Umgangsrecht / Gewohnheitsrecht ?!?

  • Hallo zusammen,


    um es gleich vorab zu sagen, ich frage für einen sehr guten Freund, der nicht hier registriert ist, aber irgendwie in der Klemme steckt :rolleyes2: .


    Der KV ist seit mehreren Jahren von der Exfrau getrennt, hat aber regelmäßig Kontakt zu den Kindern. Der Kontakt findet 2-3x in der Woche statt (nachmittags bis abends) und 1 Tag am Woe (ganztags).
    Die KM ist -ich formuliere es mit meinen Worten- ein streitsüchtiges Biest, ICH-bezogen und ein absoluter Sturkopf!
    Seit Jahren gibt es wohl immer wieder Krach, weil KM meint, dem KV alles vorschreiben zu DÜRFEN, weil sie eben die Mutter der Kinder ist :radab .
    Grundsätzlich findet sie es wohl gut, dass der Kontakt so regelmäßig ist (KV will es auch unbedingt!), aber sobald irgendwas nicht nach ihrem Kopf geht, tyrannisiert sie den KV (inkl. Kinder) und kommt dann mit Drohungen, dass er Kinder nicht mehr sehen dürfe, bzw. nur noch aller 14 Tage - oder wann es ihr eben passt :wand ! Aus "Angst" die Kinder nicht sehen zu können, lässt er sich oft "unterbuttern". Neue Frauen in seinem Leben bringen auch sehr viele Probleme mit sich, weil die KM dann ebenfalls scharfe Geschütze auffährt, was Umgang betrifft.


    So langsam hat auch er die Nase voll und nach mehrmaligen eingehenden Gesprächen, möchte er es jetzt drauf ankommen lassen, sofern sie wieder droht, die Kinder zu entziehen.


    KV und KM haben gemeinsames Sorgerecht.


    Wie sieht es aus, wenn der KV nun wirklich einen Anwalt in Anspruch nimmt, vor Gericht geht und den Umgang einklagt, damit dieser so bestehen bleibt, wie er ist?
    Ich habe hier desöfteren von Gewohnheitsrecht gelesen, gibt es irgendwelche klaren Gesetzestexte dazu?
    Er hat wirklich Angst, dass der Umgang so arg begrenzt werden könnte und seine Kinder ebenfalls.
    Da der Umgang ja seit vielen Jahren so regelmäßig läuft, zählt das doch als Gewohnheit, oder?
    Gibt es vllt. noch andere Tips und Anregungen zu solch einer Problematik?


    So langsam muss echt was passieren, um der KM eindeutig klar zu machen, dass es nicht nur ihre Kinder sind, sondern BEIDE ET ein Recht auf die Kinder haben. Mal von den Kindern abgesehen...


    Ich würde mich über Tips, Ratschläge und Anregungen freuen.
    Wer vllt. irgendwelche Urteile zu ähnlichen Problemen zur Hand hat, darf sie gern an mich weiterleiten :-) .


    Vielen Dank im voraus :-) !


    Viele Grüße

  • ich würde als erstes Mal zum Jugendamt gehen, und dort versuchen, eine Umgangsvereinbarung mit der Ex zu schliessen-


    wenn sie sich da völlig querstellt, dann wäre für mich der Gang zum RA der nächste Schritt-


    wobei er für den Antrag sehr genau wissen möchte, was er will (weicht ja ziemlich von der "üblichen" Regelung ab)-


    also genau formulieren-


    Immer Die und Do von X bis Y Uhr, und dazu im Wechsel Sa und So (also z.B.)
    oder oder oder


    (ggf. Ziele mit einarbeiten; ab wann hälftige Ferien- welche Hälfte....)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wenn es nachher gerichtlich geregelt werden muss, zählt das natürlich, wie es bis dato geregelt war. Das findet starke Berücksichtigung in der Urteilsfindung. Bei meinem Umgangsurteil ist auch genau das bei rausgekommen, was vorher in der Elternvereinbarung geregelt war.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Zusammengefasst:


    Der Ansatz, die Modalitäten wie sie seit Jahren bestehen, erst einmal irgendwie festzuhalten ist der richtige Ansatz. Da kann eine Umgangsvereinbarung beim Jugendamt sehr gute Dienste leisten.
    Wenn es dann zum Boykott kommt, hat man etwas in der Hand.


    Man sollte allerdings auch bedenken, dass man, wenn man vorher jahrelang jeden Quatsch mitgemacht hat, eine Explosion förmlich produziert, wenn man jetzt schlagartig völlig in die entgegengesetzte Richtung drück.
    Also ja, natürlich Grenzen klar machen, aber jetzt nicht alles kompensieren, was man die letzten Jahre immer hat schleifen lassen. Das macht dann auch keinen guten Eindruck.

  • dann mit Drohungen, dass er Kinder nicht mehr sehen dürfe, bzw. nur noch aller 14 Tage - oder wann es ihr eben passt :wand ! Aus "Angst" die Kinder nicht sehen zu können, lässt er sich oft "unterbuttern". Neue Frauen in seinem Leben bringen auch sehr viele Probleme mit sich, weil die KM dann ebenfalls scharfe Geschütze auffährt, was Umgang betrifft.


    :hae: die Gute ist nicht der Bestimmer - er sollte aufhören sich unterbuttern zu lassen, seine Position stärken, sich hier ggfls. anmelden und um ein Elterngespräch beim Jugendamt bitten - zur Vermittlung


    Wie sieht es aus, wenn der KV nun wirklich einen Anwalt in Anspruch nimmt, vor Gericht geht und den Umgang einklagt, damit dieser so bestehen bleibt, wie er ist?


    den Anwalt würde ich erst einschalten wenn Termine beim JA nicht fruchten

  • Jugendamt kann er machen, muss er aber nicht - im Allgemeinen sind die sehr mütterzentriert.


    Wenn er sich das JA sparen möchte bzw. wenn er dort keinen Erfolg hatte, würde ich ihm empfehlen Antrag beim Familiengericht zu stellen. Und zwar MEHR, als er bisher hatte. Warum sollte er nicht eine hälftige Betreuung fordern? Er ist schließlich genauso viel Elternteil wie die Mutter auch. Und selbst wenn er nur den momentanen Umgangsmodus beibehalten will ist es gut, mehr zu fordern. So hat er bei Gericht "Verhandlungsmasse", kann also seinen guten Willen zeigen und (scheinbar) auf die KM zugehen...


    Die KM wird sich sträuben - wenn sie ihn in der Verhandlung aber vom beantragten Wechselmodell auf den jetzigen Umgang "herunterhandeln" konnte, fühlt sie sich auch noch gut dabei - winwin-Situation für alle. :strahlen