Kindergeld aufgehoben nach Falschinformation

  • Hallo!


    Ich habe ein Problem mit dem Kindergeld, möchte zum Besseren Verständnis jedoch erst einmal den Hintergrund darstellen.


    Ende April dieses Jahres wurde mir vom Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungrecht (ABR) für meine eigenen Kinder, für die die Mutter und ich ansonsten das gemeinsame Sorgerecht haben und für meinen Ex-Stiefsohn, für den die Mutter ansonsten das alleinige Sorgerecht hat, wegen § 1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) übertragen. Alle Kinder sind unter zehn Jahre alt. Von der Mutter der Kinder bin ich geschieden.


    Nach der Übertragung des ABR und der Aufnahme in meinen Haushalt beantragte ich Kindergeld. Den Gerichtsbescheid, in dem die Übertragung begründet wurde, fügte ich dem Antrag bei. Das Kindergeld für Mai war für die Mutter jedoch schon angewiesen/ausgezahlt. Die erste Monatsrate habe ich bis heute deswegen nicht erhalten, da "die Nachzahlung erst erfolgen kann, wenn der Rückforderungsbescheid gegenüber der Kindesmutter rechtskräftig ist", so aus dem Schreiben der Familienkasse. Im Juni erhielt ich - allerdings ohne amtlichen Bescheid - das Kindergeld.


    Anfang Juli erhielt ich einen Beschluss der Familienkasse, in welchem "die Festsetzung des Kindergeldes ab Juli gemäß § 70 Abs. 2 EStG (erhebliche Änderungen der Verhältnisse) für alle Kinder aufgehoben wird." Zur Begründung hieß es dort, die Mutter habe alle Kinder in ihren Haushalt aufgenommen und habe somit den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld.


    Nach einem Anruf bei der Familienkasse erfuhr ich, dass in einem Telefonanruf gesagt worden war, dass die Kinder wieder bei der Mutter seien. Ich stellte fest, das dies nicht stimme. Auf meine Frage, ob es üblich sei, Behördenentscheide auf telefonische Falschaussagen zu stützen und nach der Legitimation bzw. der Person des Anrufers wollte/konnte mir die Mitarbeiterin keine Antwort geben. Sie riet mir, Einspruch einzulegen.


    Dies tat ich umgehend, fügte wiederum den Gerichtsbescheid, sowie die aktuelle Meldebescheinigung und zusätzlich eine aktuelle Familienbescheinigung mit allen Kindern bei. Gleichzeitig erneuerte ich meine o.g. Fragen und bat um entsprechende Aufklärung. Der Eingang des Einspruchs wurde bestätigt, meine Fragen nicht beantwortet.


    Darüber hinaus tat sich bis heute nichts.


    Meine Fragen:


    Gibt es ähnliche Erfahrungen? Falls ja, was ist sinnvoll zu tun, wie lange dauert das Einspruchsverfahren?
    Ist die Handlungsweise der Familienkasse rechtens?
    Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde angeraten und/oder sinnvoll?


    Vielen Dank!


    Rumpel

  • ich habe die gleichen Erfahrungen....
    habe damals auch alles versucht- Ergebnis war, ich müsste meinen Ex privatrechtlich verklagen :frag
    da ich eh schon einen Titel hatte, der aber sowieso nicht bedient wurde, habe ich mir das gespart-


    Bei uns waren das sogar einige Monate :kopf (also das gesamte ABR Verfahren lang)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,



    Meine Fragen:


    Gibt es ähnliche Erfahrungen? Falls ja, was ist sinnvoll zu tun, wie lange dauert das Einspruchsverfahren?
    Ist die Handlungsweise der Familienkasse rechtens?
    Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde angeraten und/oder sinnvoll?


    Ähnliche Erfahrungen habe ich zwar nicht. Sinnvoll ist ein Einspruch auf jeden Fall, BESONDERS, weil das ansonsten als "stillschweigendes Anerkenntnis" ausgelegt wird. Ich habe jetzt aus Erfahrungsberichten vor allem gelernt, daß es GEWALTIGE Unterschiede in Schnelligkeit und Qualität zwischen einzelnen Landkreisen geben kann. :-(


    Ob das rechtens ist, kann Dir am Besten ein Fachanwalt für Familienrecht beantworten: http://familienanwaelte-dav.de/unterhalt


    Meine "übliche Anmerkung": Ganz sicher nicht jeder Fachanwalt ist gut; aber ein Anwalt, der sich beim DAV noch nicht mal listen läßt und den Fachanwalt nicht absolviert, taugt m.E. auf keinen Fall was. Über Beratungsschein oder eine ISUV/VDU-Mitgliedschaft http://www.isuv-online.de/?page_id=7 kannst Du Dich beraten lassen, was ein Fachanwalt empfiehlt.


    Wenn Du bzw. Dein Anwalt die Zeit hast, kannst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben; besser ist es m.E. aber, wenn Du kommunale Abgeordnete direkt ansprichst, die Dienstaufsichtsbeschwerde ("Formlos, Fristlos, Folgenlos") ist leider ein zahnloser Papiertiger, der durch Korpsgeist zu einfach abgebügelt wird. Der für Deinen Wahlkreis zuständige Stadt-/Landrat hat da einfach bessere Möglichkeiten und Motivationen. Die Liste bekommst Du auf der Website Deines Landkreises/Stadtbezirks.


    Hoffe, das hilft etwas.


    Gruß
    diadem

  • Ich habe für einen gleichen "Scherz" drei Jahre gebraucht einschließlich mehrerer Gerichtsverfahren vor den unterschiedlichen Finanzgerichtshöfen, um wieder an das Kindergeld zu kommen.


    Dein Einspruch sollte innerhalb von vier Wochen bearbeitet sein, da es sich um eine regelmäßige, monatliche Zahlung handelt. Die Behörde muss in angemessener Zeit bearbeiten. Hier also bis zur nächsten Zahlung.
    Hat sie nicht, stelle eine Sachstandsanfrage. Auf deine Anfrage, warum die Behörde auf telefonische Mitteilung dir ohne Anhörung das Ki-Geld gestrichen hat, wirst du mutmaßlich nie eine Antwort bekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich hatte das nicht ganz so verschärft. Das erste Kindergeld wurde auch noch an KV überwiesen, und mir wurde gesagt, dass ich das erst ausgezahlt bekomme, wenn er es zurück gegeben hat. Er hat es bis kurz vor der Vollstreckung behalten und dann doch zur Famlienkasse überwiesen. Damit war der Fall gegessen!!


    Ich war neulich selbst etwas überrascht, wie "einfach" es war, das Kindergeld auf ein anderes Konto umzuswitchen. Ich habe ein neues Konto bei einer anderen Bank und habe einfach mal ins Blaue hinein eine Mail an die Familienkasse geschrieben, dass sich für Zwergnase die Bankverbindung von Bank A zu Bank B geändert hat, und sie doch bitte für Kindergeldgeldnummer 4711 das Kindergeld ab sofort an Bank B überweisen möchten.


    Es kam keinerlei Rückfrage oder schriftliche Bestätigung. Dafür das Geld schon im nächsten Monat auf dem Konto bei Bank B!!


    In meinem Fall schön, nett, unbürokratisch, ich beschwere mich auch ganz sicher nicht darüber!! Aber was da bei dir abgeht, geht gar nicht.


    Ummelden hat unser KV auch gemacht. War dann wieder beim Einwohnermeldeamt, habe Zwergnase zurück gemeldet und habe einen Vermerk in die "Akte" eintragen lassen, dass bitte der hinterlegte ABR Beschluss bei etwaiger Ummeldung beachtet werden muss!!


    Deine KM kann doch nur Kindergeld beantragen, wenn die Kids bei dir gemeldet sind? Hast du das nochmal überprüft?

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Wo die Kinder gemeldet sind, ob ein Gerichtsbeschluss über das ABR vorliegt, ist für die Entscheidung der Familiengeldkasse leider völlig unerheblich. Die arbeiten nach einem anderen Recht. Dort wird einzig geguckt, wer das Kind "in Obhut" genommen hat. So die Formulierung im entscheidenden Paragrafen.
    Es gibt so obskure Fälle, dass ein Elternteil mit den Kids auf der Flucht ist vor der Polizei, die das Kind wieder zum Betreuungselternteil bringen will, das ABR auf Gerichtsbeschluss hat. Und der Kinderklauer finanziert seine Sache mit Kindergeld, was ihm die Familienkasse auszahlt, weil ja die Kinder "in Obhut" genommen worden sind.


    Das ist ziemlich ekelhafte Juristerei, weit weg vom üblichen Rechtsempfinden und mit immer wieder erstaunlichen Ergebnissen. Aber für 500 oder 1000 Euro geht bisher niemand durch die Instanzen bis eventuell zum höchsten Gericht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für Eure Hinweise und Ratschläge!


    Mal schauen, was sich so tut. Den Einspruch hatte ich ja gleich an dem Tag eingelegt, an dem ich den Bescheid erhalten hatte. Die Sachstandsanfrage wäre dann also Mitte August dran. Die Kinder sind immer noch bei mir gemeldet, das hatte ich mir auch gleich bestätigen lassen, da mir schon böses schwante - gottseidank grundlos. Zum Glück erhalte ich für mich und meine Kinder ergänzendes ALG II und für den Kleinen Sozialgeld. Und zumindest beim ALG II wurde das Kindergeld als Einkommen schnell herausgenommen, nachberechnet und die Behörden klären das unter sich. So dass es mir finanziell nicht so weh tut. Aber es ist natürlich schon ein Affront, dass das so mir nichts, dir nichts, schwuppdiwupp von einem Amt so gehandhabt wird.


    Liebe Grüße


    Rumpel

  • Wo die Kinder gemeldet sind, ob ein Gerichtsbeschluss über das ABR vorliegt, ist für die Entscheidung der Familiengeldkasse leider völlig unerheblich. Die arbeiten nach einem anderen Recht. Dort wird einzig geguckt, wer das Kind "in Obhut" genommen hat. So die Formulierung im entscheidenden Paragrafen..


    Oh sorry, dass ich dann so falsch geschrieben habe.... da es bei mir so gelaufen ist, bin ich davon ausgegangen, dass es normal ist. Vielleicht hätte ich mich informieren sollen, bevor ich lostippe.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Oh sorry, dass ich dann so falsch geschrieben habe.... da es bei mir so gelaufen ist, bin ich davon ausgegangen, dass es normal ist. Vielleicht hätte ich mich informieren sollen, bevor ich lostippe.


    Brauchst dich doch nicht entschuldigen. So hätte es ja alle Logik. Dass die Familiengeldkasse da (manchmal) anders tickt, damit muss man nun wirklich nicht rechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.