Aufreger über Stellungnahme fürs Arbeitsamt

  • Ich muss mich jetzt mal aufregen!


    Ende August bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsamt zur Stellungnahme. Angeblich würde ich zu Unrecht ALG beziehen, denn ich würde seit 10/12 in Vollzeit bei meinem alten AG arbeiten.
    Ich hab dann schriftlich erklärt, dass ich dort bis 1/13 angestellt war (in TZ), aber seit 2011 in EZ war. Hab auch noch den Arbeitsvertrag beigefügt, worin das ersichtlich ist. Mein alter AG wurde ebenfalls darüber unterrichtet. Dachte, damit sei die Angelegenheit erledigt... dachte ich...


    Bis heute habe ich noch kein Geld auf dem Konto, musste mir Geld leihen, um überhaupt die Miete zahlen zu können und mein Konto weist nun ein fettes Minus auf.
    Gestern hat man während des Gesprächs mit dem Arbeitsamt einfach aufgelegt, danach ging keiner mehr ran, bis die Servicezeiten beendet waren.
    Heute ein neuer Versuch, ich schilderte die Situation. Mein Schreiben zur Stellungnahme sei noch nicht bearbeitet, daher gäbe es auch noch keine Anweisung zur Auszahlung. Ich erklärte dem Typen am telefon, dass ich kein geld habe, das war ihm aber völlig egal. Er könne es ja auch nur als Mittelung weiterleiten. Ich habe dann gedrängt, dass der Vorgang eilt, er wolle das dann so weitergeben.


    Na super... Mein alter AG ist nicht der Schnellste in der Bearbeitung solcher Angelegenheiten, das dauert schonmal ein paar Wochen. ich kann da auch nichts erreichen, wenn ich da anrufe. Hab da auch nur Hotline-Menschen am Telefon.


    Klar, dass das Amt Gelder einbehält, wenn da was nicht rechtens ist. Aber die werfen mir da was vor, was garnicht sein kann, die haben meinen alten Arbeitsvertrag doch bereits bei Antragstellung erhalten. Daraus ist ersichtlich, von wann bis wann ich da gearbeitet habe.
    Nun werd ich wegen irgendeiner Falschmeldung bestraft und mir wird das Geld gestrichen.


    Dürfen die das so einfach? Kann man was dagegen unternehmen?

  • Gehts um ALG I oder II?



    Hast du denn Leistungen erhalten?
    Hast du nachweislich Änderungen mitgeteilt? Nachweislich?

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  • Hast du den AG keine Arbeitsbescheinigung ausfuellen lassen? Da steht doch drin wann du da beschaeftigt warst und wann du welches geld erhalten hast...Januar is ja nu schon ne Weile her das sollte laengst erledigt sein..m

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Hast du den AG keine Arbeitsbescheinigung ausfuellen lassen? Da steht doch drin wann du da beschaeftigt warst und wann du welches geld erhalten hast...Januar is ja nu schon ne Weile her das sollte laengst erledigt sein..m


    Das ist alles erledigt gewesen, das haben die auch ans Amt weitergeleitet. Das war Anfang Februar. das dürfte damit nichts zu tun haben. ich habe das ALG ja die letzten Monate auch jeden Monat bekommen.

  • Ich vermute (da ich das Schreiben ja nicht kenne), daß hier durch Datenabgleich ein Wurm drin ist.


    Sofern du alles nachweislich eingereicht hast (Bestätigung sollte dir vorliegen), weise darauf hin.


    Und: die Telefoniererei ist für die Füße.


    Geh morgen hin, mitsamt deinen Nachweisen und Unterlagen und klär das *wenn nötig* mit dem Teamleiter.



    Nimm deine Kontoauszüge mit, damit du nachweisen kannst, wann welche Leistung kam.

  • Mir liegt keine Bestärigung vor. Seit wann schickt das Amt Eingangsbestätigungen per Post?^^
    Und nein, ich war nicht persönlich da. Ich habe keine Zeit, stundenlang beim Amt zu sitzen. Morgen schaffe ich es aufgrund der Arbeitszeit nicht, zu deren Öffnungszeiten da anzutanzen. Ich kann da also frühstens Donnerstag Abend hingehen.

  • Angeblich würde ich zu Unrecht ALG beziehen, denn ich würde seit 10/12 in Vollzeit bei meinem alten AG arbeiten.
    Ich hab dann schriftlich erklärt, dass ich dort bis 1/13 angestellt war (in TZ), aber seit 2011 in EZ war. Hab auch noch den Arbeitsvertrag beigefügt, worin das ersichtlich ist.


    du hast bei deinem AG während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet ?
    hast aber nach der Elternzeit deine Vollzeitstelle nicht angetreten, sondern ALG I benatragt ?


    Kann es sein das dem Amt die Kündigung von dir oder deinem Arbeitgeber fehlt ? Denn dein alter Vertrag von vor der EZ
    müßte weiterlaufen ?


    Oder, du hast doch einen neuen Job - oder verwechsel ich da etwas - und das Amt hat nur noch Anfang August gezahlt, weil du im September dein erstes Gehalt bekommst ?

  • Hast du auch die schriftliche Vereinbarung über die Elternzeit mit dem Arbeitgeber eingereicht?


    Wie gesagt, die haben alle Unterlagen, der AG hat die Bescheinigung ausgefüllt, von wann bis wann ich dort wie gearbeitet habe (inkl. Elternzeit).
    Und der Vorworf ist ja, dass ich genau dort seit 10/12 in Vollzeit arbeiten würde, während meiner Elternzeit.

  • Mir liegt keine Bestärigung vor. Seit wann schickt das Amt Eingangsbestätigungen per Post?^^
    Und nein, ich war nicht persönlich da. Ich habe keine Zeit, stundenlang beim Amt zu sitzen. Morgen schaffe ich es aufgrund der Arbeitszeit nicht, zu deren Öffnungszeiten da anzutanzen. Ich kann da also frühstens Donnerstag Abend hingehen.

    Leider lernen manche es erst, wenns Streß gibt.
    Man lässt sich den Empfang jedes Schreibens und jede Abgabe einer Unterlage bestätigen.


    Gut, ist Rennerei, aber nix gegen den Ärger, den du jetzt anner Backe hast.
    Deshalb telefoniert man auch nicht mit Behörden, da: kein Nachweis.


    Schau, was du an Unterlagen zusammenbekommst und hoff das Beste.
    Wenn du nicht nachweisen kannst, Änderungen gemeldet zu haben, versuch, Zeugen dafür zu finden.


    Und versuch, den Arbeitgeber zu erreichen, denn vielleicht hat er verbummelt, dich abzumelden oder sonstwas.

  • Hi Alessandria,


    von allem, was du zum A-amt schickst immer eine Kopie für dich machen.. beim Amt weiss Hand 1 meist nicht, was Hand 2 tut.. und Schuld ist natürlich immer der Antragsteller... seufz
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • du hast bei deinem AG während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet ?
    hast aber nach der Elternzeit deine Vollzeitstelle nicht angetreten, sondern ALG I benatragt ?


    Kann es sein das dem Amt die Kündigung von dir oder deinem Arbeitgeber fehlt ? Denn dein alter Vertrag von vor der EZ
    müßte weiterlaufen ?


    Oder, du hast doch einen neuen Job - oder verwechsel ich da etwas - und das Amt hat nur noch Anfang August gezahlt, weil du im September dein erstes Gehalt bekommst ?


    Nein. Ich habe von 5/2011 bis 11/2011 dort in Teilzeit gearbeitet, dann kam das Kind zur Welt mit anschliessender Elternzeit. Die endete im Januar 2013 mit Vertragsende. War ein befristetes Arbeitsverhältnis. Im Anschluss habe ich ALG 1 bezogen. Bis einschl. August, seit 1.9. arbeite ich wieder, aber woanders.

  • ich mach das mit der Übermittlung von Dokumenten per Fax. Da ich kein eigenes Fax habe, scanne ich die Dokumente ein und nutze einen online Faxdienst. Hab irgendwann mal 5 € einbezahlt und hab immer noch um die 2 € Guthaben. Der Vorteil ist, ich bekomme eine Email als Empfangsbestätigung und die erste gesendete Seite ist im Volltext sichtbar.
    Somit gibt es seitens des Jobcenters keine Möglichkeit, den Erhalt abzustreiten.


    Gibt da mehrere Anbieter, ich selber nutze da simple-fax...

  • Wenn Du mittellos bist, stell einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht ^^.
    Das geht nämlich auch beim ALG I... I.d.R. reagieren die dann ganz schnell, wenns wirklich entscheidungsreif ist...

  • Sie wartet auf das AUGUST ALGI.


    ALG I wird zum Monatsende bezahlt.



    Was hat jetzt die Arge damit zu tun? Argen gibt es btw seit 2011 nicht mehr.

  • Die Situation hat sich soweit erstmal aufgeklärt. Mein alter AG hat zum 1.10.2012 sein System geändert, weshalb ich während der EZ zu Ende 9/12 dort abgemeldet und 10/12 wieder angemeldet wurde.
    Das Amt wurde darüber informiert und wird nun tätig.


    Ich bin erstaunt, dass der ganze Vorgang fast 1 ganzes Jahr dauert, bis es beim Arbeitsamt angekommen ist.


    Ich habe mir zwischenzeitlich Geld geliehen, um die Miete zahlen zu können, ich bin also nicht wirklich mittellos. Daher werde ich deshalb nicht gleich vors Gericht gehen.


    Das mit dem online-Fax ist aber eine gute Idee, tex!