Hallo!
Ich habe ein Problem mit dem Kindergeld, möchte zum Besseren Verständnis jedoch erst einmal den Hintergrund darstellen.
Ende April dieses Jahres wurde mir vom Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungrecht (ABR) für meine eigenen Kinder, für die die Mutter und ich ansonsten das gemeinsame Sorgerecht haben und für meinen Ex-Stiefsohn, für den die Mutter ansonsten das alleinige Sorgerecht hat, wegen § 1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) übertragen. Alle Kinder sind unter zehn Jahre alt. Von der Mutter der Kinder bin ich geschieden.
Nach der Übertragung des ABR und der Aufnahme in meinen Haushalt beantragte ich Kindergeld. Den Gerichtsbescheid, in dem die Übertragung begründet wurde, fügte ich dem Antrag bei. Das Kindergeld für Mai war für die Mutter jedoch schon angewiesen/ausgezahlt. Die erste Monatsrate habe ich bis heute deswegen nicht erhalten, da "die Nachzahlung erst erfolgen kann, wenn der Rückforderungsbescheid gegenüber der Kindesmutter rechtskräftig ist", so aus dem Schreiben der Familienkasse. Im Juni erhielt ich - allerdings ohne amtlichen Bescheid - das Kindergeld.
Anfang Juli erhielt ich einen Beschluss der Familienkasse, in welchem "die Festsetzung des Kindergeldes ab Juli gemäß § 70 Abs. 2 EStG (erhebliche Änderungen der Verhältnisse) für alle Kinder aufgehoben wird." Zur Begründung hieß es dort, die Mutter habe alle Kinder in ihren Haushalt aufgenommen und habe somit den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld.
Nach einem Anruf bei der Familienkasse erfuhr ich, dass in einem Telefonanruf gesagt worden war, dass die Kinder wieder bei der Mutter seien. Ich stellte fest, das dies nicht stimme. Auf meine Frage, ob es üblich sei, Behördenentscheide auf telefonische Falschaussagen zu stützen und nach der Legitimation bzw. der Person des Anrufers wollte/konnte mir die Mitarbeiterin keine Antwort geben. Sie riet mir, Einspruch einzulegen.
Dies tat ich umgehend, fügte wiederum den Gerichtsbescheid, sowie die aktuelle Meldebescheinigung und zusätzlich eine aktuelle Familienbescheinigung mit allen Kindern bei. Gleichzeitig erneuerte ich meine o.g. Fragen und bat um entsprechende Aufklärung. Der Eingang des Einspruchs wurde bestätigt, meine Fragen nicht beantwortet.
Darüber hinaus tat sich bis heute nichts.
Meine Fragen:
Gibt es ähnliche Erfahrungen? Falls ja, was ist sinnvoll zu tun, wie lange dauert das Einspruchsverfahren?
Ist die Handlungsweise der Familienkasse rechtens?
Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde angeraten und/oder sinnvoll?
Vielen Dank!
Rumpel