Ja allerdings ausschließlich den Behörden gegenüber, die die Vaterschaftsfeststellung vorantreiben, und selbst dort nur bestimmte Abteilungen. Und das sind das JA und JC. Man ist aber nicht verpflichtet, sich freiwillig dort zu melden. Das tut man eigentlich nur wenn man Geld haben will.
Das Standesamt gehört nicht dazu.
GRinsekatze hat doch selbst den schlecht verschleierten Tipp gegeben etwas von einerzufalls bekanntschaft zu erzählen
DAs man allerdings nie Geldbraucht kann man nicht garantieren in der heutigen Zeit schon mal gar nicht , und dann steckt man in dem Dilema das man den Vater nicht nennen will , eine Falschaussage aber evtl verfolgt wird auch hier ist es so das man selten erwischt wird , nichts destotroz ist es eine Straftat.
und das war halt die Frage ..