Androhung von Zwangsvollstreckung

  • Hallo


    Mein Exmann führt seit längerem eine Klage gegen mich wegen Unterhalt ( Sohni lebt bei ihm ). Hier erst mal die Fakten:


    - Das Jugendamt rechnete damals einen Unterhalt in Höhe von 64,- Euro aus, den ich seitdem auch bezahle


    - Exmann ist das zuwenig, führt Klage mit der Begründung, ich könne mehr verdienen ( ich arbeite 31,2 Std/Woche in der Pflege )


    - ich konnte nicht mehr arbeiten, befand und befinde mich immer noch in psychologischer Behandlung, bekam auch Atteste deswegen


    - Atteste wurden vom Exmann angezweifelt, das Gericht ordenete im Dez. 2012 an, dass ich einen Gutachter aufsuchen müsse


    - Dies tat ich auch im März 2013; Das Gutachten bestätigte die Atteste für die Vergangenheit, ich könne jedoch ab Juli 2013 bis zu 35 Std/Woche arbeiten




    - Bei der letzten Verhandlung beschloss das Gericht:
    - ich könne ab 01.06.2013 mtl. 160 Euro bezahlen, ab 01.01.2013 110 Euro, ab 01.07.2013 140 Euro, mit der Maßgabe, dass vom 01.06. bis 31.07. mtl. 64 Euro bezahlt sind


    - Es legte mir dabei ein fiktives Einkommen zugrunde, das ich gar nicht habe.


    Nach Bekanntgabe des Endbeschlusses schrieb mir mein Rechtsanwalt:


    - Wie ersichtlich ist das Gericht der Auffassung, dass Sie zu Unterhaltsleistungen in der Lage sind. Diese Auffassung halten wir für nicht richtig. Wie besprochen, werden wir deshalb fristgerecht Beschwerde einlegen. Dies geschieht noch vor meinem Urlaub ab 19.08. Im September besteht dann noch ausreichend Zeit, die Beschwerde zu begründen. Selbstverständlich werden wir für das Beschwerdeverfahren VKH beantragen.



    Heute bekam ich folgendes Schreiben von der Kollegin meines Anwaltes:


    ...Wir haben gegen diesen Endbeschluss Beschwerde eingelegt. Dadurch kann die Gegenseite bezüglich des Rückständigen Unterhalts aus dem Endbeschluss nicht die Zwangsvollsteckung einleiten. Dies gilt jedoch nicht für die Unterhaltsforderung der Gegenseite ab dem 01.07. in Höhe von monatlich 140 Euro. Insoweit hat das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Endbeschlusses angeordnet.


    Dies bedeutet, dass die Gegenseite für die Unterhltaszahlungen für JUli und August und demnächst auch für September in Höhe von jeweils mtl. 140 Euro die Zwangsvollstreckung betreiben könnte, wenn keine Zahlung erfolgt.


    Wir empfehlen....280 Euro für Juli und August sobald wie möglcih, spätestens bis zum 30.08. zur Meidung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen...zu zahlen.



    Hallo??? Ich lebe unter dem Selbstbehalt von 1000 Euro, habe jetzt erst einen Putzjob angenommen; kann also ab 01.09. 140 Euro bezahlen, kein Thema! Kann die gegenerische Seite so ohne weiteres mein Konto pfänden?? Ausserdem, wie kommen die auf 280 Euro?? Nachdem ich ja mtl. 64 E bezahlt habe, komme ich auf eine Nachzahlung von 2x 76 Euro, macht zusammen 152 Euro und nicht 280 Euro.


    Ich hoffe, ihr könnt mir übers WE Klarheit verschaffen. Danke.



    P.S. Ich befinde mich in der Privatinsolvenz, habe aber kein sog. P- Konto. Die Privatinsolvenz hat nichts mit dem Unterhalt zu tun, ist ne andere Geschichte; Nur so als Info, falls es wichtig wäre...

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

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  • Habt Ihr versucht, das den Beschluß vorläufig aussetzen zu lassen bis zum Beschluß im Beschwerdeverfahren?

  • Habt Ihr versucht, das den Beschluß vorläufig aussetzen zu lassen bis zum Beschluß im Beschwerdeverfahren?

    Nein, ich wusste nicht, dass sowas geht. Bist Du Dir sicher, dass sowas geht? Es heisst ja im Brief: Insoweit hat das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Endbeschlusses angeordnet.


    Klar werde ich am Montag die Kollegin von meinem Anwalt anrufen, aber ich bin momentan so von der Rolle, und bin für jeden Ratschlag dankbar. Sitze hier und heule nur rum, ein Wunder dass ich noch einigermassen klar schreiben kann...

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  • Die Beschwerde gilt aber doch erst ab dem Beschluss, der Unterhalt, für den die ZVS angeordnet ist, liegt doch davor? :frag

  • Sorry, aber das ist normal.


    Du musst jetzt den erhöhten Unterhalt zahlen bis in einer erneuten Verhandlung darüber entschieden wird ob der neue Unterhalt wirklich für dich tragbar ist.
    Insofern sollte dein Anwalt auf ein Eilverfahren hinarbeiten.
    Ansonsten kann das locker 6 Monate dauern bis es zur Verhandlung kommt.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Die Beschwerde gilt aber doch erst ab dem Beschluss, der Unterhalt, für den die ZVS angeordnet ist, liegt doch davor? :frag

    Also ich verstehe dich jetzt nicht ganz; Der Beschluss ist ab sofort wirksam, wir haben Beschwerde eingelegt. Es ist noch keine Zwangsvollstreckung erfolgt, diese könnte kommen, wenn ich zum 30.08. den Juli und den August nicht zahle.


    Sorry, aber das ist normal.


    Du musst jetzt den erhöhten Unterhalt zahlen bis in einer erneuten Verhandlung darüber entschieden wird ob der neue Unterhalt wirklich für dich tragbar ist.
    Insofern sollte dein Anwalt auf ein Eilverfahren hinarbeiten.
    Ansonsten kann das locker 6 Monate dauern bis es zur Verhandlung kommt.


    Gruß,
    PapaT

    Ab 01.09. den erhöhten Unterhalt zu zahlen, ist ja kein Thema, deshalb habe ich am 01.08.2013 einen Putzjob angenommen.


    Ich will nur wissen, ob so ohne weiteres eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann ( für die Differenz von Juli und August ), wenn ich doch unter dem Selbstbehalt liege. Und wie sieht die dann aus? Wird eine Kontopfändung erfolgen oder steht da ein Gerichtsvollzieher vor meiner Tür?


    Abgesehen davon, dass ich gar nicht wüsste, wie und von was ich das bezahlen soll....

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  • Zwangsvollstreckung wird nicht "einfach so" durchgeführt.
    Das geschieht in mehreren Stufen und bis der Gerichtsvollzieher bei dir vor der Türe steht oder dein Konto gepfändet wird, wirst du zunächst ein Schreiben des Gerichtsvollziehers erhalten in welchem die Zwangsvollstreckung angedroht wird.
    Dann kannst du reagieren und mit dem Gerichtsvollzieher eine für alle Parteien annehmbare Lösung finden.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ich will nur wissen, ob so ohne weiteres eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann ( für die Differenz von Juli und August ), wenn ich doch unter dem Selbstbehalt liege. Und wie sieht die dann aus? Wird eine Kontopfändung erfolgen oder steht da ein Gerichtsvollzieher vor meiner Tür?


    ja, sie kann erfolgen und es kann eine kontopfändung sein ODER der gerichtsvollzieher steht vor der tür...


    auf jeden fall ist dann deine privatinsolvenz in gefahr, weil du keine unterhaltsschulden machen darfst :troest





    du solltest es nicht dazu kommen lassen, dass der gerichtsvollzieher beauftragt wird :ohnmacht:

  • Zwangsvollstreckung wird nicht "einfach so" durchgeführt.
    Das geschieht in mehreren Stufen und bis der Gerichtsvollzieher bei dir vor der Türe steht oder dein Konto gepfändet wird, wirst du zunächst ein Schreiben des Gerichtsvollziehers erhalten in welchem die Zwangsvollstreckung angedroht wird.
    Dann kannst du reagieren und mit dem Gerichtsvollzieher eine für alle Parteien annehmbare Lösung finden.


    Gruß,
    PapaT

    Danke, da fällt mir schon mal grosser Stein von Herzen!

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  • ja, sie kann erfolgen und es kann eine kontopfändung sein, ODER der gerichtsvollzieher steht vor der tür...


    auf jeden fall ist dann deine privatinsolvenz in gefahr, weil du keine unterhaltsschulden machen darfst :troest

    Sind es denn schon Unterhaltsschulden, wenn wir Bescherde eingelegt haben? Ich habe ja in dem Sinne keine Unterhaltsschulden gemacht, habe brav den vom Jugendamt berechneten Unterhalt bezahlt.


    Dass der Richter jetzt einen höheren Unterhalt angesetzt hat, auch für die Vergangenheit, und das aufgrund eines fiktiv höheren Einkommens, das halten wir für nicht richtig----> deshalb Beschwerde beim OLG ----> deshalb noch keine Schulden in dem Sinne...und ab 01.09. zahle ich ja den höheren Betrag...

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  • Ja, das wird aber alles nicht so gehen. Mein Lohn ist erst ab 31.08. auf dem Konto, die Gegenseite will einen Zahlungseingang am 27.08. und die Anwältin schreibt bis spätestens 30.08.

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  • Sind es denn schon Unterhaltsschulden, wenn wir Bescherde eingelegt haben?


    wenn dein anwalt nicht die aussetzung der vollstreckung beantragt und "genehmigt" bekommen hat,
    dann gilt der beschluss...



    und, ja, es kann viele monate dauern bis das olg entscheidet :ohnmacht:

  • wenn dein anwalt nicht die aussetzung der vollstreckung beantragt und "genehmigt" bekommen hat,
    dann gilt der beschluss...



    und, ja, es kann viele monate dauern bis das olg entscheidet :ohnmacht:

    Er kann doch erst dann eine Aussetzung der Vollstreckung beantragen, wenn diese erfolgt ist, oder? Noch ist sie ja nicht erfolgt....


    Das belastet mich jetzt weniger, es geht mir erst mal um die "Nachzahlung" von 152 Euro am 01.09.

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  • Sind es denn schon Unterhaltsschulden, wenn wir Bescherde eingelegt haben?


    ja, weil:

    Insoweit hat das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Endbeschlusses angeordnet.


    Er kann doch erst dann eine Aussetzung der Vollstreckung beantragen, wenn diese erfolgt ist, oder? Noch ist sie ja nicht erfolgt....


    nein, das macht man VORHER, damit die vollstreckung gar nicht erst in die wege geleitet werden kann!


    aber, siehe oben, das gericht hat ja die sofortige WIRKSAMKEIT des beschlusses angeordnet, deshalb hat dein anwalt wohl die aussetzung der vollstreckung NICHT beantragt/
    nicht beantragen können... :(

  • Ja was soll ich denn machen??


    Selbst wenn ich die 152 Euro nachzahlen könnte ( ich gehe nun mal von 152 und nicht von 280 Euro aus ), sie würden vor dem 31.08. nicht auf meinem Konto sein :frag


    D. h. frühestens zum 03.09. hätte mein Ex das Geld- also zu spät

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