Naja wir teilen uns schon sachen. ist ja quatsch 2 mal Klopapier da zu haben oder der Mitbewohnerin mit 2 Kindern zu sagen: "ich bring dir keine gurke weil ich dann nicht mehr stkl 2 haben kann".
Ich musste die Mutter erwähnen. Es wird schon im Formular immer nach Angaben über beide Elternteile gefragt und in dem Schreiben hat das Amt für Tagesbetreuung (so heißen die hier ganz genau) explizit nach Unterlagen der Mutter gefragt um den Betreuungsbedarf fest zu legen. Ich habe geschrieben das ich allein Erziehend bin, die Mutter nur nach Umgangsrecht mit ihrem Sohn verkehrt und ich daher nicht sehe warum die Behörde Unterlagen der Mutter zur festlegung des Betreuungsbedarfs benötigt. Geht morgen in die Post.