Bei uns in der Wohnung musste der Spülkasten der Toilette erneuert werden, denn es lief ständig Wasser nach. Der Vermieter hat mir nun die Rechnung vorgelegt, die ich zahlen soll. Ist das rechtens? Es ist ja keine kleine Reperatur, oder eine Schönheitsreperatur. Ein Spülkasten gehört in die Wohnung. Dabei erwähnte er auch die neue Badewanne, die er ja ohne Kosten eingebaut hätte. Ja, aber die alte war nicht mehr nutzbar(Vor unserem Einzug). Genauso mit dem Thermostat der Heizung. Unseres ist abgefallen. Ich aoll nun das Ersatzteil zahlen, da ja alles Abnutzung wäre Wir wohnen hier seit kanpp zwei Jahren. Da kann das nicht unsere Abnutzung sein. Weiß wer von Euch mehr? Oder muß ich nu echt zahlen? Er erwähnte auch, es ist ja nicht seine Aufgabe, das er repariert. Es koste ja seine Zeit. He, er kassiert dafür Miete. Seine Antwort: aber nur für den Wohnraum. Was genau gehört denn nun zum Wohnraum? Der Mieterin von oben wollten sie erklären, daß sie in der Küche keine Heizung braucht(Nordseite), da es warm genug wäre??
Was gehört zur Reperatur die der Mieter mitzahlen muß?
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Was steht denn im Mietvertrag unter Bagatellreparaturen?
Wie teuer war die Reparatur?Er darf nur Reparaturen abrechnen die nicht höher sind als der im Mietvertrag genannte Preis.
Es wird immer der Gesamtrechnungsbetrag angesetzt. Inkl. aller Kosten.Er kann also nicht sagen: "Die Reparatur zahlst du und die Anfahrt ich".
Gruß,
PapaT -
E hat mir die Rechnung des Spülers präsentiert. Eingesetzt hat er ihn selber. Knapp 35 Euro. Ist nicht die Welt, aber wie verhält er sich demnächst? Muß ich das Thermostat zahlen? He das sind Gegenstände die zur Wohnung gehören. Demnächst muß wohl der Warmwasser bereiter getauscht werden. Muß ich den dann auch zahlen?
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Ich glaube der max. Betrag für Bagatellreparaturen liegt bei 250 EUR im Jahr.
Ich wiederhole mich gerne
Was steht in deinem Mietvertrag?
Gruß,
PapaT -
Wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist, muss der Mieter nichts zahlen. Der Spülkasten gehört zur Wohnung und ist Mietsache.
Der Spülkasten gehört zur Hausinstallation, war beim Einzug vorhanden und der Vermieter ist
zur Wartung und Instandsetzung verpflichtetDiese Pflicht ergibt sich dem §535 Absatz 1 BGB
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch
der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache
dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen
und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der
Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. -
Hier http://www.mieterverein-dresde…f/Bagatellreparaturen.pdf steht das alles sehr gut erklärt.
Gruß,
PapaT