Rückwirkend "doppeltes" Elterngeld bei Zwillingen

  • Es hat im Sommer 2013 ein Urteil gegeben, dass das Elterngeld nicht wie bis dahin gehandhabt bei Zwillingen pro Geburt sondern pro Kind gezahlt werden muss.
    Die Berechung der Höhe ist beliebig kompliziert, ich habe sie jedenfalls (noch) nicht verstanden. Damit beschäftige ich mich später...


    Die eigentliche Frage:
    Meine Zwillinge sind 2011 geboren, ich habe 2 Monate Elternzeit genommen und nur "einfaches" Elterngeld bekommen (zuzüglich 300,- für den Zwilling).
    Das fehlende Elterngeld wird auf Antrag definitiv nachgezahlt. Nur, steht es mir überhaupt zu, da ich ja auch tatsächlich nur 2 Monate zu Hause geblieben bin?
    Hat das vielleicht jemand schon durchgezogen oder kennt die Hintergründe?

  • Nur für ursprüngliche Anträge aus 2009.


    Da meiner aus 2011 ist, ist die Frist 31.12.2014.

  • ich glaube, die Elterngeldstellen wissen es auch noch nicht so genau ...


    ich habe das "doppelte Elterngeld" auch beantragt ... einen formlosen ANtrag mußte (meiner Meinung) nach
    wirklich bis zum 31.12. gestellt werden ...

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • die Frist ist das einzige bei dem ich mir sicher bin,


    hier stehts: Bundesministerium bla bla


    Zitat:
    "Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2014 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1. Januar 2010 gezahlt werden."

    Einmal editiert, zuletzt von Snake_Plissken ()

  • ah, okay ! :daumen ... ruf doch bei deiner Elterngeldstelle an



    war die Frist abhängig vom Geburtsdatum ? bin zu faul nachzulesen :rotwerd

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Der Beginn der Elternzeit ist wohl der Stichtag.


    Mein Problem ist zusätzlich dass ich keine schlafenden Hunde wecken möchte.
    Die Berechnung meines Elterngeldes war ein Drama und die hatten mir angedroht meine tatsächlichen Einkünfte während der Elternzeit nachträglich zu prüfen.
    Das ist bis jetzt nicht passiert und ohne realistische Aussicht auf eine brauchbare Nachzahlung tue ich mir den Punk nicht an.

  • :hae: Elternzeit war ja dann in 2009.
    Du hättest also tatsächlich bis zum 31.12.2013 beantragen können.


    Das würde ich allerdings mit dem Hinweis auf die mehr als dürftige Informationspolitik noch versuchen, Du bist gerade 16 Tage drüber.

  • Kann ich zurückdatieren und so tun, als wär die Post schuld? :rotwerd


    Oh man, da muss ich mich erst noch einlesen, so ganz hab ich das auf die Schnelle nicht kapiert, zumal ich unter Schock stehe, weil ich das überhaupt nicht mitbekommen hab :crazy

  • weil ich das überhaupt nicht mitbekommen hab :crazy


    Wir auch nicht.


    Zum Glück hat die Mutter eine Kollegin die ebenfalls Zwillinge aus dem Zeitraum hat, deren Schwester eine Freundin beim Versorgungsamt hat.


    Und Du bist in einem Forum wo einer postet dessen LG eine Kollegin hat, die ebenfalls Zwillinge aus dem Zeitraum hat, deren Schwester eine Freundin beim Versorgungsamt hat. :party

  • :batsch Ich bin echt zu deppert, ich schnall es nicht.


    Ich frag mich grad nur, warum das nicht automatisch läuft, die haben doch alles gespeichert, warum schicken die keine Bescheide an alle Betroffenen raus?


    Also, ich hab mir grad mal "die Akte" gezogen. Ich hab ab 24.3.09 Elterngeld bezogen. Es waren gut 700 Euro + Erhöhungsbeitrag 300 Euro


    Mein Ex hat auch genommen, aber tatsächlich war er die Zeit nicht daheim, sondern hat reduziert weitergearbeitet.


    Wie läuft das jetzt? Ruf ich da morgen an? Fang ich an zu keifen und droh mit meinem Anwalt, wenn die mich wegen abgelaufener Frist abwürgen? Von wieviel Geld sprechen wir hier überhaupt? Wo ist der Antrag? Gibt's überhaupt einen?


    Fragen über Fragen :rolleyes:

  • Wie sich die Höhe der Nachzahlung berechnet checke ich auch nicht.
    Wichtig für Dich ist auf jeden Fall dass Du denen den Antrag auf die Nachzahlung mit Datum vom 28.12.2013 noch untergejubelt bekommst.
    Keifen würde ich (erstmal) nicht.

  • Wie ich bisher herausgefunden habe, ist,dass du einen formlosen Antrag auf "Neuberechnung des Elterngeldes" mit dem Hinweis auf das im Juni 2013 gefällte Urteil (muss ich noch raussuchen) mit der Nummer die auf deinem Elterngeldbescheid angegeben ist an den zuständigen Sachbearbeiter schickst (steht auch auch deinem Elterngeldbescheid).


    Wie ich gehört habe, werden die Beiträge bisher wohl ohne viel Tamtam durchgewunken- nur wird das Ganze nicht so publik gemacht oder unaufgefordert Beträge gezahlt, weil es sich schon um ein ordentliches Sümmchen handelt...
    (ich habe sowas von um die 300€ pro Monat gehört- na mal abwarten, aber egal wie viel: Geld ist Geld)


    LG Koralle :wink

  • Ich hab telefoniert und soll mir zwar keine Hoffnung machen, aber trotzdem versuchen eine Einzelfallentscheidung zu unseren Gunsten zu bekommen :heul


    Ich hab den Brief mit Antrag und zusätzlicher Erklärung fertig und bring ihn gleich weg, bitte Daumen drücken :(

  • Doppeltes Elterngeld gibt es doch nur wenn Mutter und Vater zu Hause bleiben bzw. nicht mehr als 30 Stunden arbeiten ... dann kann jeder Elternteil für sich Elterngeld beantragen.


    Ansonsten gibt es Elterngeld + 300 € je weiteres Mehrlingskind für denjenigen der Zuhause bleibt.


    Habe ich das so richtig verstanden?

  • :schiel Heute Post bekommen. Sie brauchen noch meine Bankverbindung, aber kein Hinweis drauf, ob sie eine positive Einzelfallentscheidung für den kompletten Zeitraum getroffen haben oder es nur um den Teil geht, der in 2010 gerutscht ist :schiel


    Ich bibbere weiter :schwitz