Kann die Mutter zur Betreuung heran gezogen werden anstatt Hort?

  • Hallo,


    Ich hab ein kleines Problem. Ich wollte meinen Sohn ab Sommer (Einschulung) im Hort anmelden. Ich bin Schicht-arbeiter und Arbeite entweder von 07 - 16:30 Uhr oder von 16:30 Uhr bis 02:00 Uhr. Auch Feiertags und am Wochenende. Die Mutter hilft mir schon und nimmt ihn dann oft zu sich oder er kommt zur Oma oder meine Mitbewohnerin übernimmt. Alles kompliziert und blöd aber nicht anders zu machen, vor allem da die Kita "nur" von 8-16 Uhr auf hat. Ab Sommer hätte das nun alles besser werden können da der Schul-Hort ab 6 auf hat. Ich hätte ihn also problemlos vor Frühschichten in den Hort bringen können und danach auch wieder abholen. Er hätte endlich eine Regelmäßigkeit gehabt und nicht dauernd hin und her wechseln müssen (vor allem da die Mutter eine 1 Zimmer Wohnung hat). Ich habe also Betreuungsumpfang von 06-18 Uhr beantragt und dazu geschrieben das die Mutter an einer Depression leidet und daher nicht immer auf Jannik aufpassen kann. Das stimmt auch. Sie ist zwar Momentan stabil aber ich musste nun schon mehrfach erleben wie das Umschwingen kann. Vor allem wenn man sie stark belastet. Nun will das Jugendamt aber einen Nachweis über die Arbeitsbelastung der Mutter oder eine Krankschreibung. Das haben wir natürlich beides nicht (sie ist Arbeitslos und momentan auch nicht Arbeits-Fähig). Sie ist zwar wegen der Depression (und anderen Sachen) bald in Behandlung (ist beantragt bei Krankenkasse) aber ich fürchte das wird dem Jugendamt nicht ausreichen. Wie erkläre ich dem Jugendamt das die Mutter nicht (oder nur sehr eingeschränkt) zur Betreuung herangezogen werden kann? Gibt es da Beratungsstellen an die ich mich wenden kann (wohne in Berlin)? Hat jemand mit einer ähnlichen Situation Erfahrung? Ich brauche echt dringend die volle Betreuungszeit.... Danke schon mal!

  • momentan auch nicht Arbeits-Fähig


    dann müsste sie dies doch auch belegen könnten- ggf. über den Hausarzt?


    Lebt ihr das Wechselmodell? Bzw. bist Du also "nur" partiell alleinerziehend-
    Wenn Du "als AE gilts" (also z.B. Kind ist bei Dir gemeldet, und Du hast StKl II) dann geht die das gar nix an, was die Mutter kann, oder auch nicht kann :frag
    dann bist Du AE, und für die Betreuung alleine zuständig-


    Viele Worte bringen manchmal viel Ärger :-(


    Solltest Du AE sein, würde ich dem Amt einfach mitteilen, dass die Mutter sich nur im Rahmen ihrer Umgänge kümmert (Punkt)-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ja, genauso würde ich es auch machen - ungewöhnlich das man bei einer Hortanmeldung eines alleinerziehenden nach dem anderen Elternteil fragt - das könnte ja auch in München wohnen.


    Teilt das Jugendamt bei euch die Plätze zu ?


    Bei uns macht das der Träger/Gemeinde/Bezirk - völlig unabhängig.


    Gefordert wir im allgemeinen nur eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.

  • Danke so werde ich das machen...ich bin nämlich allein erziehend. Habe aber Stkl 1 weil ich in einer Allein-Erziehnden WG lebe und damit die Stkl 2 nicht in frage kommt (laut Steuerberater nur für Personen die ohne einen anderen Erwachsenen wohnen - egal wie die Beziehung zu demjenigen ist). Gut ich werde denen dann von der Mutter nichts mehr schicken und nur erklären das ich allein erziehend bin und die mutter ihr Kind nur im Rahmen des Umgangsrechts sieht. Mal gucken was das Jugendamt dazu sagt (die geben bei uns die Betreuungsgutscheine aus). Vielen Dank. Bin mal auf die Reaktion gespannt!

  • Gut ich werde denen dann von der Mutter nichts mehr schicken und nur erklären das ich allein erziehend bin


    :daumen (ich würd die Mutter gar nicht erwähnen... sollst ja auch nicht lügen :brille; geht die gelinde gesagt nix an-)
    evtl. noch Meldebescheinigungen dabei- mehr nicht

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Habe aber Stkl 1 weil ich in einer Allein-Erziehnden WG lebe und damit die Stkl 2 nicht in frage


    jein, das ist eigentlich richtig - aber ihr seid ja keine Haushaltsgemeinschaft (gesetzliche Definition der Haushaltsgemeinschaft, § 24b Abs. 2 Satz 2 EStG google mal nach Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24b EStG; Anwendungsschreiben GZ IV C 4 - S 2281 - 515/04) - jeder hat ja seine Milch und Klopapier, und natürlich auch KEINE Unterstützung wie Kinderbetreuung oder Wäschewaschen, Einkäufe - da würde ich beim zuständigen Finanzamt nochmal vorsprechen - gerade wenn es klare Mietverträge gibt - ihr teilt nur WOHNRAUM -kann sein, muss aber nicht, es soll Finanzbeamten geben, die rücken die Stkl. 2 raus - auch wenns netto meist nicht soviel bringt

  • Naja wir teilen uns schon sachen. ist ja quatsch 2 mal Klopapier da zu haben oder der Mitbewohnerin mit 2 Kindern zu sagen: "ich bring dir keine gurke weil ich dann nicht mehr stkl 2 haben kann".


    Ich musste die Mutter erwähnen. Es wird schon im Formular immer nach Angaben über beide Elternteile gefragt und in dem Schreiben hat das Amt für Tagesbetreuung (so heißen die hier ganz genau) explizit nach Unterlagen der Mutter gefragt um den Betreuungsbedarf fest zu legen. Ich habe geschrieben das ich allein Erziehend bin, die Mutter nur nach Umgangsrecht mit ihrem Sohn verkehrt und ich daher nicht sehe warum die Behörde Unterlagen der Mutter zur festlegung des Betreuungsbedarfs benötigt. Geht morgen in die Post.

  • Ich musste die Mutter erwähnen. Es wird schon im Formular immer nach Angaben über beide Elternteile gefragt und in dem Schreiben hat das Amt für Tagesbetreuung


    In allen Formularen wird nach 2 Elternteilen gefragt - das ist Standart - entweder weglassen oder deutlich AE ankreuzen ggfls. auch die andere Adresse hinweisen.


    Das mit der Steuerklasse bringt nicht soviel - aber zwei verschiedene Kloapapiersorten können schon Luxus sein :pfeif