Hallo luvi,
der Grund warum der Unterhaltsvorschuss (133 Euro) um einiges niedriger, als der Mindestunterhalt (225 Euro) laut Düsseldorfer Tabelle ist, kann man doch leicht erklären! Ein Vater kann von den 317 Euro laut Düsseldorfer Tabelle, 92 Euro abziehen und die Unterhaltsvorschusskasse zieht gleich das volle Kindergeld in Höhe von 184 Euro ab!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971