KV übt keinen Umgang aus, will aber Urlaub mit gemeinsamem Kind

  • Das OLG guckt einzig auf das, was der Vater in seiner Klageschrift ans FamGericht geschrieben hat. Alles andere ist nicht Gegenstand des jetzigen Verfahrens.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Dragonia,


    habe einen ähnlichen Fall durch, wobei sich bei uns mittlerweile gottseidank alles zum Friedlichen gewandt hat.


    Mein Ex hat auch nach längerer Zeit des rein virtuellen Kontakts beschlossen, unsere Kleine 3 Wochen zu sich zu holen (damals war sie 3), um sie seiner (mittlerweile Ex) Next vorzustellen. Hatte ich auch prinzipiell nichts dagegen, ich habe nur angeregt, dass es vielleicht klüger wäre, nicht drei Wochen am Stück zu machen, sondern erstmal kürzere Etappen in geringeren Abständen - erst ein verlängertes WE, dann vielleicht eine Woche, dann zwei Wochen. Ich hätte mich sogar an den Fahrtkosten (bzw. Übernachtungskosten, falls er hier bei uns hätte übernachten wollen) beteiligt. Da er zu dieser Zeit arbeitslos war, wäre es auch zeitlich kein Problem gewesen.


    Langer Rede, kurzer Sinn, es wurde ein Riesenfass aufgemacht. Ich habe dann wider besseren Wissens dem Aufenthalt zugestimmt. 2 Wochen lief es wohl ziemlich gut, dann war es der Kleinen offensichtlich zu viel. Da hat sie wohl massiv angefangen nach mir zu weinen usw. Als sie dann nach drei Wochen wiederkam (nach einem riesen HickHack, weil ihm plötzlich angeblich alles mögliche dazwischen kam, weswegen er die Kleine auf keinen Fall zum vereinbarten Zeitpunkt zurückbringen könnte), hatte ich ein total verstörtes Kind (Aussage KITA, Freunde, Familie). Ich bin dann erstmal zu nem Kinderpsychologen mit ihr gegangen, der mir auch gute Tipps gegeben hat, wie ich ihr helfen konnte, mit dieser Situation umzugehen. Vor allem, da ich ihr den Vater ja nicht madig machen wollte (was mir echt schwer gefallen ist, da ich einen ganz schönen Hals hatte).


    Besagter Psychologe hat mir übrigens auch gesagt, dass Telefonieren oder SKYPE für so kleine Kinder viel zu abstrakt sind, um eine Bindung aufzubauen - soviel zum Thema, dein Kleiner "kennt" seinen Vater ja, weil 1x die Woche SKYPEt.


    Zeitgleich kam ein Brief seines Anwalts, in dem mir Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wurde - aus den fadenscheinigsten Gründen. Weil ich im zweiten Stock wohne z.B. Oder weil ich arbeiten gehe (logisch, muss ich ja, wenn er keinen Unterhalt zahlt), er aber arbeitslos ist und deswegen viel mehr Zeit hat, sich um das Kind zu kümmern. Und noch eine ganze Liste von an den Haaren herbei gezogenen Sachen, über die meine Anwältin nur den Kopf geschüttelt hat (soviel zum Thema Kompetenz des gegnerischen Anwalts. Der hat nicht mal den Namen unserer Tochter richtig geschrieben. :nanana


    Naja, nach einem halben Jahr Schlammschlacht haben wir dann bei unserer Scheidung eine Umgangsvereinbarung geschlossen, die besagt, dass die Kleine im Quartal ca. 2 Wochen bei ihm verbringen kann. Alle 2 Wochenenden wäre einfach nicht praktikabel gewesen. Mit dieser Lösung leben wir alle recht gut. Telefonieren tun die beiden auch recht häufig.


    In unserer "Heißen Phase" ist es aber bei uns fast genauso abgegangen wie bei euch. Vielleicht macht dir das ein bisschen Mut. Ich mein, dass das ganze Elend irgendwann ein Ende hat und Frieden einkehrt. Das hätte ich vor einem Jahr auch noch nicht gedacht. Also, Kopf hoch, und halt die Ohren Steif :troest


    LG, JayCee

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Nun hat er mir mitgeteilt, das er im Juni 2014 unser gemeinsames Kind für 1 Woche zu sich holen möchte für Urlaub. Es würde ihm ja rechtlich zu stehen und wenn ich den Urlaub nicht erlaube, dann wird er diesen bei Gericht einklagen.


    Ich würde dem auf keinen Fall zustimmen. Wenn er meint das dies sein "Recht" ist würde ich es darauf ankommen lassen, dass er sein "Recht" einklagt.
    Ich würde mich aber gleichzeitig beim JA melden und das mit denen besprechen, wie die das sehen.