    Womit muss ich denn nun noch rechnen?Dass er den Umgang einklagt?(beim JA hat er sich diesbezüglichnicht gemeldet), Kontaktabbruch oder neue Vorwürfe---
    Wie läuft so ein Verfahren zur Unterhaktstitulierung ab? Muss ich da mit zu Gericht??


    Ach ja, und der Kracher bei der Polizei (als ich zur Zeugenvernehmung sollte u gkeich Anzeige wg. Unterhaltspflichtverletzung erstatten wollte): Das geht nicht, sie haben keinen Titel, der KV weiß ja nicht wie viel er zahlen soll.... :wow


    Ich dachte, ich spinne!!! Na mind. den Mindestunterhalt- über alles andere können wir streiten.
    Oder kümmer ich mich erst um mein Kind, wenn ein Titel gerichtlich erwirkt hat?


    Über euer Feedback, Meinung, Ratschläge bin ich total dankbar...habe gerade das Gefühl, ich steh mit dem ganzen Schrott allein da.


    Viele Grüße

  • hallo mami 2013!
    nein, Du stehst nicht alleine da!
    Der KV scheint ziemlich persönlichkeitsgestört zu sein. Ich würde versuchen, die Umgänge Vater-Kind mit Unterstützung einer dritten Person stattfinden zu lassen, und dich evtl. sogar ganz da raus zu ziehen.
    Kommuniziere mit dem KV ausnahmslos schriftlich (!!) (E-Mail, Einschreiben, ..), mache ihm auch schriftlich Umgangsvorschläge. Schlage ihm ein Beratungsgespräch beim Jugendamt vor. Bespreche die Situation mit dem Jugendamt. So hast Du Belege, dass du den Umgang nicht boykottieren willst, falls der KV eine Umgangsklage anstößt.
    Die Beistandschaft kümmert sich für Dich um den Kindesunterhalt. Du brauchst dich darum nicht kümmern, der Beistand vertritt auch das Kind vor Gericht, normalerweise musst du als KM da nicht hin.
    Ein Unterhaltsverfahren kann (muss aber nicht) lange dauern. Die Beistandschaft ist für dich kostenlos.
    Um den Unterhalt pfänden zu können, falls der KV nicht zahlt, brauchst Du unbedingt einen Unterhaltstitel.
    Dir steht auch Betreuungsunterhalt zu (sofern KV leistungsfähig). diesen kannst Du mit Hilfe eines Anwalts einfordern.
    Viel Glück!

    _________________________________________________________________________
    keks3


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    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

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  • Beim JA hab ich eine Beistandschaft


    Wenn Du beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet hast, dann hast Du quasi Deine Rechten an der Unterhaltsforderung an den KV an das Jugendamt abgetreten... diese kümmert sich dann darum, und Du hast damit "nichts" mehr zu tun-


    Eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung ist wirklich erst möglich, wenn Du einen Titel hast (sich darum zu kümmern hast Du mit der Beistandschaft auch an das Jugendamt abgegeben); weil nur dann feststeht, ob er seine Unterhaltspflicht wirklich verletzt.


    Eventuell macht es Sinn, bzgl. des Umgangs beim Jugendamt zu fragen, ob ggf. begleiteter Umgang in Frage kommt- ich denke, Umgang "unter Aufsicht" der Ex ist für beide ziemlich unglücklich...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das Unterhaltsverfahren kommt doch erst in Gang, daher macht eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gerade wirklich keinen Sinn. Pass bitte auf, dass Du nicht auch dauernd Öl ins Feuer gießt und unnötige Aktionen fährst, die die Auseinandersetzung eskalieren lässt.


    Dass unregelmäßiger Umgang nicht gut für die Kinder ist, erst recht für so kleine, bestreitet niemand. Aber wie hast Du denn bei Deinem 1-jährigen festgestellt, es habe Angst gehabt, den Papa nie wieder zu sehen?


    Wieso ist seit zwei Monaten kein Umgang?


    Ansonsten schließe ich mich Luchsie an, versuch zusammen mit ihm beim Jugendamt eine Umgangsvereinbarung zu finden, mit der alle leben können. Dann muss er auch nicht klagen.

  • Danke ihr lieben!!!


    So aufbauende Worte zu lesen, tut sehr gut und lässt mich zuversichtlich in die ganze Sache gehen.


    Vor 2 Monaten habe ich ihm per Mail mitgeteilt, dass wir den Umgang schriftlich vereinbaren sollten und uns hierzu die Hilfe vom Jugendamt bzw. einer Familienberatungsstelle in Anspruch nehmen können. Seine Antwort : "Hast Du nen Knall?"


    Es findet derzeit kein Umgang mehr statt, weil er sich nicht meldet. Weder fragt er nach unserem Kind, noch äußert er den Wunsch nach Umgang. Trotz seiner "Drohung" das Umgangsrecht einklagen zu wollen, habe ich bis heute keine Post- ich schätze er hat einfach keine Lust auf regelmäßig vereinbarten Umgang, da er sich ja dann auch an die Termine halten müsste. Er hat die Kommunikation völlig eingestellt und hält es nicht mal für nötig die neue Krankenkarte weiterzuleiten.
    (hab das Kind jetzt bei mir versichert)


    Unser Kind hat die ersten Tage immer nach dem Papa gefragt und bitterlich geweint und ist immer wieder zu den Fotos gegangen und hat sie sich angeschaut.
    Mittlerweile habe ich die Fotos abgenommen und welche von ihm und seinen Großeltern aufgehangen. Er freut sich wie bolle darüber :thumbsup:


    Heute war ich nochmal beim Jugendamt, die Klage wurde am 30.07. eingereicht u mittlerweile hat das JC (weil ich aufstockende Leistung bekomme) einen Mahnbescheid gegen ihn erlassen.


    Ich vermute, dass auch das ein Grund für den Kontaktabbruch sein könnte.
    Mich ärgert halt wahnsinnig, dass er sich plötzlich für unser Kind nicht mehr interessiert, weil die Ämter ihm erklären, dass er genauso Unterhaltspflichtig ist u es jetzt unbequem für ihn wird....

  • tschuldige bitte, dein Kind ist gerade erst 1 Jahr alt, das geht ganz sicher nicht zu Fotos und weint bitterlich und fragt nach Papa. Also entweder interpretierst du da was rein oder dein Kind ist älter.
    Und ja, ich weiss, wovon ich rede, ich habe 3 Kinder und das jüngste ist 1 Jahr...das räumt Küchenschränke aus und schaut keine Fotos an.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • leider ist das so.
    Momentan liegt unser Opa im Krankenhaus, er merkt natürlich dass er ihn momentan nicht so regelmäßig wie sonst sieht. Fragt ständig nach seinem Opa , nimmt das Telefon, hält es sich ans Ohr und ruft "Opa, Opa". Darüber weint er nicht, weil mein Kind über regelmäßige Kontakte gelernt hat, dass Opa wieder kommt- ist ja immer so gewesen.


    Für Papa blieb dieser Lernprozess leider aus, eben weil er keinen regelmäßigen Umgang wahrgenommen hat.
    Ich bin sicher nicht glücklich drüber, dass mein Kind unter diesem Umstand leidet- aus diesem Grund hab ich die Fotos auch abgenommen.

  • das nehme ich dir für ein 1-jähriges Kind wirklich nicht ab....
    2 Jahre...okay, aber nicht 1 Jahr....mein Sohn sagt noch nichtmal Mama und meint mich...er sagt nur
    "mammammammm"



    sorry


    mmm

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  • Kein Ding, musst Du ja auch nicht.schön aber zu hören, dass meiner da ein bissl voraus ist. Ich bin aber auch nicht hier, um alles in Frage stellen zu lassen. Sondern um Rat zu bekommen, wie ich mich richtig verhalte,So dass mein Sohn an seinen Unterhalt und ggf. sogar an seinen Umgang kommt.

  • naja,
    ist ja schön zu lesen, dass du dir das positiv zurechtlegst, du solltest aber auf Skepsis gefasst sein, wenn du versuchst, dass dem JA oder einem Richter zu erzählen. Da kommst du nämlich mit dem Spruch "da ist mein Kind Ihrem eben voraus" nicht wirklich weiter.


    Viel Glück trotzdem


    mmm

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