Unterhalt wenn Vater nur gering verdient

  • Hallo luvi,


    der Grund warum der Unterhaltsvorschuss (133 Euro) um einiges niedriger, als der Mindestunterhalt (225 Euro) laut Düsseldorfer Tabelle ist, kann man doch leicht erklären! Ein Vater kann von den 317 Euro laut Düsseldorfer Tabelle, 92 Euro abziehen und die Unterhaltsvorschusskasse zieht gleich das volle Kindergeld in Höhe von 184 Euro ab!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • 1. Was der Steuerberater erzählt, ist ungefähr so bedeutend, wie ein Sack Reis, der in China umfällt.


    2. Unterhaltsvorschuss berechnet sich folgendermaßen: Unterhalt der 1. Einkommensgruppe (Mindestunterhalt) abzüglich volles Kindergeld, d.h. bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr 133,00 € monatlich, dann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres
    180,00 € monatlich, höchstens für 72 Monate.


    3. Auch ein Selbständiger unterliegt seinen Kindern gegenüber einer gesteigerten Unterhaltspflicht, d.h. entweder sucht er sich noch nebenbei eine geringfügige Beschäftigung oder aber, sollte sich das Einkommen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht steigern, ist er sogar verpflichtet, seine Selbständigkeit aufzugeben und sich in eine abhängige Beschäftigung zu begeben.


    4. Der Beste Rat von allen war der, eine Beistandschaft einzurichten.

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  • Nur nochmal eine Verständnisfrage: was bedeutet in diesem Kontext "leistungsfähig"?


    Das ist eine gute Frage ;). Die ist SO leider :devil: nicht eindeutig zu beantworten. Nun kennst Du sicher die persönlichen Verhältnisse des KV am aller besten von uns allen hier. ;)


    LG

  • Hmmmm....also er ist leistungsfähig u arbeitet freiberuflich, Vollzeit. Ich kann mir schon vorstellen, dass er so wenig verdient, dass lediglich 69€ Unterhalt übrigblieben.
    Sowohl "Nicht zahlen wollen und können" als auch "nicht leistungsfähig und nicht zahlen können" trifft es nicht. Es ist "Zahlen wollen und wg. Geringem Einkommen nicht können".


    sorry - das ist aber ganz schön mutig, das zu glauben... ich tendierte auch dazu, das per titel feststellen zu lassen. offenlegen der zahlen - und ggf. muss er seinen lebensstil etwas ändern... ?

  • Das hat nichts mit Mut zu tun. :-)


    Die Antworten haben mir auf jeden Fall sehr geholfen, ich werde in mich gehen und gucken, wie ich weiter damit umgehe. Danke nochmal!

  • Eine gute Beistandschaft klärt den Vater gleich auf, daß sie nicht neutral ist und bei Ermessensspielräumen zugunsten des Kindes rechnet, und im Zweifelsfall auch versucht, zweifelhafte Ansprüche geltend zu machen. Der UET sollte bei Beistandschaft auf jeden Fall einen Anwalt nehmen; und ein guter Anwalt und eine schlechte Beistandschaft können ziemlich nach hinten losgehen. Für max. 72 Monate und 64 EUR kann es passieren, daß Du damit das Verhältnis ziemlich belastest.


    Der Steuerberater wird irgendeine Form von Bilanz beim FinA einreichen (wg. Einkommenssteuer). Wenn das Finanzamt diese Bilanzen für die Steuer akzeptiert, kann die Beistandschaft auch nichts machen. Wenn die falsch sind, dann muß das die Steuerprüfung feststellen, die Beistandschaft ist da auch recht unbeteiligt - und dann hat er ein ECHTES Problem (und Du keinen Unterhalt).


    Wenn er als Freiberufler nicht mehr bekommt, aber Vollzeit arbeitet, dann ist auch keine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" da. Rechne mal vom bereinigten Einkommen noch die PKV dazu (~400€), Werbungskosten, betriebliche Abzahlungen... den Sachen ist es vollkommen KNÄCKEBROT, ob die Konjunktur gerade mehr oder weniger Umsatz zuläßt.


    Wenn der Vater Dir den Unterhalt in Naturalien zahlt und Du von ihm die Bilanz/GuV bekommst, bringt eine Beistandschaft mal gleich gar nichts und dem Vater Anwaltskosten (mit denen er noch weniger Unterhalt zahlen kann).


    Einen Unterhaltsvorschuß kannst Du beantragen; dazu kannst Du Dich beim JA beraten lassen.


    Gruß
    diadem

  • Danke Diadem, sehe das ganz ähnlich wie Du! Das Verhältnis zu ihm ist eben noch ganz gut und ich muss gut überlegen, was ich tue.
    Auch wenn mich manch einer hier für naiv hält: ich nehme ihm die 69€ zunächst ab denn ich arbeite in der gleichen Branche und weiß, was er ungefähr verdient und was nach PKV etc. übrigbleibt (habe ich zuletzt schmerzlich auch bei der Berechnung meines Elterngeldes gesehen...).


    Ich werde auf alle Fälle mal formlos das JA zum Unterhaltsvorschuss interviewen.

  • Das Verhältnis zu ihm ist eben noch ganz gut und ich muss gut überlegen, was ich tue.

    Wo ist dann das Problem


    Beantrage Unterhaltsvorschuss und informiere Ihn darüber
    Er muss dann sein Einkommen offenlegen und es sollte auch in seinem Interesse sein wenn dann mehr Geld für das Kind kommt.
    Und Nachzahlungen fallen erst an wenn er Leistungsfähig ist

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Wenn das Finanzamt diese Bilanzen für die Steuer akzeptiert, kann die Beistandschaft auch nichts machen. Wenn die falsch sind, dann muß das die Steuerprüfung feststellen


    Das ist so nicht richtig. Was ein Selbständiger bei der Steuer in Abzug bringen kann, ist nicht immer für die Unterhaltsberechnung relevant (z.B. Parkplatzmiete).


    Für max. 72 Monate und 64 EUR kann es passieren, daß Du damit das Verhältnis ziemlich belastest.


    Nicht unbedingt nur für 72 Monate. Wenn festgestellt wird, dass er einen höheren Betrag zahlen kann, dann gilt dieser natürlich länger. Der Anspruch auf KU endet frühestens mit der Volljährigkeit des Kindes.


    Sobald du Unterhaltszuschuß beantragst geht es seinen Lauf. Dem Amt reicht es nicht aus, wenn nur ein Schreiben über die 69,- Eur vorliegt. Die benötigen seine Unterlagen.
    Für der Unterhalt eines Selbständigen werden die letzten 3 Jahre zugrunde gelegt. Dann fällt ein Super -Jahr bzw. ein Schlechtes-Jahr für sich alleine nicht so extrem ins Gewicht.

  • Zitat von »diadem«
    Für max. 72 Monate und 64 EUR kann es passieren, daß Du damit das Verhältnis ziemlich belastest.



    Nicht unbedingt nur für 72 Monate. Wenn festgestellt wird, dass er einen höheren Betrag zahlen kann, dann gilt dieser natürlich länger. Der Anspruch auf KU endet frühestens mit der Volljährigkeit des Kindes.

    Hier muss man Differenzieren


    Unterhaltsvorschusskasse interessiert das nur bis Kind 12 Jahre ist oder 72 Monate


    Beistandschaft geht bis zum Volljährigkeitsalter

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Lieber Luvi,


    manche Menschen reagieren auf manche Umstände sehr unterschiedlich. Der Vater meiner Tochter kriegt auf jeden Fall graue Haare, wenn er gebeten wird, seine Einkünfte offen darzulegen. Nicht weil er etwas zu verbergen hat sondern einfach weil es so ist. (Er kriegt beispielsweise auch graue Haare wenn das Kind etwas isst, das Nicht-Bio ist...).



    Ich denke, ich werde ihn in einem guten Moment langsam an diesen Gedanken gewöhnen müssen denn am Ende wäre ein Zuschuss vom JA eben auch das Geld, mit dem Bio Bananen gekauft werden würden.

  • aut seinem Steuerberater würde bei einer gerichtlichen Feststellung der Unterhaltshöhe sowieso lediglich ein Betrag i.H.v. 69€ monatlich rumkommen.


    Meiner Meinung nach ist es doch aber so, dass eigentlich in diesem Fall das Jugendamt den Betrag aufstocken würde bis zu der Mindestsumme, die meiner Tochter laut Düsseldorfer Tabelle zustehen würde.


    Diesen Vorschuss würde sich das Jugendamt dann beizeiten vom KV zurückholen, er würde also Schulden beim JA machen.


    Nur wenn er zahlen KÖNNTE, aber nicht will. Er muss, wenn du Unterhaltsvorschuss beantragst, dem Jugendamt gegenüber seine Einnahmen offen legen.
    D.h. du bekommst in jedem Fall erst mal 133 Euro - 69 Euro = 64 Euro,
    aber das Jugendamt würde seine Leistungsfähigkeit prüfen.


    Ach so, die Eckdaten: ich habe alleiniges Sorgerecht, wir waren nicht verheiratet.


    uninteressant


    was bedeutet in diesem Kontext "leistungsfähig"?


    ob er mehr als Selbstbehalt +69 Euro verdient


    Gehen wir mal davon aus, dass die vom KV genannte Summe stimmt und der KV wirklich nicht mehr zahlen kann. Stockt das JA auf oder nicht?


    Ja, sie stocken immer auf. Es bleibt nur für ihn die Frage ob er Schulden macht oder nicht. Das Jugendamt wird aber sicher auch die Berechnung der 69 Euro sehen wollen.


    Der Vater meiner Tochter kriegt auf jeden Fall graue Haare, wenn er gebeten wird, seine Einkünfte offen darzulegen. Nicht weil er etwas zu verbergen hat sondern einfach weil es so ist.


    das muss er eh - es wundert mich das bei einem Durchschnittlohn von 1000-1200 Euro einen Steuerberater beschäftigt.


    Unterhalt berechnen ist nicht so einfach - da gibt es Dinge wie Rentenvorsorge die den Selbstbehalt erhöhen und andere Dinge die ihn u.U. mindern, ich kann mir nicht vorstellen das der Steuerberater das rechnen kann.


    Wenn du nicht zum Amt willst, dann lass dir wenigstens die Berechnung zeigen:


    Jahreseinkommen incl. Weihnachsgeld und Co. geteilt durch 12


  • Ein Steuerberater ist bei Freiberuflichkeit (wie in diesem Fall) oder Selbständigkeit immer wichtig, wenn man nicht selbst eine Ausbildung in der Richtung hat.


    Es gibt keinen "Durchschnittslohn" von 1.000-1.200€. Es ist das bereinigte Nettoeinkommen. Fassen wir mal zusammen:

    • Bereinigtes Netto 1.100€
    • PKV 400€
    • private Altersvorsorge 200€ - evtl. als eine Pflicht-Alterskasse
    • Betriebliche Ausgaben 300€ (weils damit besser zu rechnen ist)
    • Steuern 1.000€


    ...ergäbe ein Brutto von €3.000,-. Das einfach nur über den Daumen gepeilt, PKV&PV dürfte etwas mehr sein, Steuern sind reine Schätzungen. Laß' es meinetwegen ein Brut. von €2.500,- sein.


    Als Freiberufler kann ihn auch erstmal niemand zwingen, den Beruf aufzugeben (was als nächstes - das JA fordert von einem Industriemechaniker, stattdessen als Professor zu arbeiten?). Er macht Gewinn (Gewinnerzielungsabsicht), er arbeitet Vollzeit.


    Es gibt genug Threads hier, in denen ein UET einem Titel hinterherlaufen muß. Ein "Bonus" der Freiberuflichkeit/Selbständigkeit ist, daß man höhere Gewinne erwarten kann - dafür aber das volle Risiko trägt. Stell' Dir einen Informatiker vor, dessen Durchschnitt in den Jahren 1997-2000 berechnet wurde - der kann spätestens 2002 Privatinsolvenz anmelden (wie sich ein Titel auf die Fremdkapitalbeschaffung auswirkt, die man als Selbständiger/Freiberufler immer mal braucht, lassen wir außen vor).


    Von der Seite aus, eine einvernehmliche Lösung (evtl. bei einer Familienberatungsstelle) ist m.E. wichtiger, als jetzt dem UET einen Titel über "fikitve Einkünfte" reinzudrücken - und damit nichts zu bekommen als einen "fiktiven Unterhalt".


    Wenn der Vater und sein Buchhalter&Steuerberater genügend Unterlagen über Einkünfte offenlegen, daß absehbar ist, daß auch mit Titel und Beistandschaft nur Probleme rauskommen, dann ist das halt so. Mehr ist dann "nur" zu erwarten, wenn man sich einigt. - Dann gibt der UET vielleicht sogar ein wenig mehr für Biobananen.


    ...was nicht heißen soll, daß man sich nicht die GuV zeigen läßt und aufschreibt, welche Naturalien wann geleistet wurden.


    Gruß
    diadem

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Es ist das bereinigte Nettoeinkommen.


    Bei dem "bereinigten Nettoeinkommen" bei einem Selbständigen ist bereits die Krankenkassenbeiträge etc. abgezogen.



    Oder wie setzt sich das "bereinigte Nettoeinkommen" deiner Meinung zusammen?

  • allerdings gilt er bei 69 Euro auch als Mangelfall, deshalb müßte man das schon genau prüfen
    das Freiberuflich hatte ich überlesen
    trotzdem würde ich die Berechnungen SEINES Steuerberaters sehen wollen und einem unabhängigen Dritten geben

  • Liebe TE,

    manche Menschen reagieren auf manche Umstände sehr unterschiedlich. Der Vater meiner Tochter kriegt auf jeden Fall graue Haare, wenn er gebeten wird, seine Einkünfte offen darzulegen. Nicht weil er etwas zu verbergen hat sondern einfach weil es so ist. (Er kriegt beispielsweise auch graue Haare wenn das Kind etwas isst, das Nicht-Bio ist...).


    Er wird nicht gebeten, es kommt ein amtlicher Brief, und wie er das dann findet, bleibt ihm überlassen. Es mag ihm auch nicht gefallen :laber , daß das Finanzamt seine Einkünfte überprüft, er eventuell Steuern zahlen soll, ich denke, das interessiert aber das Finanzamt herzlich wenig.


    Ich persönlich seh da auch gar kein Problem, es ist das Recht des Kindes.


    diadem
    Die Einrichtung einer Beistandschaft ist etwas ganz normales, der KV hier kommt erst mal seiner gesetzlichen Verpflichtung, sein Kind zu unterhalten, nicht vollständig nach (nur teilweise, und auch nur in Naturalien), der Unterhalt ist in bar zu leisten, Punkt. Dein Plädoyer "pro Selbständigkeit" in allen Ehren. Natürlich rechnet JA nicht pro Unterhaltspflichtiger, sondern "pro" Unterhaltsberechtigte/r. KV ist aber verpflichtet, seinen Teil zum Unterhalt ebenso zu leisten, das wird dabei oft vergessen. Er ist nicht mehr nur für sein eigenes Auskommen verantwortlich! Und, sollte ihm das Ergebnis der Berechnung nicht gefallen, steht im der Widerspruch offen, im Zweifel Klage vor Gericht.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Ich persönlich hab Gelddinge lieber sauber über eine Beistandschaft geregelt. Durch die Berechnung vom Steuerberater würd ich nicht durchsteigen. :frag


    Gut, bei meinen Kv ist nix zu holen.


    Nicht alle Beistandschaften sind streng, die von meinen Bruder ist dermaßen luschig, die das Drückeberger-Paradies... :kopf

  • Fakt ist - jeder muss nur soviel zahlen, wie er hat - niemand will den KV "ausziehen" - aber ich würde (an der Stelle der TS) jemand auf die Zahlen gucken lassen und mich nicht auf Aussagen verlassen.
    Ggfls. kommt der KV noch besser weg - muss gar nichts zahlen und die UV Kasse springt ein.