Hallo,
ich bin Rainer, 42 Jahre alt und lebe seit 12.2012
getrennt und habe den Scheidungsantrag gerade gestellt.
Meine Noch Ehefrau ist
im Dezember 2012 nach einem Seitensprung für 5 Wochen in eine Burnout Therapie
gegangen und hat im Januar 2013 eine eigene kleine 2 Zimmer Wohnung (55qm)
bezogen.
Unsere beiden Jungs (jetzt 13 und 16 Jahre alt) sind bei mir im
Reihenhaus geblieben in dem ich auch heute noch wohne.
Die ersten Monate hatten
die Kinder ganz wenig Kontakt zu ihrer Mutter was sich aber im Laufe der Zeit
immer mehr normalisierte und ich finde das auch gut so. Meine Noch Ehefrau hat
mittlerweile ein kleines Haus bezogen (finanziert von ihrer Schwester so wie es
aussieht) und der Jüngste wechselt seit dem 15.05.2014 wöchentlich zwischen uns
Eltern hin und her. Mein älterer Sohn befindet sich seit 08.2013 in einem
Schüleraustausch in Taiwan und kommt in 35 Tagen zurück. Es ist geplant dass
auch er dann wöchentlich wechselt. Na ja, das ist es so erstmal im Groben. Es
ging und geht nicht alles glatt und das Verhältnis zwischen mir und meiner Ex
ist bis heute sehr angespannt wegen hohen Unterhaltsrückständen (sie schuldet
mir ca. 4000 Euro...). Ich habe vor 8 Wochen die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Meine Ex hat nicht erwartet dass ich von Ihr
Kindesunterhalt fordere, infolge dessen gab es ihrerseits ein unglaubliches
unter Druck setzen der Kinder weil sie Ihnen immer wieder gesagt hat dass ich
sie fertig machen würde wenn die Kinder nicht wenigstens ein Halb/ Halb
Wechselmodell machen würden. Aber egal, jetzt ist es Halb/ Halb und für alle
wohl auch besser so, ich freue mich jedenfalls dass es den Kindern damit
hoffentlich besser geht und die Manipuliererei endlich aufhört. Ich kotze mich
ein wenig aus, entschuldigt bitte!
Jedenfalls lebe ich weiter in meinem Elternhaus mit
Hypothek und muss das jetzt allein hin kriegen und die Hälfte des Jahres stehen
die beiden Kinderzimmer leer, für mich und meine Finanzen ist das ganz ganz
hart, aber es zählt ja ausschließlich das Kindswohl So, genug gemeckert....
Die Fakten zur Immobilie um die es geht:
Meine Frau und ich lebten gemeinsam in meinem Elternhaus.
1998 haben wir geheiratet und sind hier eingezogen. Im Dezember 2012 ist sie
ausgezogen und ich lebe seitdem hier weiter und bis vor kurzen war ich allein
erziehender Vater.
1997 (also vor Eheschließung) habe ich durch Erbe (25%)
und Schenkung von meinem Stiefvater (50%) einen Eigentumsanteil am Haus von 75
% erworben. Meine Frau und ich haben danach eine Hypothek aufgenommen in Höhe
von 115.000 DM und von diesem Geld habe ich den Anteil meines Bruders (25%)
abgekauft und wir haben renoviert. Meine Frau haftet bis heute mit für die
immer noch laufende Hypothek, steht aber nicht im Grundbuch. Die Hypothek läuft
noch 3 Jahre und wird von einem gleichzeitig laufenden Bausparvertrag getilgt
und dann zahle ich nur noch ein paar Euro für den Bausparvertrag weiter.
Was das ganze etwas kompliziert macht sind 2 Wohnrechte.
Diese beiden Wohnrechte mindern den Wert des Hauses und machen es mir außerdem auch
defacto unmöglich die "Hütte" zu verkaufen. Der Allgemeinzustand ist
außerdem so schlecht dass ich z.B. meine Wohneinheit es erst nach großen
Investitionen vermieten könnte.
1 Wohnrecht ist ein paar Monate nach der Trennung weg
gefallen (Oma Tod) und das zweite Wohnrecht hat bis zu seinem Tode mein
Stiefvater (67 Jahre alt) der auch im Erdgeschoss dieses Hauses wohnt.
Das Haus war 1997 laut Gutachen 200.000 DM wert und die
beiden Wohnrechte haben diesen Wert auf 166.000 DM reduziert.
Ich weiß nicht ob diese Angaben erst mal reichen....
Meine Frage:
75 % des Hauses gehörten vor der Ehe schon mir allein,
ist das richtig? Diese 75% in Euro umgerechnet und plus der Wertsteigerung
meines Anteils bis .....(wann?) gehören doch auch bei Scheidung mir allein,
oder?
Nach meinem Rechtsempfinden hat mein Noch Frau einen
Anspruch auf die hälfte des 25% Anteils der während der Ehe erworben wurde plus
die Wertsteigerung, stimmt das?
Na ja, ich warte jetzt erst mal ob sich überhaupt jemand
auf meine Fragen meldet.
Danke im Voraus!
Rainer.