Zugewinn. Haus dass vor Eheschließung schon zu 75% mir gehörte.......

  • Hallo,






    ich bin Rainer, 42 Jahre alt und lebe seit 12.2012
    getrennt und habe den Scheidungsantrag gerade gestellt.
    Meine Noch Ehefrau ist
    im Dezember 2012 nach einem Seitensprung für 5 Wochen in eine Burnout Therapie
    gegangen und hat im Januar 2013 eine eigene kleine 2 Zimmer Wohnung (55qm)
    bezogen.


    Unsere beiden Jungs (jetzt 13 und 16 Jahre alt) sind bei mir im
    Reihenhaus geblieben in dem ich auch heute noch wohne.


    Die ersten Monate hatten
    die Kinder ganz wenig Kontakt zu ihrer Mutter was sich aber im Laufe der Zeit
    immer mehr normalisierte und ich finde das auch gut so. Meine Noch Ehefrau hat
    mittlerweile ein kleines Haus bezogen (finanziert von ihrer Schwester so wie es
    aussieht) und der Jüngste wechselt seit dem 15.05.2014 wöchentlich zwischen uns
    Eltern hin und her. Mein älterer Sohn befindet sich seit 08.2013 in einem
    Schüleraustausch in Taiwan und kommt in 35 Tagen zurück. Es ist geplant dass
    auch er dann wöchentlich wechselt. Na ja, das ist es so erstmal im Groben. Es
    ging und geht nicht alles glatt und das Verhältnis zwischen mir und meiner Ex
    ist bis heute sehr angespannt wegen hohen Unterhaltsrückständen (sie schuldet
    mir ca. 4000 Euro...). Ich habe vor 8 Wochen die Zwangsvollstreckung eingeleitet.



    Meine Ex hat nicht erwartet dass ich von Ihr
    Kindesunterhalt fordere, infolge dessen gab es ihrerseits ein unglaubliches
    unter Druck setzen der Kinder weil sie Ihnen immer wieder gesagt hat dass ich
    sie fertig machen würde wenn die Kinder nicht wenigstens ein Halb/ Halb
    Wechselmodell machen würden. Aber egal, jetzt ist es Halb/ Halb und für alle
    wohl auch besser so, ich freue mich jedenfalls dass es den Kindern damit
    hoffentlich besser geht und die Manipuliererei endlich aufhört. Ich kotze mich
    ein wenig aus, entschuldigt bitte!



    Jedenfalls lebe ich weiter in meinem Elternhaus mit
    Hypothek und muss das jetzt allein hin kriegen und die Hälfte des Jahres stehen
    die beiden Kinderzimmer leer, für mich und meine Finanzen ist das ganz ganz
    hart, aber es zählt ja ausschließlich das Kindswohl ;-) So, genug gemeckert....






    Die Fakten zur Immobilie um die es geht:






    Meine Frau und ich lebten gemeinsam in meinem Elternhaus.
    1998 haben wir geheiratet und sind hier eingezogen. Im Dezember 2012 ist sie
    ausgezogen und ich lebe seitdem hier weiter und bis vor kurzen war ich allein
    erziehender Vater.






    1997 (also vor Eheschließung) habe ich durch Erbe (25%)
    und Schenkung von meinem Stiefvater (50%) einen Eigentumsanteil am Haus von 75
    % erworben. Meine Frau und ich haben danach eine Hypothek aufgenommen in Höhe
    von 115.000 DM und von diesem Geld habe ich den Anteil meines Bruders (25%)
    abgekauft und wir haben renoviert. Meine Frau haftet bis heute mit für die
    immer noch laufende Hypothek, steht aber nicht im Grundbuch. Die Hypothek läuft
    noch 3 Jahre und wird von einem gleichzeitig laufenden Bausparvertrag getilgt
    und dann zahle ich nur noch ein paar Euro für den Bausparvertrag weiter.






    Was das ganze etwas kompliziert macht sind 2 Wohnrechte.
    Diese beiden Wohnrechte mindern den Wert des Hauses und machen es mir außerdem auch
    defacto unmöglich die "Hütte" zu verkaufen. Der Allgemeinzustand ist
    außerdem so schlecht dass ich z.B. meine Wohneinheit es erst nach großen
    Investitionen vermieten könnte.






    1 Wohnrecht ist ein paar Monate nach der Trennung weg
    gefallen (Oma Tod) und das zweite Wohnrecht hat bis zu seinem Tode mein
    Stiefvater (67 Jahre alt) der auch im Erdgeschoss dieses Hauses wohnt.






    Das Haus war 1997 laut Gutachen 200.000 DM wert und die
    beiden Wohnrechte haben diesen Wert auf 166.000 DM reduziert.






    Ich weiß nicht ob diese Angaben erst mal reichen....



    Meine Frage:






    75 % des Hauses gehörten vor der Ehe schon mir allein,
    ist das richtig? Diese 75% in Euro umgerechnet und plus der Wertsteigerung
    meines Anteils bis .....(wann?) gehören doch auch bei Scheidung mir allein,
    oder?






    Nach meinem Rechtsempfinden hat mein Noch Frau einen
    Anspruch auf die hälfte des 25% Anteils der während der Ehe erworben wurde plus
    die Wertsteigerung, stimmt das?






    Na ja, ich warte jetzt erst mal ob sich überhaupt jemand
    auf meine Fragen meldet.






    Danke im Voraus!






    Rainer.

  • Hallo Rainer,


    Erst einmal ein herzliches :welcome . Hier findest du viele Anregungen und teilweise auch Antworten auf Deine Fragen. Lass dich inspirieren ;)


    75 % des Hauses gehörten vor der Ehe schon mir allein,
    ist das richtig? Diese 75% in Euro umgerechnet und plus der Wertsteigerung
    meines Anteils bis .....(wann?) gehören doch auch bei Scheidung mir allein,
    oder?

    Ja, eine Schenkung oder ein Erbe gehört nicht zum Zugewinn. Allerdings die Wertsteigerung zählt als Zugewinn, somit hätte Deine Frau darauf hälftig Anspruch.
    Zugewinn zählt vom Tag der Hochzeit bis zum Scheidungsantrag. So hat man mir das erklärt.


    Nach meinem Rechtsempfinden hat mein Noch Frau einen
    Anspruch auf die hälfte des 25% Anteils der während der Ehe erworben wurde plus
    die Wertsteigerung, stimmt das?

    Ja korrekt.



    Na ja, ich warte jetzt erst mal ob sich überhaupt jemand
    auf meine Fragen meldet.

    Job, habe ich somit getan... ;-) Hoffe, ich konnte dir behilflich sein :hae:

  • Puh... Sorry, hatte da was über sehen.


    Rein rechtlich ist es normalerweise so, dass die Immobilie nur dem gehört, der im Grundbuch eingetragen ist. Die Hypothek bzw die Mithaftung hat darauf keinen Einfluss. Es sei denn, ihr habt anderweitig irgend etwas schriftlich fest gehalten. Wenn ich deine Zeilen richtig interpretiere, stehst du alleine im Grundbuch und somit gehört auch dir das Haus. Sollte es eine Wertsteigerung geben, würde diese in den Zugewinn fließen, den du dann mit deiner Frau teilen müsstest.


    Ich hoffe, dass ich jetzt richtig liege... Sorry, hatte nicht genau genug gelesen.

  • Genau so sieht es aus. Du stehst im Grundbuch alleine und damit bist du alleiniger Eigentümer. Das Haus an sich fällt also nicht in einen evtl. Zugewinnausgleich. Hier kommt nur die evtl. Wertsteigerung zum tragen.


    Aber um dir mal einen Tipp zu geben: Solange keiner einen Zugewinnausgleich beantragt, wird auch keiner gemacht werden.


    Was vom Gesetz her gemacht werden muss ist nur der Versorgungsausgleich.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Vielen Dank für eure Beiträge, iss schön hier! :-)


    Ich versuche das jetzt mal für mich zusammen zu fassen.


    Natürlich vorausgesetzt es wird ein Zugewinnausgleich gemacht.


    Also 75% vom Gutachtenwert des Hauses in 1997 plus die etwaige Wertseigerung hierauf gehören mir.


    25% wurden während der Ehe erworben. Deshalb hat meine Noch Frau Anspruch auf den hälftigen Ausgleich im Bezug auf diese 25% des damaligen Gutachtenwertes Plus etwaiger Wertsteigerung.


    Ich rechne das jetzt mal ganz einfach um nen Anhaltspunkt zu bekommen ohne die Wohnrechte einzubeziehen.


    Hauswert 1997 = 100.000 Euro
    Hauswert heute = 140.000 Euro
    Faktor Wertsteigerung = 1.4


    Anteil Frau am Anfang der Ehe = die Hälfte von 25% von 100.000 Euro = 12.500 Euro


    Auszahlungsbetrag = 12.500 Euro mal 1.4 = 17.500 Euro


    Oder hat meine Frau einen hälftigen Anspruch auf die gesamte Wertsteigerung fürs ganze Haus, also nicht nur für die 25% die während der Ehe erworben wurden sondern auch auf meinen 75% Anteil ?? Das würde ich dann nicht mehr nachvollziehen können.


    Beispiel: Ich besitze vor Eheschließung einen Diamanten der 100.000 Euro wert ist und am Tag des Zugangs des Scheidungsantrages ist der sagen wir mal 150.000 Euro wert. Obwohl der Diamant mir gehört bekäme meine Noch Frau dann ja trotzdem 25.000 Euro......


    Sollte meine Noch Frau keinen Zugewinnausgleich fordern, was passiert dann? Also wenn die Scheidung incl. Versorgungsausgleich durch ist, kann sie ggf. nach der Scheidung noch etwas fordern?


    Gruß aus Bremen,
    Rainer.

  • Vielen Dank für eure Beiträge, iss schön hier!

    Bitte schööön :-D

    Oder hat meine Frau einen hälftigen Anspruch auf die gesamte Wertsteigerung fürs ganze Haus, also nicht nur für die 25% die während der Ehe erworben wurden sondern auch auf meinen 75% Anteil ?? Das würde ich dann nicht mehr nachvollziehen können.

    Jo, das ist wohl so.


    Beispiel: Ich besitze vor Eheschließung einen Diamanten der 100.000 Euro wert ist und am Tag des Zugangs des Scheidungsantrages ist der sagen wir mal 150.000 Euro wert. Obwohl der Diamant mir gehört bekäme meine Noch Frau dann ja trotzdem 25.000 Euro......

    Auch das ist richtig. So leid mir das tut.


    Sollte meine Noch Frau keinen Zugewinnausgleich fordern, was passiert dann? Also wenn die Scheidung incl. Versorgungsausgleich durch ist, kann sie ggf. nach der Scheidung noch etwas fordern?

    Das kann ich dir nicht genau sagen. Mein Bauch sagt mir nein. Wobei ich mal vermute, dass ihr RA sie schon darauf stoßen wird.


    Schönen Tag noch und nicht grämen :wand hilft nixxxx..... :D

  • Also noch mal zur Erklärung:


    Das Haus steht alleine auf deinen Namen, damit gehört es dir zu 100%, ob ihr verheiratet wart, als ihr die restlichen 25% gekauft habt oder nicht spielt keine Rolle, da sie nicht mit im Grundbuch drin steht. Das Haus war zu Beginn der Ehe 100.000 Wert, jetzt 140000. Dann musst du an ihr 40000/2 = 20000 abdrücken. Wobei die Immobilienpreise ja in den letzten Jahren eher gesunken als gestiegen sind. Muss dann ein Fachmann ermitteln, da dies von der Immobilie selber abhängt.


    Wenn der Zugewinnausgleich nicht beantragt wird, muss auch keiner durchgeführt werden. Sie hat Zeit bis 3 Jahre nach der Scheidung, den zu fordern.


    Normalerweise macht man das auch nicht übers Gericht, sondern versucht erst mal, dies aussergerichtlich zu regeln. Vor Gericht ist der sehr teuer, da der Streitwert die Höhe der geforderten Summe ist. Also wenn es soweit ist, lieber freiwillig auf 3000€ verzichten, als diesen Betrag vor Gericht zu verbraten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ok. So langsam hab ichs glaub ich.....


    Also lass ich jetzt erst mal die Scheidung laufen und sehe ob sie einen Zugewinnausgleich beantragt. Beim Anfangs.- und Endvermögen wirkt sich ja auch so eine Inflationstabelle aus und einiges mehr wegen den Wohnrechten etc.


    Mein Anwalt meinte er wolle den Zugewinn ausrechnen und ich solle irgendwie ungefähr in Erfahrung bringen was mein Haus heute wert ist anhand von Immobilienangeboten im Stadtteil. Also ich gehe davon aus das meine Ex auf jeden Fall einen Zugewinnausgleich will, wenn sie den beantragt muss sie doch die Gerichtskosten hierfür tragen, oder?


    Erst mal gehe ich von 20.000 Euro aus die ich ihr ggf. zahlen muss.


    Dem gegenüber steht eine Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt in Höhe von 4000 Euro gegen sie. Außerdem hat sie 2 Bausparverträge (während der Ehe angespart) mit mindestens 14.000 Euro Guthaben und eine Kapitallebensversicherung die zum Zeitpunkt der Trennung einen Rückkaufwert von ca. 3000 Euro hatte.


    Also ich denke das werd ich irgendwie überleben.


    Ich werde außergerichtlich versuchen eine Einigung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist soll meine Ex das gerichtlich beantragen und dann sehe ich weiter.


    Kann ich in diesem Thread eigentlich auch andere Dinge ansprechen wie das Wechselmodell und die Vollstreckung etc. oder soll ich lieber ein neues Thema erstellen?

  • Hallo,


    also ich würde Fragen zum Wechselmodell bei „Sorgerecht, Unterhalt und Umgang“ reinsetzen.
    Wenn es bei Fragen zur "Vollstreckung" um den Unterhalt geht, gehört es auch da rein.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Kann ich in diesem Thread eigentlich auch andere Dinge ansprechen wie das Wechselmodell und die Vollstreckung etc. oder soll ich lieber ein neues Thema erstellen?


    Bitte immer entsprechende Themen in den entsprechenden Unterforen erstellen, dass ist übersichtlicher und man läuft nicht Gefahr, dass Dinge miteinander vermischt werden... ;-)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Wenn der Zugewinnausgleich nicht beantragt wird, muss auch keiner durchgeführt werden. Sie hat Zeit bis 3 Jahre nach der Scheidung, den zu fordern.

    Wow... Schon wieder was gelernt :idee
    Da muss ich noch drei Jahre brav und lieb und nett sein zu meinem Mann :ohnmacht: Oder bald "Ex-Mann" :flenn

    Ok. Solangsam hab ich's glaub ich...

    :thumbsup:



    Erst mal gehe ich von 20.000 Euro aus die ich ihr ggf. zahlen muss.

    Dem gegenüber steht eine Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt in Höhe von 4000 Euro gegen sie. Außerdem hat sie 2 Bausparverträge (während der Ehe angespart) mit mindestens 14.000 Euro Guthaben und eine Kapitallebensversicherung die zum Zeitpunkt der Trennung einen Rückkaufwert von ca. 3000 Euro hatte.

    Das hört sich doch rein rechnerisch schon mal gut an ;-)


    Also ich denke das werd ich irgendwie überleben.

    Auf jeden Fall :D


    Ich werde außergerichtlich versuchen eine Einigung zu finden.

    Auch das ist ein guter empfehlenswerter Weg :thumbup:


    Ich wÜnsche dir viel Glück...

  • Also ich gehe davon aus das meine Ex auf jeden Fall einen Zugewinnausgleich will, wenn sie den beantragt muss sie doch die Gerichtskosten hierfür tragen, oder?


    Wie bereits gesagt, normalerweise wird erst eine aussergerichtliche Einigung angestrebt. Das heißt ihr Anwalt fordert erst mal dich auf, entweder Auskunft zu erteilen oder er fordert direkt Summe xy von dir.


    Wenn das Gerichtlich geregelt werden muss, dann werden die Gerichtskosten geteilt, sprich jeder die halben Gerichtsgebühren und jeder seinen Anwalt selber. Ist wie in den meisten anderen Verfahren nach FamFG. Andere Verteilungen sind da die Ausnahme.


    Dem gegenüber steht eine Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt in Höhe von 4000 Euro gegen sie. Außerdem hat sie 2 Bausparverträge (während der Ehe angespart) mit mindestens 14.000 Euro Guthaben und eine Kapitallebensversicherung die zum Zeitpunkt der Trennung einen Rückkaufwert von ca. 3000 Euro hatte.


    Ich weiß wie du das meinst, aber zur Info:


    Die Unterhaltsrückstände haben damit nichts zu tun aber man kann vereinbaren dies zu verrechnen.
    Die Bausparverträge sind beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.
    Die Kapitallebensversicherung kann evtl. in den Versorgungsausgleich fallen (wenn sie als Rente ausgezahlt wird/werden kann). Ansonsten fällt sie in den Zugewinnausgleich.
    Allerdings zählt in beiden Fällen nicht der Rückkaufswert, sondern welcher Kapitalwert auf die Ehezeit entfällt. Das heißt es wird der Wert der Versicherung zu Beginn der Ehe ermittelt und Zum Ende der Ehezeit. Die Differenz ist dann die zu berücksichtigende Summe.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Aha, ich saug mich grad mit Wissen voll wie ein Schwamm ;-)


    Wie verhält es sich eigentlich mit dem Zugewinn wenn meine Noch Frau in der Zwischenzeit (also seit der Trennung bis heute) die Bausparverträge etc. gekündigt hat um ans Geld zu kommen ?


    Sie hat wohl auch seit dem Auszug neue Schulden gemacht, macht sich das in der Berechnung des Zugewinns für mich nachteilig bemerkbar?


    Und noch was zum Haus: ich zahle seit dem Auszug meiner Noch Frau die Hypothek allein, wird das irgendwie berücksichtigt?

  • Hi,


    Nein, dies wird nicht berücksichtigt, im Zugewinnausgleich.


    Bei Unterhalt würde dies aber berücksichtigt.


    Hat sie den Unterhaltsforderungen ?


    Gruß
    Babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Nein, ich habe Unterhaltsforderungen und eine Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt läuft...... die Kinder sind ja bei mir. Zumindest bisher. Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhalt wurde bisher von niemandem gefordert.


    Wie??? Sie kann also die Bausparverträge die während der Ehe abgeschlossen wurden und an denen ich ja zur hälfte beteiligt bin einfach kündigen und das Geld behalten ????


    Und ich zahle die Hypothek voll weiter und der Hauswert steigt weil die Wohnrechte erlöschen oder abgewohnt werden (da zählen ja die Jahre) und das wird nicht berücksichtigt???


    Das heißt ich hätte sie zumindest die hälfte der Hypothek weiter zahlen lassen müssen????

  • Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhalt wurde bisher von niemandem gefordert.


    Ist für den von Vorteil, der mehr verdient. Solange nichts gefordert wird, muss man nichts bezahlen.


    Wie??? Sie kann also die Bausparverträge die während der Ehe abgeschlossen wurden und an denen ich ja zur hälfte beteiligt bin einfach kündigen und das Geld behalten ????


    Nicht behalten, das ist so nicht korrekt. Aber wenn sie das Geld verbraten hat ist es nicht mehr da, und wenn das vor Einreichung der Scheidung passiert ist, ist es dann weg (bzw. es haben dann andere :D ). Sie wird dann im Zweifelsfall nachweisen müssen, was sie damit gemacht hat, aber wenn weg, dann weg.


    nd ich zahle die Hypothek voll weiter und der Hauswert steigt weil die Wohnrechte erlöschen oder abgewohnt werden (da zählen ja die Jahre) und das wird nicht berücksichtigt???


    Das heißt ich hätte sie zumindest die hälfte der Hypothek weiter zahlen lassen müssen????


    Nein, bedenke hier, daß du alleiniger Eigentümer bist. Deshalb musst du auch alleine die Kosten tragen.


    Aber wer sich wegen etwagiger Zahlungen an den Exehepartner vorher arm macht, hat schlechte Ratgeber...dann hat man nach der Scheidung auch nichts mehr und muss ganz bei 0 anfangen. Dann lieber einen Teil des Geldes abgeben und man hat nachher noch, mit dem man wieder aufbauen kann, als schnell alles verleben um nichts zahlen zu müssen, und man dann gar nichts mehr.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hi,


    hinzufügen zu Hucky möchte ich noch, das du @TS auch einen Wohnvorteil hast.
    Und wenn der RA der EX mal genauer guckt, wird er schon mal gucken, ob EU/TU
    drin ist.


    zum Kredit nochmal:
    Wenn man die Schulden gemeinsam aufgenommen hat, so kann man das auch im sogenannten
    Innenverhältnis ausgleichen. Der Bank, was das sog. Außenverhältnis ist, ist es aber dabei egal,
    die halten sich an den der zahlen kann, oder auch die ganze Zeit gezahlt hat.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.