Elterngeld und Hartz IV aufstockend

  • Hallo,


    die Hilfsorganisation für allein Schwangere hat mir empfohlen, bereits jetzt einen Hartz-IV-Antrag zu stellen. Ich habe jetzt mehrmals versucht, jemanden beim Jobcenter zu kontaktieren, aber zu sprechen ist dort wohl keiner. Ich kann leider nicht mehr hingehen und selbst nachfragen, da ich kurz vor dem ET stehe.


    Bisher habe ich 40 Stunden in der Woche gearbeitet und noch nie irgendwelche Leistungen dieser Art bezogen. Demnächst erhalte ich ja nun Elterngeld, mit welchem ich aber nicht über die Runden kommen werde. Die nette Dame bei der Hilfsorganisation sagte, dass mir in jedem Fall Leistungen zustehen. Ich solle kein Wohngeld beantragen, da dies in meinem Fall zu gering sei, sondern gleich Hartz-IV. Gibt es die Möglichkeit, dies online zu beantragen bzw. per Post? Anträge habe ich auf der Seite des Jobcenters gefunden - das sind ja aber unendlich viele! Außerdem kann ich mein Einkommen noch gar nicht belegen, da ich ja noch gar keinen Elterngeldbescheid habe.


    Ich bin mal wieder völlig überfragt und hilflos, da ich leider nicht mehr in der Lage bin, irgendwo hinzugehen, sondern brav die Füße hochlegen muß. Habt Ihr einen Tipp? Danke!

    "Why see the world when you got the beach"

  • Moment - Hartz 4 würdest du übergangsweise bekommen - eigentlich muss der Vater des Kindes für dich und das Kind aufkommen.
    Das wird auch die erste Frage sein, wenn du schriftlich deinen Antrag stellst. Nach der Geburt bekommst du ja noch Gehalt & Mutterschaftsgeld - EG erst ab der 8 Woche - mit viel Glück hast du bis dahin einen Bescheid.


    Dann brauchst du deinen Elterngeldbescheid, die Berechnung/Vereinbarung über den Kindesunterhalt (macht das Jugendamt - Beistandschaft einrichten) und wenn der Vater des Kindes dann noch leistungsfähig ist, kannst/mußt du Betreuungsunterhalt für dich einfordern.
    Sollte er gar nicht leistungsfähig sein - grob netto 800-1000 Euro Netto-Einkommen, kannst du für das Kind Unterhaltsvorschuss (auch beim Jugendamt) für max. 72 Monate beantragen.


    Also erstmal nach der Geburt Elterngeld, Kindergeld und Kindes/Betreuungsunterhalt beantragen und dann mit Kinderwagen zum Amt (Geburtsurkunden, Personalausweis und Mietvertrag nicht vergessen).

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Vater wird nicht zahlen bzw. ist das Baby aus einer ganz kurzen Bekanntschaft entstanden. Ich bin die ganze Schwangerschaft über allein. Ich werde also Unterhaltsvorschuß beantragen müssen.



    Ich fand es auch merkwürdig, jetzt schon Hartz-IV zu beantragen. Es soll wirklich nur aufstockend sein. Ich fühle mich recht elend damit, denn ich bin einfach nur in Elternzeit und es ist schon traurig, dass man dann nicht über die Runden kommt. Die nette Dame bei der Beratung hat mir aber einen Zuschuß über mehrere hundert Euro ausgerechnet. Einerseits zwar schlimm, aber andererseits war ich auch erleichtert, denn ich wüßte nicht, wie ich den Lebensunterhalt mit Elterngeld + Kindergeld + Unterhaltsvorschß bestreiten sollte. Sie sagte, ich müßte es unbedingt jetzt beantragen, da das Hartz IV nicht rückwirkend gezahlt wird.

    "Why see the world when you got the beach"

  • Der Vater wird nicht zahlen bzw. ist das Baby aus einer ganz kurzen Bekanntschaft entstanden. Ich bin die ganze Schwangerschaft über allein. Ich werde also Unterhaltsvorschuß beantragen müssen.


    Das interessiert aber die Behörde nicht - die möchte jemanden der zahlt - von wenn der Peter Müller heißt und ihr euch nur 15 Minuten beim Oktoberfest getroffen habt.


    Wenn er kein off. "Theater" mit Gerichtsverfahren usw. möchte, dann steht es ihm frei mit dir (und deinem Anwalt) eine außergerichtliche Lösung zu erabrieten, die dich in die Lage versetzt keine öffentlichen Gelder zu beziehen.


    Noch bekommst du doch dein Gehalt - also gezahlt wird aber Antragszeitpunkt und das wäre doch der Beginn der Elternegldzahlung in 8-9 Wochen, oder ?

  • Haha ja, das weiß ich, manchmal kann man aber leider den vollen Namen und die Anschrift nicht liefern. Hatte ich in einem anderen Thread schonmal beschrieben. Ich bin dran, aber momentan sieht es schlecht aus.

    "Why see the world when you got the beach"

  • Das interessiert aber die Behörde nicht - die möchte jemanden der zahlt - von wenn der Peter Müller heißt und ihr euch nur 15 Minuten beim Oktoberfest getroffen habt.


    Wenn er kein off. "Theater" mit Gerichtsverfahren usw. möchte, dann steht es ihm frei mit dir (und deinem Anwalt) eine außergerichtliche Lösung zu erabrieten, die dich in die Lage versetzt keine öffentlichen Gelder zu beziehen.


    Noch bekommst du doch dein Gehalt - also gezahlt wird aber Antragszeitpunkt und das wäre doch der Beginn der Elternegldzahlung in 8-9 Wochen, oder ?

    Ja wie gesagt, im Moment läuft der Erzeuger unter "unbekannt", so traurig es ist. In der 5. SSW habe ich ihm gesagt, dass ich schwanger bin. Er wollte mich zur Abtreibung drängen und seither haben wir keinen Kontakt mehr. Er hat auch seine Handynummer geändert etc. :-(
    Ich erhalte momentan schon Mutterschutzgeld und ab Ende des Mutterschutzes dann Elterngeld. Ich bin wirklich langsam überfragt. Tausende Anträge, Schwierigkeiten wegen der Vaterschaft, dann die Herausforderung, allein schwanger zu sein ohne großartige Hilfe, da Verwandte etc. zu weit weg wohnen. Man wünscht es sich anders, aber trotz aller Probleme bin ich froh, mich für das Baby entschieden zu haben!

    "Why see the world when you got the beach"

  • Ich denke auch, dass das JC keine Ruhe geben wird, bis der KV gefunden wird. Lena hat dir schon gute Tipps geben, so würde ich es auch tun.
    Es gibt doch eine Service-Hotline vom JC. Da sollte bis 18 Uhr jemand rangehen bzw. erstmal bist du in der Warteschleife und dann hast du jemanden vom Service da.

  • Gut, dann gehe ich also nach der Geburt zum Jobcenter. Es kann mir doch aber keine Zahlung verweigert werden, nur weil der Vater unbekannt ist. Ich bin ja nicht die erste, der das passiert.


    Die im Internet angegebene Nummer habe ich schon diverse Male angerufen. Nie nimmt jemand ab. Ich würde hingehen, aber das schaffe ich leider wie gesagt nicht mehr.


    Am liebsten würde ich nur Wohngeld beantragen, aber die Dame hat gleich abgewunken, da ich mit dem Wohngeld wohl lange nicht hinkomme. Schade, dass die Existenzängste einen so begleiten, wo man doch sowieso schon in so einer schwierigen Situation ist. Ich kämpfe weiter für uns. :-)

    "Why see the world when you got the beach"

  • So wie ich das kenne, zahlt dir das Jobcenter deinen Anspruch und der KV muss das dann an das JC zurückzahlen. Vielleicht erreichst du aber doch jemanden, dann hast du die Unterlagen schon da und kannst mal durchgucken, was du so alles brauchst und anfangen auszufüllen, bevor das Baby da ist.

  • Es kann mir doch aber keine Zahlung verweigert werden, nur weil der Vater unbekannt ist. Ich bin ja nicht die erste, der das passiert.


    Die im Internet angegebene Nummer habe ich schon diverse Male angerufen



    Die Zahlung wird dir sicher nicht verweigert - aber du mußt bei der Feststellung des Vaters behilflich sein.


    Unbekannt ist vielleicht das falsche Wort - nur weil keine Adresse bekannt ist - eine Handynummer ist doch ein Ansatz -
    Mobilfunknummern müssen in der Regel in Deutschland auf einen Namen registiert werden.