Wegzug der Mutter

  • Hallo tango,


    da deine Tochter ja erst 2,5 Jahre alt ist, bekommt die Mutter die 1600 Euro Betreuungsunterhalt immer noch, oder?


    Ich würde sagen die Frau wird auch, wenn eure Tochter 3 Jahre alt ist, nicht arbeiten können und Gründe dafür wird sie schon finden!


    Du hast sehr gut angefangen, aber leider hast du wahrscheinlich nicht gewusst, das sich die Gesetzeslage ab dem 19.05.2013, extrem geändert hat!


    Ab dem 03.06.2013 herrschte Funkstille, bis Heute! Du hast soviel Zeit verloren und du hättest heute schon das GSR!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo NemesisLady,


    ich habe zurück gelesen und wenn seine Aussagen richtig sind, bezahlt er Momentan 1600 Euro Betreuungsunterhalt + Kindesunterhalt + Kindergeld!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Tango, steh auf und kämpfe!


    Sei ein Mann und Männer kämpfen fair für das was ihnen wichtig ist.


    Mach gleich Mo einen Termin mit einem RA. Dann holste dir einen Beratungshilfeschein. Dann tus du das was der RA dir rät...


    Hätte, hätte Tango das GSR schon eher beantragt bringt uns null weiter.


    Hätte der Hund nicht Stuhlgang gehabt, hätte er den Hasen gehabt, sach ich nur. :frag

  • Das GSR bringt doch nicht viel ,dann klagt sie auf Aufenthaltbsr und das wird doch immer der Mutter zugesprochen ,dann kann sie wegziehen wohin sie will.Ja ihr habt recht ich versuche Konflikte mit ihr aus dem Weg zu gehen als Vater verlierst du doch fast immer.Ist doch klar sie hat ja nur das Druckmittel Kind gegen einen sonst nichts ,und das wird auch immer gerne genommen.


    Wer hat Dir denn so einen Quatsch erzählt?


    Das JA hat mir im Gegenteil erklärt, wenn ich GSR nicht beantragt hätte, hätten die keinen Hinweis, daß mir die Elterliche Sorge wirklich ernst ist.


    Du solltest die GSR jetzt flott beantragen, und schleunigst regelmäßigen Kontakt zum JA aufnehmen.


    http://familienanwaelte-dav.de/ gibt Dir die Fachanwälte für Familienrecht, falls Du keinen kennst (und wenn Du "einen Anwalt" kennst, der kein FA für FamR ist, frage ihn höchstens nach einer Empfehlung nach einem Fachanwalt).


    Mit der Einstellung, Konflikten mit der KM aus dem Weg gehen zu wollen (obwohl sie das nicht tut) und als Vater "verlierst Du doch fast immer" kommst Du keinen Schritt weiter. Das ist eine veraltete Meinung; ~1998 galt noch die Meinung, der Vater solle sich raushalten, damit die Mutter eine neue Familie für das Kind gründen könne. Das ist aber schon lange vorbei.


    Je nachdem, wo Du wohnst, könnte Dir der Väteraufbruch für Kinder auch helfen (ich habe bisher sehr gute Ortsverbände erlebt, es gibt aber wohl auch andere).


    Gruß
    diadem

  • Hallo,


    Danke und nein ich hab noch nicht aufgegeben natürlich möchte ich mich um mein Kind kümmern aber die Mutter ist schon was ganz besonderes vorallem wenns um Kind geht ausserdem holt sie sich viel Unterstüzung von ihren Freundinnen die alle sagen gib ihm nie das GSR.Dann gibt es ja die bekannten Spielchen wie man den Umgang blockiert die ein oder andere Mami hier kennt die sicher.Vielleicht soll ich sie gehen lassen kann ja dann als Alleinerziehende sehen wie man so klarkommt wenn der Depp nur das zahlt was er muss ohne extra Geld ,Auto ect mich kotzt das wirlich langsam alles ziemlich an aber ich werde mal mit einem RA reden.


    uffff... gib nicht soviel auf die "bekannten Spielchen", und laß' ihre Freundinnen quaken, Du kennst die Bauernregel: "Quakt die Freundin Mist, ändert sich's Wetter, oder's bleibt, wie es ist"...


    Diese "Spielchen" gibt es seit ~1988. Heute ist eine Generation JA-Angestellter mit diesen Spielchen aufgewachsen, u.a. haben sie die selbst oder im Freundes-/Verwandten-/Bekanntenkreis erlebt. Familiengerichte sind auch sehr gut "geerdet". Die kennen die Spielchen.


    Wenn Du als Vater unsichtbar bist, keine GES beantragst etc., spielst Du der Mutter in die Hände. Das JA kennt nur ihre Aussage und kann überhaupt nicht nachvollziehen, daß Du Dich in irgendeiner Weise kümmerst. Gerade die GES kann man z.B. mit http://www.mit-recht.de/musterantrag-sorgerecht/ beantragen - da ist der evtl. Antrag auf Verfahrenskostenhilfe weit komplizierter.


    Wenn Du mit dem Sozialen Dienst oder der Familienberatung in Kontakt stehst, dann gehen "Spielchen" der Mutter evtl. voll nach hinten los. Wenn sie Dir dann noch den Gefallen tut, mit nicht-schwerwiegenden Gründen Deinem GES-Antrag zu widersprechen und damit baden geht, hat sie schon den ersten Prozeß vor dem FamG verloren. Wenn es zu irgendwelchen Prozessen kommt, wird das Jugendamt sowieso um Stellungnahme gebeten.


    ...aber das alles nützt Dir nichts, wenn Du nicht von der pessimistischen Grundhaltung runterkommst.


    Weitere Tips, falls Du befürchtest, das Kind könne bald bei Dir wohnen: Der Deutsche Kinderschutzbund ist (wieder, abhängig von der Ortsgruppe) eine sehr gute Ansoprechstelle, um ein Hilfenetzwerk aufzubauen; ihr Kurs "Starke Eltern - Starke Kinder" http://www.sesk.de/ soll gut sein und bietet auch einen Nachweis, daß Du Dich mit der Thematik auseinandergesetzt hast, ebenso die "Erste Hilfe bei Kindsnotfällen"-Kurse der Hilfsorganisationen (die m.E. sowieso zum Pflichtprogramm werdender Eltern gehören sollten).


    Gruß
    diadem

  • Hallo Tango,


    die einzige Möglichkeit, etwas gegen den Umzug zu machen, ist, einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zu stellen und Dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.


    Wie realistisch das sein kann, musst Du Dir selber überlegen. Zumindest bietet der Antrag die Möglichkeit, die Angelegenheit vor Gericht zu erörtern.


    Auf jeden Fall kannst Du Dich auch an das Jugendamt wenden. Vielleicht gibt es dort eine Möglichkeit, sich zu einigen.


    Der Kater :brille