Was habt Ihr Eurem Rechtsanwalt beim ersten Termin so alles erzählt? Ich habe am Montag den ersten Termin bei meinem Anwalt und bin natürlich sehr unsicher was ich Ihm so alles erzählen sollte.Hat jemand von euch da Tipps?
Erster Anwalttermin
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Ich weiss jetzt nicht so wirklich was ich dir raten soll ... Kenn ja deine Situation nicht.
Bei mir kam alles auf den Tisch, nicht nur Fragen zum Unterhalt... Darum gung es bei uns in erster Linie.
Ich hab auch von unseren Problemen in der Kommunikation u meine Befürchtungen gesprochen. Emotionales sowie sachliches...
Meine RA war mir von der Frauenberatungsstelle empfohlen worden u da es in meiner Vergangenheit ein zwei Dinge gab die mir zum Nachteil ausgelegt werden hätten können (durch KV) wollte ich das sie sich ein Bild machen kann.Du siehst es kommt immer auf das Gesamtpaket an...
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Bei uns geht es um den kompletten Umgang damit die Schuldzuweisungen usw endlich aufhören.Und dann natürlich um die Einreichung der Scheidung.Naja Befürchtungen habe ich auch so einige die werde ich sicherlich auch ansprechen.
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Geht es nicht auch um die Krankenversicherung?
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Hallo,
meiner Meinung nach sollte der eigene Anwalt so ziemlich alles wissen was für das Verfahren von Relevanz sein könnte.
Schüchternheiten oder falsche Scham finde ich in solch einem Fall unangebracht - das kann nach hinten los gehen, wenn die Gegenseite vor Gericht was auspackt und Deinem Anwalt erstmal die Gesichtszüge entgleisen. 8-)
Viele Grüße
Sticker -
Ja das stimmt schon das man da bloß nichts verschweigen sollte was eventuell von Relevanz sein könnte.Wobei ich allerdings nicht weiß ob Ex sich überhaupt einen Anwalt leisten kann.Im Endeffekt sollte mir das egal sein aber die Einreichung der Scheidung kommt nun doch von mir.
Um die KV sollte es normalerweise auch gehen allerdings weiß ich es noch nicht genau ob ich es anspreche weil der kleine mit erfolgter Scheidung dann endlich über mich familienversichert werden kann.Sagen werde ich es dem Anwalt aber auf jeden Fall.
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Warum lässt du nicht deinen Mann die Scheidung einreichen?
Wer die Scheidung einreicht trägt die Gerichtskosten...
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Liste machen, was du fragen willst
wenn du hast, Unterlagen mitnehmen wie Gehaltsabrechnung
nach Honorar fragen, Anrechnung Beratungskosten
PKH ? -
Wer die Scheidung einreicht trägt die Gerichtskosten...
die Gerichtskosten werden immer hälftig geteilt ($ 34 GKG)...
wobei die den geringsten Teil (je ca. 242 Euro) der Gesamtrechnung ausmachen
schwieriger ist das mit den Anwaltskosten- da kann man nur einen nehmen, wenn man sich einig ist....
wobei auch da idR. dann die Kosten geteilt werden, und quasi Teil der Einigkeit sind :brille
schwierig wird es, je nachdem, was das Gericht noch regeln soll (KU, TU, Streitwert, Versorgungsausgleich etc.)-
wobei auch hier die Kosten geteilt werden- unabhängig davon, wer die Scheidung einreicht- -
Soweit ich weiß, müssen die Gerichtskosten auf jeden Fall erstmal von
dem bezahlt werden, der die Scheidung einreicht ?-( -
Trägt man die Gerichtskosten auch dann wenn man VKH beantragt hat ?Ich bin eigentlich davon ausgegangen das es damit übernommen wird.Bin ich im Irtum?
Normalerweise hätte ich wohl mit dem Scheidung einreichen gewartet aber wenn das noch lange so weitergehen soll werde ich irre.Bei jeder Mail von ihm bekomme ich mittlerweile schon Beklemmungen.Meine SB vom JA meinte ich soll mir mal Baldrian kaufen damit ich ruhiger werde.Lasse mich immer wieder von ihm verrückt machen.
Ihr würdet das wohl jetzt mit der Scheidung noch nicht machen? Ich bin so zwiegespalten und würde da wirklich Euren Rat brauchen.
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Die mails werden sich durch die Scheidung nicht ändern, da ihr weiter gemeinsam Eltern seid.
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Hucky das weiß ich aber ich hoffe das ich durch die Scheidung und alles was daran hängt soviel Abstand davon bekomme das ich ruhiger damit umgehen kann.Im Moment ist es einfach nur schlimm.Fühle mich extrem unter Druck gesetzt und seine steten Drohungen machen es nicht besser.
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Besprich das alles mit dem Anwalt und lass den machen!
Vielleicht wirst Du dann ruhiger!Baldrian ist auch ok
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juwi der Anwalt weiß das ich ALG II Hilfe Empfänger bin Unterlagen habe ich alles zusammen.Mir bleiben ja wenn ich die Miete abziehe vom ALG II gerade einmal 110 Euro zum leben.Okay Kindergeld und Unterhalt fürs Kind kommen dann noch dazu aber für die Gerichtskosten reicht das wohl nicht aus.
Ich muss da definitiv einen Strich ziehen und es ist so verdammt schwer.Versuche immer den Rat hier zu beherzigen es wegzuatmen aber das hilft kaum.Wenn ich mir vorstelle das es noch lange so weitergeht oh Gott.
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Scary, ich meine auch nicht, dass Du wegatmen oder runterschlucken sollst, im Gegenteil!
Lass den Anwalt Deine Rechte durchsetzen (Versicherung, Trennungsunterhalt, etc.)
Irgendwann auch die Scheidung!
Aber, je länger Du wartest, desto besser für Dich!
Ex muss die Krankenversicherung und Trennungsunterhalt zahlen und auch Deine Rentenpunkte erhöhen sich automatisch...
Also lass ihn doch ruhig die Scheidung einreichen und die Gerichtskosten vorstrecken :brille
Du hast doch nichts zu verlieren, im Gegenteil ?-(:rolleyes2::winken:
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Also meine Erfahrung ist: Die Scheidung ändert nichts an dem ständigen Ärger.
Für dich ist die Scheidung, materiell gesehen, kein Vorteil.
Der Anwalt ist aber nötig, um deine Rechte mal endlich durchzusetzen, wie z.B. die Krankenversicherung.
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Hucky das ist klar aber ich hoffe ehrlichgesagt darauf das das Familiengericht dem monatlichen Umgangsplan ein Ende setzt und der Umgang dann für ein Jahr festgelegt wird.Wo wir uns dann auch beide dran halten müssen.Allerdings dürfte er da seine Probleme mit haben.War ja im vorigen Jahr so.
Und er hat ja laut Anwalt kein Recht ausgefallene Umgangstermine nachzuholen.Dieser Meinung war KV nämlich bisjetzt.
Die Anwältin hat mich gefragt ob ich gleich die Scheidung mit einreichen möchte.Wieso müsste ich wenn ich die Scheidung einreiche die Gerichtskosten vorstrecken?
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Die Anwältin hat mich gefragt ob ich gleich die Scheidung mit einreichen möchte.Wieso müsste ich wenn ich die Scheidung einreiche die Gerichtskosten vorstrecken?
Beim Scheidungsverfahren sind die Gerichtskosten im Voraus auszulegen. Erst dann wird der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugestellt.
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Danke Hucky das wusste ich wirklich nicht.Da wäre ich wohl voll ins Messer gelaufen.Ich habe davon bislang nirgens gelesen.Das ist irre.
Und das ist selbst dann wenn man VKH beantragt hat?