Unterhaltsvorschuss

  • Hallo zusammen,


    stimmt es, dass das Kind kein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss hat, wenn der Kindsvater im gleichen Mehrparteienhaus eine eigene Wohnung hat, mit eigenen Mietvertrag und eigenem Haushalt.


    Der Kindsvater betreut das Kind nur jedes zweite Wochenende. Und selbst dann schläft das Kind immer bei mir, nie bei ihm.
    Kind hat den totalen Lebensmittelpunkt bei mir, ich mache den kompletten Tagesablauf mit dem Kind, ich bezahle ALLES allein, das war sogar schon so, als wir noch zusammen lebten, dass er NIE geld fürs Kind hatte. Behörden, Erziehung, draußen was erleben mit dem Kind wohin fahren, das geht alles von mir aus, er fährt höchstens mit, wenn ich ihn darum bettle. Ich sehe nicht, warum ich jetzt den ganzen UHV wieder zurück zahlen soll. Warum soll das Kind keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, wenn er nicht zahlen kann. Wenn er eine Hausnummer weiter wohnen würde, dann hätte das Kind Anspruch auf das Geld oder wo ist das denn bitte die Grenze ab wann es gilt.



    Bin so deprimiert, wenn ich das wirklich alles noch zurückzahlen soll, geb ich mir die Kugel, ich pack das alles nicht mehr *heul*
    Könnt ihr mir bitte bitte helfen, ob das rechtens ist. ;( ;( ;( ;(

  • ich würde auch auf jeden Fall Widerspruch mit der entsprechenden Meldebescheinigung einlegen-
    Die Unterhaltskasse muss doch Deinen Ex angeschrieben haben, bzgl. Unterhalt.... hat er da vielleicht ausgesagt, dass ihr das Kind im Wechselmodell betreut?
    Bzw. wie sind hier die Berechnungen gelaufen?
    aus den Unterhaltsansprüchen des JA an Deinen Ex lässt sich doch ableiten, dass Du Unterhalt von ihm gefordert hast, und von daher UHVberechtigt sein solltest....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • nee aber mir wird jetzt unterstellt, dass wir zusammen wären und sozial amöbe spielen würden :nawarte:


    ich hab echt keine kraft mehr zu kämpfen, ich verstehe nun, warum soviele immer von zermürbungstaktik von den ämtern sprechen .... irgendwann gibt man einfach auf.

  • Den Verdacht kannst du ja einfach entkräften. Und gut ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • dass wir zusammen wären und sozial amöbe spielen würden :nawarte:


    ich hab echt keine kraft mehr zu kämpfen, ich verstehe nun, warum soviele immer von zermürbungstaktik von den ämtern sprechen .... irgendwann gibt man einfach auf.



    naja, das Amt muss auch ordentlich prüfen - ich denke das läßt sich mit 2 Kopien und einem netten Besuch beim Amt aus dem Weg räumen - von zermürben würde ich da nicht sprechen - immerhin geht es um fast 13.000 Euro - da muss man sich schon sicher sein und die gleiche Hausnummer spricht in vielen Fällen auch für eine Wohnung.

  • Den Verdacht kannst du ja einfach entkräften. Und gut ist.

    JA meint, es reicht nicht aus, dass ich die getrennten wohnungen beweise. sondern ich soll beweisen, dass ich tatsächlich mich allein ums kind kümmere und wir keine "familie" mehr sind. wie beweist man das denn?
    außerdem frage ich mich, ob ich jetzt jede 10min die er tagsüber mal vorbeischneit und jedes gemeinsame essen an einem tisch belegen muß. ich hab kein plan. da reißt man sich zusammen, die ganze scheiß wut auf den ex und den ärger dass er sich nicht so kümmert, wie man es gern hätte, runter zu schlucken, und freut sich über jede zeit, die er mit dem kind verbringt, und wenn es nur mal gemeinsam frühstücken ist.
    dem JA scheint es lieber zu sein, wenn die eltern sich schön in den haaren haben, und kein wort mehr miteinander reden. dann passt man wenigstens in irgendwelche paragraphen rein.


    passt zu meinem ersten post hier im forum ... gefühlt habe ich mich schon lange allein erziehend, und nun bin ich es auch "offiziell" ... die offiziellheit ist mir nun wieder abgesagt worden vom JA ... irgendwie frag ich mich, warum ich dann mit meiner belastung so am ende bin, keinen tag für mich habe, und immernur fürs kind da bin, alles was das kind anbelangt allein regeln muß, etc. wenn ich doch nicht alleinerziehend sein soll.


    wie bitte soll ich das beweisen, soll ich jemand vom JA mal ein paar wochen hier probe wohnen lassen, damit die mitbekommen, wie es hier abläuft. ich dachte immer, sofern man getrennte wohnungen hat, und nicht wechselseitig betreut, dann ist es klar. aber das war wohl ein irrtum.


  • naja, das Amt muss auch ordentlich prüfen - ich denke das läßt sich mit 2 Kopien und einem netten Besuch beim Amt aus dem Weg räumen - von zermürben würde ich da nicht sprechen - immerhin geht es um fast 13.000 Euro - da muss man sich schon sicher sein und die gleiche Hausnummer spricht in vielen Fällen auch für eine Wohnung.

    waaaaaaaaaaaaaaas???? 13.000 euro????????? wovon sprichst du? falschen thread erwischt????

  • Das, was die wollen, ist eine interessante Umkehr der Beweislast. Im Unterhaltsvorschussgesetz heißt es:


    (2) Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt oder wenn sein Ehegatte oder Lebenspartner wegen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.


    Und im zitierten Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es:
    § 1567
    Getrenntleben


    (1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.


    (2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.



    In den Richtlinien zum UVG heißt es weiter:
    Nachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen
    Anspruchsbegründende Tatsachen hat die Antragstellerin/der Antragsteller nachzuweisen und geeignete Beweisurkunden vorzulegen (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I).
    Im UVG sind dies insbesondere die Vorlage von:
    – Personalausweis
    – Ausweis bzw. Aufenthaltstitel
    – Geburtsurkunde des Kindes
    – Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
    – Titel
    – Scheidungsbeschluss
    – Brief vom Rechtsanwalt über das Getrenntleben
    – Vaterschaftsanerkenntnis oder –feststellung
    – Einkunftsnachweise wie z.B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
    Die Behörde hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§§ 20 ff SGB X). Die je nach Lage des Einzelfalles notwendigen Tatsachenermittlungen- auch für den Rückgriff – sind in der Regel in persönlichen Gesprächen mit dem alleinerziehenden Elternteil bei der Antragsannahme vorzunehmen bzw. einzuleiten. Bei mit der Post eingegangenen Anträgen ist ggf. zu prüfen, ob eine telefonische Rücksprache oder eine Bitte um ein persönliches Erscheinen der Antragsteller erforderlich und zweckmäßig ist. Die ermittelten Daten sind aktenkundig zu machen.


    Volleybap: Hier müsste dir die UVG-Stelle sagen, was sie denn für einen Nachweis fordert. Einen Zettel der Meldebehörde mit der Angabe deines Stockwerkes? Und die UVG-Stelle fordert gleiches an für den Ex?
    Und weiter heißt es in den Richtlinien (1.3):


    Häusliche Gemeinschaft mit einem Elternteil (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG: „bei einem seiner Elternteile“)
    1.3.1. Grundsätzliches
    Das Kind lebt bei einem Elternteil, wenn es mit ihm eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft hat, in der es betreut wird. Entscheidend für die häusliche Gemeinschaft ist allein, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Maßgeblich ist daher, wer die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes sichert und befriedigt, d.h. wer im Wesentlichen für die Pflege, für die Verköstigung, Kleidung, für die ordnende Gestaltung des Tagesablaufs sorgt und wo das Kind im Wesentlichen seine emotionale Zuwendung erhält (VG Karlsruhe vom 13.10.1995, 3 K 320/94, s. auch RL Nr. 1.3.4.). Unerheblich ist, wer die elterliche Sorge innehat. Dies gilt auch, wenn beide Eltern die elterliche Sorge gemeinsam innehaben.
    Ist nicht eindeutig festzustellen, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, ist der Anspruch auf UV-Leistung auszuschließen.


    Das Gleiche gilt, wenn die tatsächliche Personensorge unter den Eltern gleichmäßig verteilt wird, z.B. wenn das Kind regelmäßig drei bis vier Tage in der Woche jeweils bei jedem der Elternteile lebt oder jeweils wöchentlich von einem zum anderen Elternteil wechselt.
    Lebt das Kind mit beiden Elternteilen in einer Wohnung, lebt es in der Regel auch dann bei beiden Elternteilen, wenn die Eltern „dauernd getrennt leben“. Es lebt bei einer gemeinsamen Wohnung nur in besonderen nachgewiesenen Ausnahmefällen bei nur einem Elternteil, und zwar wenn der andere Elternteil praktisch keinen Kontakt zu dem Kind hat.
    Die häusliche Gemeinschaft mit einem Elternteil setzt nicht voraus, dass der alleinerziehende Elternteil einen eigenen Haushalt hat; sie kann z.B. auch im Haushalt der Großeltern oder in einer Justizvollzugsanstalt bestehen.
    Da die häusliche Gemeinschaft ein faktisches Verhältnis ist, setzt sie nicht voraus, dass der alleinerziehende Elternteil geschäftsfähig ist.


    ****


    Wenn du, wie beschrieben, die erforderlichen, hier genannten Angaben gemacht hast, dann müsste das Amt dir beweisen, dass dem nicht so ist. In den Richtlinien ist die persönliche Vorsprache eingefordert. Das solltest vielleicht wahrnehmen und mit dem Sachbearbeiter seine Fragen klären.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • waaaaaaaaaaaaaaas???? 13.000 euro????????? wovon sprichst du? falschen thread erwischt????


    Bis zu sechs Jahre Unterhaltsvorschuss stehen dir zu. Da kommen rund 13k Euronen zusammen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • dankeschön, für die vielen gesetztestexte. einige davon kenne ich schon und bin der meinung dass ich das zu 100% erfülle. auch die unterlagen habe ich natürlich alle schon bei antragsabgabe eingereicht.


    JA besteht übrigens darauf, dass ich mich zu allem schriftlich äußere, mündlich reicht denen nicht.


    wegen der wohnungen hab ich jetzt vom vermieter das okay einen zettel zu bekommen, der bestätigt, dass es sich um zwei getrennte wohnungen handelt. hoffe dass damit zumindest das thema vom tisch ist.


    aber JA meinte durch die blume, dass sie mir nicht glauben, dass der KV sich nicht in meiner Wohnung aufhält. dann frag ich mich warum ich mich jeden tag so einsam fühle und mir gern mal ne partner an meiner seite wünsche, der mich einfach mal in den arm nimmt und sowas. tja wobei ich wieder beim alten thema bin, wie ich es beweisen soll....


    naja ich will euch hier nicht weiter die ohren vollheulen, bin echt frustriert. werd versuchen mich irgendwie wieder einzunorden. danke für eure hilfe!


  • Bis zu sechs Jahre Unterhaltsvorschuss stehen dir zu. Da kommen rund 13k Euronen zusammen.

    achsoooo rechnest du das. naja ich hoffe dass mein Kind das NIE brauchen wird und der KV sich bald mal als selbstzahler finanziell ausrichtet. er wollte nie dass JA involvieren, ich mußte es aber, weil das Jobcenter es von mir gefordert hat, es zu beantragen. im nachhinein bin ich schon erstmal froh, weil er es die letzten monate eh nie selbst hätte zahlen können. aber wenn ich es nun deswegen zurückzahlen soll... ohne worte.


  • aber JA meinte durch die blume, dass sie mir nicht glauben, dass der KV sich nicht in meiner Wohnung aufhält.


    Durch die Blume ist egal. Dann sollen sie es in einen Ablehnungsbescheid schreiben. Das wird dann sicherlich spannend, wenn sie das ausführen und begründen: "Aufgrund des Juckens meines rechten Zehennagels bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass hier das Kind regelmäßig von beiden Elternteilen betreut wird und die Wohnung des Vaters nur ein Fake ist, um Unterhaltsvorschuss zu erschleichen."


    Es sei denn, der Ex hat das auf Anfrage dem Jugendamt gegenüber erklärt. Aber das müsste dir dann auch zur Kenntnis gebracht werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kämpfe gerade mit 2 anderen Behörden um die Durchsetzung der Grundsicherung für die Kinder und ich kann nur sagen: Ich kann mir durchaus vorstellen, dass dort auch für die Sachbearbeiter Prämien fließen, um möglichst viele Leute abzuzocken. Viele geben auf, weil Ämter auch nach einem eingelegtem Widerspruch erstmal 12 Wochen Zeit haben, zu reagieren.
    Ich habe nun meinen Anwalt eingeschaltet, weil es bei uns existenziell ist, 500€ pro Monat mehr oder weniger zu haben und ich da nicht 12 Wochen warten kann. Ist mein Rat: wenn alles andere nichts nutzt (da sitzt du erstmal am kürzeren Hebel), würde ich es auch mit einem Anwalt versuchen...
    Auf alle Fälle tpi toi toi.


    LG, Billi

  • mein ex würde sicher viel über mich erklären :nixwieweg aber unwahrheiten würde er nicht über mich verbreiten. soweit trau ich ihm noch übern weg. wie gesagt, wir versuchen uns soweit es geht einigermaßen einig über alles zu sein.
    zwei gut befreundete paare haben sich auch parallel zu uns getrennt und die sind beide ewigkeiten nur vor gericht, weil sie anders garnicht mehr miteinander reden. mein ex macht sowas nicht, weil er weiß, dass er damit nur seinem kind schaden würde. wobei ich mich oft frage, ob das bei uns irgendwann auch so sein wird, das man sich nicht mal mehr die butter auf dem brot gönnt... seufz. kenne niemanden, der sich nach einer trennung auf dauer normal miteinander konnte.


    naja, dann werd ich mich mal dem JA erklären, und abwarten was da kommt.


    hallo billi, auweia das hört sich auch echt hart an, ich halte dir die daumen, dass das bei euch bald entschieden wird.
    ja anwalt wurde mir auch schon geraten, auch welche ich nehmen soll. ich bin am überlegen..... mal ne nacht drüber schlafen. danke dir...
    das mit dem warten bis es mal entschieden ist, das kenne ich auch schon, letztes mal konnte ich es umgehen, weil solange das JA nicht gezahlt hat, das JC zahlen musste, und das JC dann Druck gemacht hat, dass das JA entscheiden soll was nun ist. und dann hat es 1(!) Tag gedauert, bis das Geld vom JA kam. JA behauptet nun dreist, es hätte daran gelegen, dass ich keine Unterlagen eingereicht hatte. Bös, denn es wurden von mir keine Unterlagen angefordert, ich hab ja auch keine Unterlagen mehr nachgereicht, und es wurde ganz plötzlich entschieden. Da werden einfach Tatsachen aus dem Zylinder gezaubert, wo man echt denkt :nawarte:
    Deswegen denk ich auch, Anwalt wäre sinnvoll, aber andererseits find ich es traurig, dass man auf normalen Weg nichts mehr geklärt bekommt. Nicht schön.


  • JA besteht übrigens darauf, dass ich mich zu allem schriftlich äußere, mündlich reicht denen nicht.

    So wie es aussieht, befindest Du Dich noch im Anhörungsverfahren, was bedeutet, dass ein Widerspruch noch nicht möglich ist und die Einschaltung eines Anwaltes noch verfrüht.


    Die Bestätigung des Vermieters, dass es sich um zwei verschiedene Wohnungen (ohne Verbindungstür ;-) ) handelt, muss der Unterhaltsvorschusskasse genügen, um den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss zu bejahen. Alles andere wird von ihr nämlich vor einem Verwaltungsgericht nachzuweisen sein bzw. dürfte bereits die Widerspruchsstelle (Fachaufsichtsbehörde) dem Sachbearbeiter seinen Bescheid um die Ohren hauen.