ALG2 oder Wohngeld und viele Fragen

  • Hallo,
    aufgrund fehlender Erfahrungen und unfreundlichen, wortkargen Aussagen eines Jobcenter-Mitarbeiters am Telefon hoffe ich nun auf eure Hilfe. Ich war noch nie im ALG2-Bezug und bin daher blühender Anfänger was solche Dinge betrifft.


    Im März werde ich endlich meine neue Arbeitsstelle antreten, die sich (ganz bewusst) auf 20 Wochenstunden beläuft. Ich werde also aufstocken müssen.
    Nun stellen sich mir einige Fragen.


    Wohngeld oder ALG2? Natürlich ist in erster Linie mein Verdienst dafür ausschlaggebend aber wenn ich die Wahl hätte, was wäre vorteilhafter? Benötige ich eine Negativbescheinigung vom Wohngeldamt um ALG2 zu beantragen, da diese Leistung ja vorrangig ist? Kann ich evtl. beide Anträge parallel laufen lassen? Oder muss ich erst einen Antrag bis zum Bescheid abwarten und darf erst danach den nächsten Antrag beim anderen Amt stellen?


    Für beide Anträge muss ich natürlich warten bis ich den ersten Verdienstnachweis in der Hand habe aber kann ich vorher schon etwas tun, was die Bearbeitung beschleunigt? Ich habe wirklich Angst, dass ich zwischendurch in Geldnot komme, bis ich dann die Nachzahlungen vom Amt erhalte.


    Wenn ALG2 aufstockend, gibt es dann auch diese Mietkosten-Grenze? Ich weiß inzwischen, dass meine Wohnung über dem Höchstsatz liegt, dass das Jobcenter aber evtl. 6 Monate diese Wohnung absegnen würde, sofern ich nachweisen kann das ich mich um eine günstigere Wohnung bemühe. Verhält es sich bei "Aufstockern" genauso oder ist es dann meine Privatangelegenheit wie hoch meine Miete ist?
    Gibt es als "ALG2-Aufstocker" den AE-Zuschlag und das günstige S-Bahn-Ticket?
    Ist es richtig, dass ich als "ALG2-Aufstocker" jeden Monat beim Amt meine Verdienstbescheinigung vorlegen muss?



    Ich bin für jede Information und eure Erfahrungswerte dankbar. :anbet
    Danke!

    2 Mal editiert, zuletzt von anri ()

  • Hallo,
    ich hatte ähnliche Überlegungen, als ich meinen Job (19,5 Stunden) annahm. Allerdings war ich vorher im ALG1-Bezug. Du wechselst nur den Job und verringerst die Stunden oder wovon lebst du aktuell?


    Jedenfalls habe ich zuerst Wohngeld bezogen, das bekam ich auch shcon vor der Jobaufnahme, allerdings war der Satz da deutlich höher. Nachdem ich merkte, dass das Geld nicht reicht, hab ich aufstockend ALG2 beantragt und auch bekommen. Die Summe ist 3mal so hoch wie die des Wohngeldes. Meine Wohnungsgrösse wurde allerdings berücksichtigt, ich bekam keine Auflagen für einen Umzug, weil sie den Bedingungen entspricht. Ich muss allerdings Bewerbungen schreiben, meine Arbeitsvermittlerin ist übereifrig und schickt mir regelmässig Stellenangebote zu, um meine Bedürftigkeit zu verringern. Ich bekomem seit Januar ALG2 und hatte bereits einen Termin bei ihr.


    Der Wohngeldstelle habe ich nach Bewilligungsbescheid des JCs mitgeteilt, dass sich mein Einkommen verändert hat (dem JC habe ich meinen Wohngeldbezug bei Antragstellung angegeben) und ich muss die gesamte Überzahlung zurückzahlen.


    Ich würde dir raten, erst einmal die Wohngeldrechner sowie ALG2-Rechner im Netz zu bemühen und dann genau zu überlegen,. inbwieweit du bereit bist, dich den Auflagen des JCs anzupassen oder ob dir Wohngeld ausreichen würde. Da musst du dich zumindest nicht weiter rechtfertigen. Wobei auch die Wohngeldstelle Mietobergrenzen hat, die die nur berücksichtigen. Die fordern dich allerdings nicht zum Umzug auf.


    Meine Verdienstbescheinigungen muss ich übrigens nicht monatlich vorlegen, weil mein Gehalt jeden Monat gleich ist.


    Achja, zum Ticket kann ich dir nichts sagen, denke aber, dass dir das auch zustehen müsste. Die GEZ-Befreiung gibts für Aufstocker ja auch.

  • Als erstes fällt mir die Frage ein, wovon Du denn jetzt lebst, wenn Dein Job erst im März beginnt.
    Falls Du jetzt auch kein Einkommen hast, würde ich auf jeden Fall einen Antrag auf AlG 2 stellen mit dem Hinweis, dass Du zu arbeiten anfängst. Der erste Verdienst kann dann ja erst im Folgemonat angerechnet werden.
    Wenn Du dann "zuviel" Einkommen hast, dann stellen die schon wieder ein und verweisen Dich auf Wohngeld.


    Nun zu den anderen Fragen:


    Die Berechnung für den Bedarf ist die gleiche, ob Aufstocker oder nicht, d.h. es zählt die Mietobergrenze, der AE-Zuschlag und es gibt auch in beiden Fällen die vergünstigten Fahrten.


    Verdienstbescheinigungen muss man nur monatlich vorlegen, wenn das Einkommen unregelmäßig ist, weil nach Stunden gezahlt wird. Wenn jedoch ein festes Monatsgehalt vereinbart ist, dann ist man nur verpflichtet, bei Änderungen den Nachweis zu erbringen bzw. wenn Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld erfolgen.
    Kann natürlich sein, dass sie die ersten drei Monate überprüfen, ob sich was verändert.

  • Danke Alessandria,
    deinen Thread habe ich eifrig verfolgt daher bin ich nun doppelt unsicher ;)
    Ich würde tatsächlich lieber Wohngeld in Anspruch nehmen, wenn ich die Wahl hätte, denn mehr Wochenstunden kann und will ich aktuell nicht und den Job den ich jetzt antrete ist tatsächlich ein kleiner Traum. Mein Ego würde Wohngeld auch besser vertragen und den Druck vom Jobcenter im Nacken würde ich tatsächlich gerne vermeiden. Allerdings beschleicht mich das Gefühl, dass man beim ALG2 durchaus auch Vorteile haben kann.


    Ein Umzug würde so oder so irgendwann anstehen.


    Aktuell bekomme ich ALG1.

  • Oh, ihr seid ja super... und schnell. Danke!


    Das heißt, ich könnte morgen mit meinem Vertrag bereits zum Amt und den Antrag stellen? Das wäre ja wunderbar.
    Und ich könnte dann bereits nach Bearbeitung das erste mal Geld bekommen und müsste gar nicht bis zum ersten Verdienstnachweis warten? Wenn ich diesen dann habe, einreichen und dann muss ich (von meinem ersten Lohn) zurückzahlen, was ich quasi zuviel bekommen habe?
    So könnte ich zumindest erstmal meine Kosten decken.


    ALG1 gibt es ja immer rückwirkend für den Monat. Wie verhält es sich bei ALG2?

  • ALG2 bekommst du im Vorraus. Allerdings zählt bei ALG2 jeder Geldeingang in dem jeweiligem Monat.


    Wenn ich also ALG1 für den Monat Februar erst am 01. März auf dem Konto hätte, würde ich für den Monat März kein Geld vom JC erhalten? Obwohl es offiziell das ALG1 für Februar war? Das ist ja...


    Wie erfrischend, speziell in einem Februar, der bekanntermaßen nur 28 Tage hat... :schiel

    Einmal editiert, zuletzt von anri ()

  • Ich habe soeben meinen Vertrag unterschrieben und die monatliche Verdienstsumme mal durch den ALG2-Rechner gejagt :wow
    Und dann durch den Wohngeldrechner :wow
    Es verhält sich ähnlich wie bei Alessandria.


    So, nun bekomme ich den Vertrag natürlich erst in den nächsten Tagen per Post zugeschickt nachdem dieser auf dem Tisch der obersten Leitung lag.
    Frage: Kann ich auch vorerst ohne meinem Arbeitsvertrag den Antrag auf ALG2 stellen?
    Angenommen es würde nicht gehen, werde ich den Antrag erst in den ersten März-Tagen stellen können. Gilt der Tag der Antragstellung als Berechnungsgrundlage? Sprich, wenn ich es erst am 10. März dort hin schaffe, bekomme ich auch erst ab dem 10. März Geld? Oder greift automatisch der gesamte Monat?

    Einmal editiert, zuletzt von anri ()

  • Ja, es zählt der Tag der Antragstellung.


    Insofern kannst Du ja jetzt den Antrag stellen und im März dann die Unterlagen nachreichen. Es ist nicht erforderlich sofort alle Unterlagen vorzulegen.

  • Ich würde auch den Antrag bereits im Februar stellen.
    Wieso auch immer, aber ich bekomme für den vollen Januar ALG2, obwohl ich meinen Antrag erst am 8. Januar gestellt habe. Die haben die 7 Tage nicht abgezogen.

  • Na das fängt ja prima an. Ich stehe frohen Mutes am Anmeldeschalter "Meldebescheinigung von ihrer Tochter?" Ich: "Ähm, nein." Sie: "Dann kann ich Ihren Antrag hier nicht entgegen nehmen. Der nächste, bitte".
    :ohnmacht: Und dafür stehe ich über eine Stunde an.
    Dabei habe ich extra gestern Abend geschaut ob ich noch mehr benötige als meinen Personalausweis.
    Bürgeramt macht erst um 11 auf, Jobcenter um 12 zu, bzw. dann nur noch für die arbeitende Gesellschaft. Dann wird es wohl doch erst der 4. März :(


    Oder ich schicke noch schnell eine e-Mail und beantrage es erstmal formlos, dann habe ich zumindest ein Datum vor dem 1.März sicher. :rolleyes:
    Herrje, an Ämter muss ich mich erst gewöhnen.

  • Ja, es zählt der Tag der Antragstellung.


    Wird ein Antrag jetzt noch im Februar gestellt, gibt es auch für den ganzen Februar Geld. Siehe unten § 37 SGB II.


    Ich würde auch den Antrag bereits im Februar stellen.
    Wieso auch immer, aber ich bekomme für den vollen Januar ALG2, obwohl ich meinen Antrag erst am 8. Januar gestellt habe. Die haben die 7 Tage nicht abgezogen.


    § 37 Antragserfordernis
    (2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Der Antrag auf Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 7 wirkt, soweit daneben andere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden, auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums nach § 41 Absatz 1 Satz 4 beziehungsweise 5 zurück.


    Na das fängt ja prima an. Ich stehe frohen Mutes am Anmeldeschalter "Meldebescheinigung von ihrer Tochter?" Ich: "Ähm, nein." Sie: "Dann kann ich Ihren Antrag hier nicht entgegen nehmen. Der nächste, bitte".
    :ohnmacht: Und dafür stehe ich über eine Stunde an.
    Dabei habe ich extra gestern Abend geschaut ob ich noch mehr benötige als meinen Personalausweis.
    Bürgeramt macht erst um 11 auf, Jobcenter um 12 zu, bzw. dann nur noch für die arbeitende Gesellschaft. Dann wird es wohl doch erst der 4. März :(


    Antrag kannst auch woanders abgeben, z.B. Krankenkasse, Rathaus usw. und die müssen es weiterleiten laut SGB I:


    § 16 Antragstellung
    (1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
    (2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
    (3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.

  • Das wird ja immer lustiger. Ich habe jetzt ein Brief fertig gemacht, den ich per Einschreiben (mit Rückschein) abschicken werde.
    Ich habe expliziert rein geschrieben, dass ich ALG2 ab 01.März 2014 beantrage, da mein Arbeitsvertrag ab diesem Datum Gültigkeit hat und ich bis zu diesem Zeitpunkt ALG1 beziehe.
    Unterschrieben habe ich den formlosen Antrag natürlich mit heutigem Datum. Das dürfte doch so gehen oder?


    Wahrscheinlich ist da eh alles für die Katz und ich bekomme mein ALG1 erst am 01. März und dann greift wohl das, was @Traumtänzerin schrieb :(

    2 Mal editiert, zuletzt von anri ()

  • Den Antrag kannst Du auch im Internet finden, ausdrucken und dann mitschicken. Ist jetzt kein Hexenwerk. Man hätte Dir den Antrag abnehmen müssen, die Meldebestätigung kann man nachreichen. Es besteht keine Verpflichtung den Antrag vollständig abzugeben (Du bist JC Neukölln, oder :crazy ?)
    Im SGBII gilt das Zuflussprinzip-alles was monatlich an Geldern "zufließt" wird als Einkommen angerechnet. Bekommst Du im März noch ALG1 dann wird es komplett angerechnet.

  • Schick doch deine Anträge per Online-Faxdienst, Tex-berlin hat dazu schon einiges geschrieben. Da bekommst du einen Nachweis welche Seiten gesendet wurden und musst nicht endlos anstehen...

  • Du bist JC Neukölln, oder


    Ja, man fühlt sich wie ein Schwerverbrecher zwischen dem ganzen Sicherheitspersonal :mussweg
    Wo sind bloß die ganzen Hipster wenn man sie braucht? Streunern den ganzen Tag durch Neukölln aber im JC war keiner zu finden. :pfeif


    Ich danke euch für eure schnellen Antworten!

    Einmal editiert, zuletzt von anri ()


  • Ja, man fühlt sich wie ein Schwerverbrecher zwischen dem ganzen Sicherheitspersonal :mussweg
    Wo sind bloß die ganzen Hipster wenn man sie braucht?


    Das ist echt übel das JC. Soll angeblich das schlimmste Deutschlands sein :D .Musste dort beruflich ein paar mal hin. Ichhatte aber auch schon nette Bearbeiter da.


    Die Hipster lungern garantiert nicht im JC rum, da zahlt Mutti die Miete. 8)


    Lass Dich nicht abwimmeln anri, nehme Dir eine Freundin mit beim nächsten mal. Oder schicke per Einschreiben, richtig so. Noch hast Du ein bisschen Luft.