KM entscheidet in welchen Ferienwochen ich das Kind bekomme , bis wann ?

  • Wahrscheinlich hat das OLG nur zu der Frage "Umgangsreduzierung, weil Kind Angst hat" entscheiden wollen, deshalb keine Berücksichtigung des laufenden Gutachtens. Dies vermutlich vor dem Hintergrund, im Zweifel das Kind schützen zu wollen, weil es ja selbst ausgesagt hat, es will nicht. Kein Vorwurf an Dich, lieber TS, ich zähle nur auf, was wahrscheinlich für das Gericht interessant war.


    Was ich mich aber frage, müsste nicht gerade ein OLG auch einen Blick auf den Gesamtzusammenhang (einerseits Verfahren wegen Umgangreduzierung, andererseits von Amts wegen Kindeswohlgefährdung durch die andere Seite, dazu noch etliche vorherige Gerichtsentscheidungen) haben und dementsprechend mit seiner Entscheidung warten? Oder erwarte ich da zu viel Weitsicht von den Gerichten?

  • Die hatte ich auch vergeblich erwartet.
    Aber es zählte nur was das Kind sagt.
    Hinterfragt wurde nix !


    Meine Ex verbietet auch dass der Gutachter mit dem Verfahrensbeistand spricht.


    Ich habe das Gefühl dass all ihre Vorwürfe gesehen werden, dass ich die Beweise habe die das widerlegen interessiert keinen.

  • Hallo
    Ja ein Gutachten kann auch gemacht werden,wenn das Kind nicht bei dir ist. War auch in unserem falle so. Mein Mann musste zum Gespräch in die Praxis der GA und die GA fuhr dann zu der Ex und Kind hin. Es sollte ein treffen dann mit Kind und Vater statt finden und die GA hatte auch das ok des Kindes. Kaum war das Kind aber nachdem treffen mit der GA wieder zuhause bei der Mutter rief die Mutter bei der GA total wütend an un dmeinte, daß die GA dem Kind eingeredet hätte ihren Vater sehen zu müssen,obwohl es dieses ja gar nicht will. Kind verweigert auch total den Umgang und den kontakt und obwohl in dem GA drin steht,daß zum grössten teil die KM unbewusst dem Kind dieses einredet, wurde von seitens des Gerichtes kein Umgang angeordnet und auch das die KM sich neutraliesieren sollte. Das Kind war sehr gerne bei uns und blühte hier jedes mal richtig auf, sie genoß die Zeit ohne ihre kleineren Geschwister und dann peng, hieß es ganz plötzlich, Kind will nicht mehr zu uns.
    Da kannst du als Vater so gut wie gar nichts machen, als es still schwigend zu akzeptieren.

  • Zwei Verfahren, zwei Fragestellungen. Im OLG-Verfahren gab es die Fragestellung Umgang.


    Kind wurde gehört. Die Behauptung, Kind sei von der Mutter beeinflußt und die Aussage deshalb niocht relevant, hat das OLG anscheinend nicht nachvollziehen können. Es hat sicher (standardmäßig) darauf geachtet.


    Gefunden wurde der vorläufige Mittelweg. Umgang ohne Übernachtung. Das ist letztlich keine Entscheidung. Denn entweder hat Kind Angst oder es hat keine Angst. Oder es hat gesagt, es hat nachts Angst im fremden Bett. Oder ... Durchgesetzt hat sich keiner der Streitparteien.



    Die Kindeswohlgefährung ist im Gutachten. Was soll da das OLG zu sagen? Es wurde ja auch sicherlich kein Antrag gestellt, die Verfahren zusammen zu fassen. Was Gutachter - Verfahrensbeistand angeht, habe ich oben schon zu geschrieben. Hier sich vorzustellen, die Mutter würden den Verfahrensbeistand und den Gutachter steuern, das sollte man allerhöchstens hier im Forum sagen, sonst nirgendwo. Das in einer gerichtseingabe, und man hat den Stempel weg, unter Verfolgungswahn zu leiden. Und einen "angepissten" Gutachter und einen "angepissten" Verfahrenspfleger, die das unter Garantie gar nicht lustig finden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hier sich vorzustellen, die Mutter würden den Verfahrensbeistand und den Gutachter steuern, das sollte man allerhöchstens hier im Forum sagen, sonst nirgendwo.


    Vorstellen kann man sich viel, aber es nützt nichts und schadet eher. Ich halte es für sinnvoller, das Ergebnis des Gutachtens abzuwarten und dann minutiös durchzugehen und eine schriftliche Stellungnahme dazu zu verfassen, ohne sich jedoch in ggf. unwichtigen Details zu verlieren. Evtl. kann es sinnvoll sein, jemanden dazuzuholen, dem man vertraut und der sozusagen die Rolle der externen Perspektive übernehmen kann. Mögliche Fragen dazu könnten sein:


    - Wurden die vom Gericht gestellten Fragen vollständig beantwortet?
    - Ist die Argumentation für jede der gestellten Fragen stringent und kohärent?
    - Erscheinen die dazu gewählten Maßnahmen (z. B. Befragung einzelner Beteiligten) passend?
    - Wie werden einzelne Ergebnisse bzw. Beobachtungen zu einem Ganzen zusammengeführt?
    - Sind die Schlussfolgerungen nachvollziehbar?


    Beim längeren Nachdenken fallen mir sicher noch weitere Punkte ein. Ich fürchte, zur Zeit kannst Du da gar nicht viel machen. Auch wenn es schwer fällt: Du solltest auf keinen Fall die KM diskreditieren - schon gar nicht bei Beteiligten des Verfahrens - sondern bei allem, was Du sagst oder tust, versuchen, aus der Perspektive des Kindes heraus zu denken, zu argumentieren und zu handeln.


  • Ja ein Gutachten kann auch gemacht werden,wenn das Kind nicht bei dir ist. War auch in unserem falle so.


    Richtig. Es hängt ganz entscheidend von der Fragestellung ab, die an den Gutachter gerichtet ist. Soll der feststellen, ob das Verhalten der Mutter kindeswohlgefährdend ist, braucht er nicht zwingend die Beobachtung des Kindes beim Vater.



    Soll er klären, ob eine Übertragung des Sorgerechts auf den Vater für das Kind positiv wäre, gehört eine Begutachtung beim Vater sicherlich zwingend zum Handwerk ...



    Dazwischen gibt es viele Grauzonen. Was er wie macht und warum, muss der Gutachter jedoch im Gutachten begründen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Bei der Fragestellung ist es normalerweise ausgeschlossen, dass ein Sachverständiger das Kind nur bei der Mutter, nicht aber beim Vater sieht.


    - Ich habe aber auch schon ein Gutachten gesehen, bei dem genau das vom Gutachter gemacht wurde. Ich wäre vorsichtig, zu sehr auf den Sachverstand von benannten psychologischen Sachverständigen zu setzen.


    - Die Fragen sind vom Gericht zwar objektiv offen gestaltet. Man könnte aber eine Tendenz des Gerichts herauslesen, dass der Schwerpunkt auf externe Unterstützung der Mutter hinauslaufen und an deinem Umgang mit dem Kind etwas gefeilt werden könnte. Worst case: Es wird davon ausgegangen, dass das Kind tatsächlich "Angst" vor dir hat. Das Gericht könnte deshalb limitierten begleiteten Umgang mit dir anordnen, damit das Kind seine "Angst" überwinden soll. Tatsächlich hat das Kind aber Angst vor der Mutter, wenn sie erfahren könnte, dass das Kind bei Gericht nicht in ihrem Sinn ausgesagt hat.


    Obwohl das Verfahren also wegen der Zustände bei der Mutter eröffnet wurde, könnte deine Ex am Ende eine völlige Kontrolle über deine Beziehung zum Kind bekommen, weil eben nicht auf deine Ex geschaut wird, sondern auf dich aus dem Blickwinkel deiner Ex.


    - Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber das OLG hat hier eine Entscheidung getroffen tendenziell gegen dich. Da wird die erste Instanz sich dreimal überlegen, ob es eine Richtung einschlagen wird, die dem entgegenläuft. Auch der Gutachter sieht die Entscheidung des OLG und weiß jetzt, wie er sich gerichtskonform verhalten kann.


    - Dass Gutachter die Akten sorgfältig lesen, darf man nicht durchgängig voraussetzen. Es gibt Gutachter, die Rechnen zwar 10 Stunden für Aktenstudium ab, verzichten aber im Gutachten völlig auf jegliche Aktenanalyse. Wenn die Ex hunderte Seiten Müll über dich schreibt, dann mag es sein, dass das Problem bei ihr gesehen wird, das bedeutet aber nicht, dass davon nicht doch genug an dir kleben bleibt, um dich zu trotzdem in einem schlechten Licht dastehen zu lassen (irgendwas wird schon dran sein).



    - Ich kann dir keinen prozesstaktischen Ratschlag geben. Aber
    1.) Ganz allgemein: Du musst darauf achten, dass du bei Kräften bleibst. Sport machst, keinen Alkohol, soziale Kontakte nicht vernachlässigen. Du brauchst Menschen, die dich bestärken. Du musst dich gegenüber dir selbst, aber auch gegenüber dem Gutachter auf deine Stärken konzentrieren.


    2.) Es muss zwischen dir und dem Kind völlig klar sein, dass es für die Beziehung zwischen dir und dem Kind egal ist, was es vor Gericht sagt. Es kann eure Beziehung nicht belasten. Das ist ein wichtiges Signal an das Kind, eine Gewissheit, die das Kind haben sollte. Nach dem, was du schreibst, hat das Kind hat offensichtlich die Fähigkeit nicht verloren, die Realität bei dir zu unterschieden von der Realität, die deine Ex aufbaut und möglicherweise sogar für wahr hält.


    3.) Es kann sein, dass sich bei Gericht am Ende Vernunft durchsetzt, aber du hast es nur noch zu einem sehr geringen Teil selbst in der Hand, was hier entschieden werden wird. Die Mühlen mahlen so, dass am Ende erste Instanz, zweite Instanz und Gutachter miteinander zufrieden sein wollen. Ein Psychologe ist darin geschult, auf einen solchen Zustand hinzuarbeiten.

  • Danke für die Antworten.
    Das OLG hat deutlich gesagt dass es nicht weiss was stimmt und sich daher ausschliesslich auf den Wunsch des Kindes konzentriert, bis das Gutachten fertig ist.


    Die Fakten sind ja aber eindeutig da, und es wundert mich dass das nicht erkannt wird bisher.


    JA gibt das ans Gericht
    Gutachten wird angeordnet
    Mutter kündigt nachweisbar Aussetzung an
    Beantragt Umgangsentzug
    Kind hat auf einmal Angst
    Es wird die Unterschrift verweigert dass der Gutachter mit dem Beistand sprechen darf, der hat meine Tochter hier gesehen und erlebt.

  • Es wird die Unterschrift verweigert dass der Gutachter mit dem Beistand sprechen darf, der hat meine Tochter hier gesehen und erlebt.


    Ich verstehe nur leider nicht, warum ein Gutachter eine Unterschrift von der KM benötigt, dass er mit dem Verfahrensbeistand sprechen darf. Es sind doch beide vom Gericht bestellt und nicht von der KM?


    musicafides

  • Die Fakten sind ja aber eindeutig da, und es wundert mich dass das nicht erkannt wird bisher.


    Ohne Dir zu nahe treten zu wollen...das, was für Dich so offensichtlich ist, scheint für andere, allen voran bisherige Gerichte, nicht so offensichtlich zu sein, oder?
    Insofern frage ich mich da schon, wer hat die besseren Argumente bzw. wer zieht Schlussfolgerungen, die nicht den Tatsachen entsprechen?


    Wie gesagt, ich will Dir da nicht unterstellen, ich kenne ja nicht alle Tatsachen. Ich frage mich nur, warum immer alle Gerichte nicht Deinen Vorstellungen entsprechen.


    Bezüglich des Gesprächs des Gutachters hat Volleybap ein für mich sehr schlüssige Erklärung gegeben. Insofern hat die KM vielleicht gar keine Zustimmung verweigert, sondern wollte der Gutachter von sich aus nicht mit dem Verfahrensbeistand sprechen?

  • Die haben iimmer meinen Vorstellungen dann entsprochen von den Beschlüssen her.
    Der Umgang wurde immer weiter ausgebaut.
    Wir waren bei alle 14 Tage das Wochenende und den halben Ferien.


    Meine Ex wurde aber immer extremer das Kind zu kontrollieren und unter Druck zu setzen.
    SMS Zwang, meine Tochter antwortete auch noch wenn sie schon längst schlafen wollte aus Angst.
    Ortungsprogramm.


    Als Freunde und ihre Familie von ihr auf mich zukamen verwies ich diese ans Jugendamt.
    So kam alles ins Rollen ....

  • - Dass der Gutachter nicht mit dem Verfahrensbeistand spricht, würde mich nicht beunruhigen. Es ist manchmal gar nicht schlecht, im Verfahren Personen zu haben, die vom Gutachter unabhängig Beobachtungen einbringen können. Wenn ein Richter einem Gutachter am Ende nicht folgen will, dann ist solche eine Person eventuell gar nicht schlecht.


    - Ich will dich auch überhaupt nicht entmutigen, im Gegenteil. Es kann gut sein, dass es keinerlei vorentscheidende Tendenzen gibt. Manchmal kann man die notwendigen Kräfte mobilisieren, wenn man mögliche Szenarien durchspielt.

  • Guten Morgen


    Ein auf und ab der Emotionen.
    Gutachter stand hier am Wochenende vor der Tür, hatte sich vertan.
    Er wollte aber eh mit mir reden, dass meine Ex trotz OLG Beschluss nicht daran denkt den Umgang zu realisieren hat sie schon kund getan.
    Hatten ein langes Abschlussgespräch und er stellte mir vor wie seine Antworten auf die Fragen des Gerichtes ausfallen werden, diese Vorstellung möchte er nun mit mir und meiner Ex abstimmen, so dass wir sie beide unterstützen.
    Mehr Umgang als jemals zuvor :-)
    Kein Handy bei uns.
    Soll sie Freitags von der Schule abholen und Montags zur Schule bringen.
    Vorerst kein GSR um die Mutter nicht zu reizen, aber volles Auskunftsrecht für Schule und Ärzte ( bin ich einverstanden vorerst, aber wie kann man dann den ständig angedrohten Umzug verhindern ? )
    Ferien entscheide ich , da ich arbeite sie nicht. Natürlich würde ich mich mit ihr absprechen, aber bisher erhalte ich ja nie Antworten auf meine Fragen.


    Viele Punkte die meine volle Zustimmung finden.


    Meine Ex hat auch versucht ihn auszuspielen, in den Terminen mit meiner Tochter stellte er fest was wir auch festgestellt haben. Fragen darf sie nahezu nicht beantworten, widerspricht sich immerzu und und und.


    Er sagte mir dass er nun versuche meine Ex da ins Boot zu holen, dass sie seine Vorschläge annimmt und unsere Tochter unterstützt und mitzieht.
    Sollte dies nicht gelingen würde er ein weiteres, tieferes Gutachten ( Ergänzungsgutachten ? ) anregen.In dem Zuge fragt er mich ob ich generell meine Tochter auch aufnehmen würde. Klar :-)


    Ich wäre mit dem Modell sehr zufrieden und hoffe sehr meine Ex zieht mit.


    Wisst ihr wie hoch die Chance ist dass sich das Gericht den Empfehlungen des Gutachten anschließt ?
    Und was genau ist ein tiefergehendes Gutachten ? Ist das in der Regel ein neuer Sachverständige, oder der gleiche ?


    Der Umgang ist ja erst nächstes Wochenende, er riet mir auf jeden Fall ein Ordnungsgeld zu beantragen wenn es nicht klappt, da meine Ex Konsequenzen spüren muss.
    Kindeswohlgefährdung kann er nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen.
    Solange der Umgang zu uns da ist sieht er es positiv die Kurve zu bekommen, ein Abbrechen wäre Kindeswohlgefährdung.
    Ebenso sagte er konnte er nicht herausfinden wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist.


    Wisst ihr wie sowas weitergeht ?
    Das Gutachten soll noch im Dezember fertig sein, wann wäre dann der Termin vor Gericht ?
    Solange gilt der Beschluss vom OLG, aber davon hält meine Ex ja nichts.


    Vielen Dank

  • Hm, wenn der Gutachter das so macht und schreibt, klingt das recht positiv.


    Er versucht zunächst, auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Manchmal schreiben Gerichte das ausdrücklich als Auftrag auf. Hier klingt es allerdings nicht ganz exakt nach dem o.g. Auftrag des Gerichts. Wofür er einen neuen Auftrag für ein ergänzendes Gutachten benötigt, ist mir nicht ganz klar. Eigentlich sollte alles durch den derzeitigen Gutachtenauftrag abgedeckt sein.


    Merkwürdig, dass er unangekündigt vor der Tür steht. Vielleicht war es Schusseligkeit, vielleicht auch kalkuliert (Mal sehen, wie es im Normalbetrieb bei dir so aussieht).


    Erstes Bauchgefühl nach deiner Schilderung: ermutlich eher positiv.

  • Er hat die Wohenenden verwechselt. Durch den Beschluss des OLG hat sich der Rhythmus geändert.
    Wir hatten ausgemacht beim nächsten Umgang.
    In den Fragen war ja drin wie der Umgang dem Kindeswohl am ehesten entspricht.
    Er sagte so wäre die Abhol und Bringsituation konfliktfrei und unbelastet, weil es die Schule ist.
    Kein Handy, weil ich in ihrer Zeit auch keinen Kontakt habe, sie muss in meiner Zeit auch nicht das Kindeerreichen und die Tochter soll auch ganz hier sein in der Zeit. Die permanenten SMS etc. sind nicht gut.


    Weiterführendes Gutachten wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann, woran das genau liegt denke ich.
    Ich bin sehr zufrieden mit dem Vorschlag.
    Wie schon oft gesagt, ich will nicht das Kind wegreißen wenn es ihr da gut geht, aber endlich zuverlässigen und anständigen Umgang.
    Gerne auch ohne danach wieder wie ein Verbrecher behandelt zu werden und Listen zu bekommen was alles falsch war.