Vater untergräbt Erziehung der Mutter

  • Also, ich hätte das Telefonieren und Rausgehen eben solange untersagt, bis das Zimmer aufgeräumt ist. Hallo!? Das Kind braucht Regeln und auch Grenzen. So würde meine Tochter mit mir nicht auf der Nase herumtanzen.

  • Für mich ist Kontaktenzug zum Vater niemals als Strafe einzusetzen. Es steht mir nicht zu, das zu verbieten. Das Kind hat ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, und zwar immer

  • Also, ich hätte das Telefonieren und Rausgehen eben solange untersagt, bis das Zimmer aufgeräumt ist. Hallo!? Das Kind braucht Regeln und auch Grenzen. So würde meine Tochter mit mir nicht auf der Nase herumtanzen.

    :tuedelue Was machst wenn dann Töchterchen einfach Wohnung verlässt und zum anderen Elternteil geht und dieser sagt an die Regeln und Grenzen von Mama musst Dich nicht halten.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Tochter ist minderjährig und darf "nicht mal einfach so" die Wohnung verlassen. Wir sprechen von einer 11-Jährigen (meine ist 10). Da ist was in der Erziehung total schief gelaufen.

  • Den Vater kann man nicht erziehen, der ist halt so - aber DAS KIND !!!
    Für den Vater kann ja das Kind nix. Aber ich denke mal, beim Vater muss das Kind auch bei Chaos aufräumen.
    Lebt es denn dann auf der Straße, wenn das Kind das oder Ähnliches nicht möchte? Oder wohin geht das Kind dann? Auch von einem Kind kann man so etwas erwarten, steht sogar im Grundgesetz!

  • Nur der Vollständigkeit halber - es steht in keinem Gesetzestext, dass irgendwer "annimmt", dass irgendjemand das ABR hat, weil y.
    Das ABR ist ein umfassendes, in die Interessen des Kindes reichendes Recht der sorgeberechtigen Person/en.


    Das hat absolut nichts mit der Alltagssorge zu tun und es hat auch nichts - wie oft fälschlich interpretiert - damit zu tun, ob das Kind mittags in den Zirkus oder abends zur Oma darf.
    Das ABR bezieht sich ausschließlich auf den ständigen Wohnsitz des Kindes.


    So lange also beide das ABR haben, sind sie sich pro forma einig, wo das Kind lebt. Will einer von beiden, dass das Kind umzieht - egal ob der BET mit Kind oder der UET will BET werden - muss das, sofern sie sich nicht einig werden, per Gericht geregelt und einem das alleinige ABR übertragen werden.


    Der Haken ist, dass, sobald das alleinige ABR besteht, theoretisch derjenige, der es innehat, auch nach Timbuktu umziehen könnte, ohne dass der andere Elternteil ein Mitspracherecht hätte. Dass dem mittlerweile ein Riegel vorgeschoben wird, indem über das Umgangsrecht des Kindes argumentiert wird, ist eher juristisches Handwerk, als dass dazu konkrete Gesetzestexte zur Verfügung stünden. http://dejure.org/gesetze/BGB/1631.html (Abs. 1)


    Die sog. "Alltagssorge" ist etwas vollkommen anderes und regelmäßig aufgebauschtes. Sie umfasst simpel alltägliche Entscheidungen ohne nennenswerte Wirkungsschwere und liegt immer bei dem Elternteil, bei dem sich das Kind grade befindet. Während der Umgangszeit also beim UET, außerhalb dessen beim BET.


    DA kann man dann auch bestimmen ob das Kind zum Zirkus oder zur Oma darf.

  • Es geht doch nicht darum, dass man sein Kind nicht erziehen soll. Meine Kinder sind gut erzogen und das auch ohne Kontaktentzug zum Vater. Selbst, wenn einer mal Stubenarrest hatte, galt das natürlich nie in Bezug auf den Kontakt zum Vater.


    So etwas stand bei uns nie zur Diskussion. Ich habe nicht das Recht, den Kindern das zu verbieten.


    Ich verstehe nicht, dass hier der Wunsch einer 11jährigen einfach so ignoriert wird. Das Kind haut ab zum Vater und ist dort schon mehrere Tage. Offenbar ist sie dann dort doch auch willkommen. Warum also das Kind nicht beim Vater leben lassen? Und wenn es nur vorübergehend ist.


    Die Mutter kommt zur Ruhe, der Vater sieht, was Alltag mit dem Kind bedeutet und das Kind wird merken, dass es überall Grenzen und Pflichten gibt. Nicht überall die gleichen, aber jeder hat seine Grenzen.

  • Ich verstehe nicht, dass hier der Wunsch einer 11jährigen einfach so ignoriert wird. Das Kind haut ab zum Vater und ist dort schon mehrere Tage. Offenbar ist sie dann dort doch auch willkommen. Warum also das Kind nicht beim Vater leben lassen? Und wenn es nur vorübergehend ist.

    Ist es ein Wunsch oder ein Versuch seinen Willen durch zu bekommen?

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Das ist reine schickane vom Vater , er macht die Mutter schlecht und lüngt , damit er nicht den Unterhalt zahlen muss ! Vorher war es Ihm auch egal wo es lebt :kotz

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Wenn du meinst, dass er dich nur schikanieren will, ist das jetzt doch das beste, was dir passieren kann. Das Kind istjetzt bei ihm und muss auch ernährt werden usw. Soll er doch mal sehen, dass ein Kind Geld kostet

  • Hallo,


    vielleicht möchte der Vater den Spieß umdrehen, weil er ja einen Tag bevor er das Kind abholte, mit den Unterhaltszahlungen beginnen sollte. Nach dem Motto, unser Kind möchte ab jetzt bei mir leben, ich bin damit einverstanden und ab sofort schuldest du mir den Kindesunterhalt!


    Gruß Vater 1971

  • Nicht so richtig !
    I kann nichts das er Zahlen muss verlangt Harz IV ! Und wengen Harz IV kann i nichts da ich einen Unfall hatte !

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Hallo zwergal80,


    Nicht so richtig !
    I kann nichts das er Zahlen muss verlangt Harz IV ! Und wengen Harz IV kann i nichts da ich einen Unfall hatte !


    euer Kind ist ja 11 Jahre alt und ich nehme mal an, die 72 Monate vom Unterhaltsvorschuss sind schon aufgebraucht, oder?


    Gruß Vater 1971

  • Schock!!!
    @Mama123454:Lebt dein Kind bei dir im Gefängnis??? Mit 11 Jahren soll ein Kind, deiner Meinung nach, nicht selbständig telefonieren dürfen oder den Vater besuchen können, wann es will?? Was sind denn das für Zustände? Das Kind ist nicht dein Eigentum!!


    Meine Kinder haben seit der Trennung immer ihren Vater anrufen und sehen können, wann sie wollen. Und komm mir in Zeiten von Festnetzflat nicht mit Kosten.


    Du solltest dich nicht wundern, wenn dein Kind später sehr früh auszieht, evtl zum Vater zieht.

    es ist mein telefon und ich zahle die gebühren. nur weil du eine flatrate hast, heißt das nicht, dass alle das haben müssen. es kostet geld und wer telefon nutzen möchte, der hat dies vorher zu fragen oder darf dein kind auch frei über deine ec-karte verfügen oder kommen und gehen wann es will? es gibt regeln und die sind einzuhalten oder neu zu verhandeln. es geht auch keiner zu irgendjemanden, sondern es wird vorher abgesprochen und gefragt ob das in ordnung ist. sprich es geht keiner wann er will zu seinem vater, sondern dann wenn wir als eltern das vorher absprechen. in familien redet man in der regel miteinander.


    wer ausziehen möchte kann das gerne tun, so er denn auch wirtschaftlich selbständig ist um sich finanziell allein durchzubringen.

  • Es ist gerstern Gott sei Dank , eine Entscheidung gefällt worden damit sich der Vater mit der Mutter auseinander setzen muss :-)

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • EC-Karte und Kontakt zum Vater haben 0,0 miteinander zu tun und ja, selbstverständlich dürfen meine Kinder wann sie wollen zu ihrem Vater, habe ich auch schon mehrmals geschrieben.


    Und wenn du keine flat hast, dann würde ich über eine nachdenken. Für mein Verständnis habe ich dafür zu sorgen, dass meine Kinder jederzeit Kontakt zu ihrem Vater haben können. Flats kosten heutzutage auch nichts mehr. Meine Kinder haben sogar extra eine flat ins Handynetz ihres Vaters. Für einen guten Kontakt sind beide Elternteile zuständig


    @TS, freut mich für dich, dass es voran geht