Hallo zusammen,
ich bin vergangene Woche mittags von der Schule auf der Arbeit angerufen worden, da mein 9 jähriger Sohn starke Bauchschmerzen hatte. An diesem Tag hätte ich eigentlich bis 18.30 Uhr arbeiten müssen.
Da meine Eltern verreist waren und ich sonst niemanden habe, hat mein Chef (natürlich) erlaubt, mich iúm mein krankes Kind zu kümmern.
Ich bin inder Vergangenheit schon mal mit einem meiner Söhne "krank" zu Hause geblieben, aber da war ich an dem betreffenden Tag dann gar nicht erst arbeiten.
Ich bin auch schon mal in den vergangenen jahren angerufen worden, daß einer der Beiden krank sei und geholt werden möge, aber bislang war das nur mal an Tagen, wo ich eh nur bis mittags hätte arbeiten müssen, und so habe ich das praktisch über meine überstunden verrechnet.
Am oben beschriebenen Tag aber war ich bis mittags arbeiten.Ich bin dann mit Sohnemann zur Kinderärztin, Abführmittel...naja, ein anderes Thema.
Die Ärztin stellte mir die Kinder AU-aus, sie sagte, nur für Stunden sei das nicht möglich.
Nun teilte mir meine Personalabteilung mit, mir stünde das Krankengeld für diesen Tag nicht zu, da ich ja morgens meinen Dienst angetreten hätte. Ich muss die Stunden jetzt quasi "abarbeiten". Das habe sie mit Rücksprache mit der Krankenkasse so festgestellt.
Kennt sich hier jemand aus? ich habe das mal gegoogelt, aber keine befriedigende Antwort gefunden.
Kann der Arbeitgeber der Krankenkasse nicht mitteilen, daß ich x- Stunden gefehlt habe?
Ich wollte morgen mal selbst bei der Krankenkasse nachhorchen, aber vielleicht kann mir jau auch jemand mal einen Tipp geben oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Danke!! :thanks: