Es hat im Sommer 2013 ein Urteil gegeben, dass das Elterngeld nicht wie bis dahin gehandhabt bei Zwillingen pro Geburt sondern pro Kind gezahlt werden muss.
Die Berechung der Höhe ist beliebig kompliziert, ich habe sie jedenfalls (noch) nicht verstanden. Damit beschäftige ich mich später...
Die eigentliche Frage:
Meine Zwillinge sind 2011 geboren, ich habe 2 Monate Elternzeit genommen und nur "einfaches" Elterngeld bekommen (zuzüglich 300,- für den Zwilling).
Das fehlende Elterngeld wird auf Antrag definitiv nachgezahlt. Nur, steht es mir überhaupt zu, da ich ja auch tatsächlich nur 2 Monate zu Hause geblieben bin?
Hat das vielleicht jemand schon durchgezogen oder kennt die Hintergründe?