Definiere "sittenwidrig"^^
Ist regional unterschiedlich und ggf muß man das erst durchklagen.
Gültig sind die Zumutbarkeitsregeln im SGB III, bzw SGB II.
DAS zählt, nicht "ich hätte gerne".
Und das mit der Waffe glaub ich dir nicht :lach
Ordnungsamtler sind idR nicht mit scharfen Waffen ausgerüstet, aber du kannst sicherlich
belegen, wo das gewesen sein soll, ansonsten: zuviel Phantasie.