Wohl des Kindes

  • Wie gesagt er begrenzt seine Vaterrolle auf Unterhaltszahlungen und 2 stündige Spaziergänge mit dem Kind.


    Warum sprecht Ihr nicht mal miteinander darüber, z. B. beim Jugendamt, bei der Erziehungsberatung oder beim Kinderschutzbund? Was erwartest Du hier von uns? Dass wir Dich in Deiner Meinung bestätigen? Was würde Dir das bringen? Ich verstehe gerade nicht ...

  • Hallo Milana,


    ich kann Deine Empfindungen und Gedanken sehr gut verstehen und nachvollziehen, das ist alles sehr menschlich. In den Situationen, wo Eltern getrennt sind, spielt das menschliche (zumindest für einige der Beteiligten ;( ) rechtlich allerdings leider so gar keine Rolle mehr.


    So gut ich Dich verstehen kann, empfehle auch ich Dir, versuche, eine Vereinbarung mit dem KV zu treffen zum Thema Umgang, die dann verbindlich ist (und wenn es nur 2 Stunden die Woche sind, solange es verlässlich für das Kind stattfindet, ist es besser, als nichts, vorausgesetzt, er schadet dem Kind in der Zeit nicht. In Deinem Fall nehme ich aber an, dass er gut mit dem Kind umgeht, wenn er denn mal auftaucht). Da Dein Kind noch recht klein ist, schüttel ich einfach nur den Kopf über Äußerungen wie "Deine Anwesenheit beim Umgang ist echt ne Zumutung für KV", nein, das sehe ich in dem Alter anders, es ist ne Zumutung für das Kind, der Bezugsperson Nr. 1 (in diesem Fall die KM) einfach "entrissen" zu werden, um Zeit mit einem (selbstverschuldet) unbekannten Menschen zu verbringen. Es geht hier um das Kind und um eine gute Beziehung zum Vater, die besser erreicht werden kann, wenn das Kind sich beim Kennenlernen und Beziehung zum Vater aufbauen auf die Sicherheit der Anwesenheit der Mutter verlassen kann. Man merkt, wann das Kind soweit ist, allein mit dem Vater zu sein. Ich habe das bei meiner Tochter durchegsetzt (sie war 8 Monate, als er sich bequemte, sie kennen zu lernen und ich war so lange dabei, wie sie mich brauchte, nicht um den KV zu kontrollieren und auch nicht, weil ich es so toll fand, meine Zeit mit ihm zu verbringen, nein, für mich war es ne echte Qual, ich habe das einzig und allein für mein Kind getan und inzwischen geht sie alleine und gerne zu ihm. Eine andere Regelung, als die meiner vorübergehenden Anwesenheit hätte ich im Sinne des Kindes kategorisch und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln abgelehnt und nicht nur ich, sondern auch der "arme" KV sehen nun, dass es richtig war, der Papaberater, äh sorry, Erziehungsberater hatte sich in diesem Punkt auch voll meiner Meinung angeschlossen :tuedelue ). Es funktioniert nun so, dass er "geniesst" (seine Worte, und wenn sie mal nen schlechten Tag hat, dann sehe ich das auch an dem Gesicht, das er zieht, wenn er sie an diesen Tagen überpünktlich zurück bringt) und ich arbeite rund um die Uhr (Haushalt, Geld verdienen, sich um Mini kümmern etc.), das ist eben deutsches Recht, und je mehr ich mich damit abfinde, desto besser komme ich zurecht.


    Malina, es hilft Dir aktuell nicht, wütend zu sein, weil es eben so ist, wie es ist. Es hilft Dir nur, möglichst gut für Dich und Dein Kind zu sorgen und Deinen Pflichten beim Umgang nachzukommen, um Dir und der Kleinen anderen Ärger zu ersparen. Wenn er Unterhalt zahlt, hast Du schon mehr, als manch andere hier *tröst*. Und aktuelles Recht ist eben, dass der UET (i.d.R. der KV) die Pflicht hat, Unterhalt zu zahlen und ansonsten nur Rechte, erstmal. Führe ggfs. ein Umgangstagebuch, wenn er sich nicht an die Vereinbarungen hält, damit hst Du was in der Hand, was nachweisen kann, dass Du Deinen Teil beigetragen hast :pfeif . Und was Deine wut betrifft, such Dir andere Ventile, Freunde, Familie o.ä. wo Du Dich mal aus :kotz kannst.


    Liebe Grüße
    sunshine :sonne

  • Da Dein Kind noch recht klein ist, schüttel ich einfach nur den Kopf über Äußerungen wie "Deine Anwesenheit beim Umgang ist echt ne Zumutung für KV", nein, das sehe ich in dem Alter anders, es ist ne Zumutung für das Kind, der Bezugsperson Nr. 1 (in diesem Fall die KM) einfach "entrissen" zu werden, um Zeit mit einem (selbstverschuldet) unbekannten Menschen zu verbringen. Ich habe das bei meiner Tochter durchegsetzt (sie war 8 Monate, als er sich bequemte, sie kennen zu lernen und ich war so lange dabei, wie sie mich brauchte, nicht um den KV zu kontrollieren und auch nicht, weil ich es so toll fand, meine Zeit mit ihm zu verbringen, nein, für mich war es ne echte Qual, ich habe das einzig und allein für mein Kind getan und inzwischen geht sie alleine und gerne zu ihm. Eine andere Regelung, als die meiner vorübergehenden Anwesenheit hätte ich im Sinne des Kindes kategorisch und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln abgelehnt.


    Das sehe ich genau so. Werde ich auch machen. Welche Mitteln stehen mir zur Verfügung?


    LG Milana

  • Welche Mitteln stehen mir zur Verfügung?


    Erst das Gespräch beim Jugendamt, dann der Weg vor Gericht.


    Wenn dabei nichts bei rumkommt bleibt nur die Umgangsverweigerung. Dies wäre aber dann der Weg, der in Richtung Sorgerechtsenzug geht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Es gab ein Gespräch beim JA. Ich habe unsere Geschichte der Sachbearbeiterin geschildert. Sie hat nur mit dem Kopf geschüttelt und meinte, dass der Vater weiß nicht was er will. Sie war auch der Meinung, dass bei so einem kleinen Kind (14 Monate) häufige (Ein Paar mal in der Woche) und kurze Kontakte zum Vater sinnvoll sind, nur so kann die Kleine eine Bindung zu dieser Person entwickeln.


    Wir sind so verblieben, dass die SB den Vater anschreibt und der sollte sich bei mir melden, um nochmal zu versuchen eine Regelung zu finden. Er sollte auch mit uns zu unserer Babypsychologin gehen (dort sind wir seit einem Jahr, da die Tochter ein Schreibaby war), damit wir eine Umgangsregelung im WOHLE DES KINDES alle zusammen finden.


    Also ein Monat ist vergangen, von ihm kam nichts. Er hat sich bei mir nicht gemeldet, zum Termin bei der Psychologin ist er auch nicht gekommen. Das JA hat er auch nicht mehr kontaktiert, weil alles was vorgeschlagen wurde, hat ihm nicht gepasst.


    Heute kam ein Brief von seinem Rechtsanwalt. Da steht, dass der Vater eine Umgangsregelung will und zwar so: er will seine Tochter alle 14 Tage für 2 Stunden sehen. Wenn er kommt, dann sollte die Kleine vor der Haustür stehen, er nimmt sie und kann mit ihr gehen wohin er will. :wand


    Hallo! Die Kleine kennt ihn nicht mehr, sie hat ihn seit drei Monaten nicht gesehen. In dieser Zeit gab es keine einzige Anfrage von ihm, wie es ihr überhaupt geht. Aber der RA schreibt, dass für das Kind im solchen Alter so ein Umgang wäre angemessen :wow Er scheint ein großer Spezialist in Sachen Kinderpsychologie zu sein :kopf


    Also dem KV ist egal, was für das Kind gut ist. Er will nur sein Willen durchsetzen. Ginge es ihm wirklich um seine Tochter, hätte er alles getan um sie zu sehen und so oft wie möglich. NEIN, ihm passt nur alle 14 Tage für 2 Stunden. Wenn ich hier lese, wie die Väter um ihre Kinder kämpfen, kann ich wirklich nur weinen, weil bei uns ist umgekehrt. Er hätte seine Tochter jeden Tag sehen können, wenn er wollte. Aber leider hat er für sie nur 4 stunden im Monat Zeit. Die Liebe zum Kind muss wohl groß zu sein. Einfach traurig.


    Ich werde jetzt wohl auch einen RA aufsuchen müssen. Weil ich nur eine Regelung die dem Wohl des Kindes dient (und nicht dem Wohl des Vaters)akzeptieren werde.

  • Ich werde jetzt wohl auch einen RA aufsuchen müssen. Weil ich nur eine Regelung die dem Wohl des Kindes dient (und nicht dem Wohl des Vaters)akzeptieren werde.


    Find ich gut.


    Was wäre dein Vorschlag? Den vom JA? Mit langsamer Eingewöhnung?

  • Mein Vorschlag war und ist zum Umgang: Je öfter, desto besser. Aber min. 3 x Woche. Er wohnt von uns nicht mal 1 km entfernt. Er soll auch am Alltag des Kindes teilnehmen (Füttern, Waschen...)und nicht nur sich mit dem Kind bespaßen.


    Die SB vom JA fand meinen Vorschlag gut. Sie hat auch einen begleiteten Umgang vorgeschlagen, weil ,wie ich schon geschrieben habe, der KV nach 3 Monaten Abwesenheit ein Fremder für die Kleine ist. Der KV soll mit uns zu unserer Babypsychologin gehen, damit er endlich kopiert, welcher Umgang ist altersgerecht.


    Aber dem KV passt das alles nicht. Sein Vorschlag: alle 14 Tage 2 Std. spazieren gehen. Mehr Zeit hat er für sein Kind nicht.


    Diesem Vorschlag werde ich nie zustimmen.

  • entwerfe eine umgangsvereinbarung:
    2-3 mal die woche für 4-5 stunden am nachmittag mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub.


    den umgang wird er ohne dich wahrnehmen, der alltag zwischen kind u. ihm findet allein statt ohne dich. an deinem alltag muss er nicht teilnehmen, dass ist auch nicht sinnvoll. er wird kind auch allein waschen können, allein bespaßen und allein zu bett bringen können. für begleitete umgänge nennst du keinen grund, da er das kind weder geschlagen noch missbraucht hat.
    die übergabe sollte ein unbeteiligter dritter - umgangspfleger ? übernehmen, damit ihr euch nicht begegnen müsst.


    entweder nimmt er das angebot an oder er schlägt vor, wie er es sich vorstellt. nur eines musst du akzeptieren: er wird es nicht so durchziehen wie du es willst, er will dich nicht sehen und legt keinen wert auf deine anweswenheit beim umgang. das ist das beste für das wohl des kindes, wenn ihr euch aus dem weg geht.