kein Kinderkrankengeld wnn man morgens Job bereits angetreten hat?

  • Hallo zusammen,



    ich bin vergangene Woche mittags von der Schule auf der Arbeit angerufen worden, da mein 9 jähriger Sohn starke Bauchschmerzen hatte. An diesem Tag hätte ich eigentlich bis 18.30 Uhr arbeiten müssen.


    Da meine Eltern verreist waren und ich sonst niemanden habe, hat mein Chef (natürlich) erlaubt, mich iúm mein krankes Kind zu kümmern.


    Ich bin inder Vergangenheit schon mal mit einem meiner Söhne "krank" zu Hause geblieben, aber da war ich an dem betreffenden Tag dann gar nicht erst arbeiten.


    Ich bin auch schon mal in den vergangenen jahren angerufen worden, daß einer der Beiden krank sei und geholt werden möge, aber bislang war das nur mal an Tagen, wo ich eh nur bis mittags hätte arbeiten müssen, und so habe ich das praktisch über meine überstunden verrechnet.



    Am oben beschriebenen Tag aber war ich bis mittags arbeiten.Ich bin dann mit Sohnemann zur Kinderärztin, Abführmittel...naja, ein anderes Thema.


    Die Ärztin stellte mir die Kinder AU-aus, sie sagte, nur für Stunden sei das nicht möglich.


    Nun teilte mir meine Personalabteilung mit, mir stünde das Krankengeld für diesen Tag nicht zu, da ich ja morgens meinen Dienst angetreten hätte. Ich muss die Stunden jetzt quasi "abarbeiten". Das habe sie mit Rücksprache mit der Krankenkasse so festgestellt.


    Kennt sich hier jemand aus? ich habe das mal gegoogelt, aber keine befriedigende Antwort gefunden.


    Kann der Arbeitgeber der Krankenkasse nicht mitteilen, daß ich x- Stunden gefehlt habe?



    Ich wollte morgen mal selbst bei der Krankenkasse nachhorchen, aber vielleicht kann mir jau auch jemand mal einen Tipp geben oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.



    Danke!! :thanks:

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • Du wurdest durch den Arzt für den ganzen Tag arbeitsunfähig geschrieben. Wenn du morgens auf Arbeit gehst und um 11 Uhr stellst du fest, du bist krank, dann bist du auch den ganzen Tag krank. Zumindest ist das in meiner Firma so. Frage doch im Personalbüro nach auf welcher Grundlage so verfahren wird.

  • Hallo mischa,



    die Personalabteilung sagt schlichtweg, es stünde mir nicht zu.



    Hätte ich Kopfschmerzen vorgetäuscht und wäre selbst krank nach Hause gegangen, wäre alles gut, ist doch verrückt, oder??

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • wäre selbst krank nach Hause gegangen, wäre alles gut, ist doch verrückt, oder??


    So meinte ich das, habt ihr einen Betriebsrat? Allein kann man selten was ausrichten, wenn man den Job behalten will.

    Einmal editiert, zuletzt von Mischa1969 ()

  • eigentlich müsste das bei "kind krank" auch so sein


    Hallo juwi,


    nein, nicht wirklich.


    Lohnfortzahlung für die kranke Mama wird vom Arbeitgeber bezahlt.
    Kind-Krank-Geld wird von der Krankenkasse erstattet weil der Arbeitgeber in diesem Zeitraum unbezahlten Urlaub eintragen muss.


    Der Arbeitgeber gibt an, er habe das mit der Krankenkasse so abgeklärt.
    Dort würde ich ansetzen und nachfragen.
    Der Arzt hat die Mutter ja den ganzen Tag Kind-Krank geschrieben - für die Krankenkasse dürfte es eigentlich keinen Unterschied machen ob die Mutter einige Stunden in der Firma anwesend war. Auch hier müsste der Arbeitgeber eigentlich den unbezahlten Urlaubstag eintragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Hallo Falballa,


    grundsätzlich bekommst Du das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes für die Tage, die auf der ärztlichen Bescheinigung vom Kinderarzt attestiert wurden..


    Wenn Du z.B. am 01.07. erst ein paar Stunden gearbeitet hast, dann Dein Kind krank wird und der Kinderarzt Dir die Bescheinigung für den Zeitraum vom 01.07. bis zum 03.07. ausstellt bekommst Du für diese 3 Tage das Krankengeld.


    Es interessiert m.W. niemanden ob Du vorher schon Deine Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt hast.. Eine stundenweise Abrechnung des Krankengeldes erfolgt m.W. nach nicht. Das ist, so blöd es ist, persönliches Pech..

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Dein AG hat dich gehen lassen...
    Er ist im Recht- es ist nicht zulässig den ganzen Tag auf die KK abzurechnen, da du ja bereits gearbeitet hast!
    Somit wäre eine Zahlung des ganzen Tages durch die Beitragszahler nicht ok-
    Ebenso warst du nicht krank, und somit eine Umverteilung auf den AG auch nicht....


    Ist doch nett, dass Du sofort gehen dürftest!


    Warum du ein Problem mit dem nacharbeiten hast, kann ich nicht verstehen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Er ist im Recht- es ist nicht zulässig den ganzen Tag auf die KK abzurechnen, da du ja bereits gearbeitet hast!
    Somit wäre eine Zahlung des ganzen Tages durch die Beitragszahler nicht ok-

    Hallo Luchsie, ich bin mir hier nicht sicher... bei einer normalen AU schreibt der Arzt in der Regel erst ab dem Folgetag krank und man bekommt für den Tag, wo man wegen der eigenen Erkrankung nach Hause geht volle Lohnfortzahlung...


    Im Falle des Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes stellen sich leider viele AG ein wenig komisch an.. aber letztlich ist es nicht anders zu werten, als eine eigene Erkrankung... die KK wird für den Tag an dem die TS nach Hause gehen musste das Krankengeld zahlen, sofern der Kinderarzt diesen Tag attestiert hat und der AG darf für diesen Tag den Lohn komplett kürzen...


    So müsste es richtig sein und in dem Fall wäre die TS auch nicht verpflichtet, entgangene Arbeitszeit aufzuholen..


    Ich setze aber gerne noch mal meine Experten darauf an, auch wenn ich mir mit meiner Meinung 99,9% sicher bin... ;)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Dann müssten rechtlich die gearbeiteten Stunden gezählt werden, und der AN würde doppelt Geld erhalten-
    Das kann nicht der Sinn sein :frag
    Der AG darf auf keinen Fall die Bezahlung einbehalten!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • bei einer normalen AU schreibt der Arzt in der Regel erst ab dem Folgetag krank und man bekommt für den Tag, wo man wegen der eigenen Erkrankung nach Hause geht volle Lohnfortzahlung...


    Kann ich nicht bestätigen Dani, ich selber habe normal einen megazeitigen Arbeitsbeginn und hatte gegen 10 Uhr morgens, also 5 Stunden nach Arbeitsbeginn, 39,7 Fieber. Der Arzt hat mich für den ganzen Tag arbeitsunfähig geschrieben. Ich musste die Stunden von 10 Uhr bis Feierabend 12.30 Uhr nicht nacharbeiten.

  • Kann ich nicht bestätigen Dani, ich selber habe normal einen megazeitigen Arbeitsbeginn und hatte gegen 10 Uhr morgens, also 5 Stunden nach Arbeitsbeginn, 39,7 Fieber. Der Arzt hat mich für den ganzen Tag arbeitsunfähig geschrieben. Ich musste die Stunden von 10 Uhr bis Feierabend 12.30 Uhr nicht nacharbeiten.

    dann bist Du aber ab dem selben Tag krankgeschrieben worden... Sprich Beginn der AU 01.07. und Feststellung der AU: 01.07. ... für die KK hat das im normalen KG Fall erhebliche Bedeutung.. ist aber hier gerade nicht Thema, darauf gehe ich gerne in einem neuen Thread oder per PN ein.. ;)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hi,


    rechtlich kenne ich mich nicht aus. Aber da man bei Kinderkrankenschein sowieso nur 65 % bezahlt bekommt, würde ich mich doch freuen, wenn ich die Stunden nacharbeiten kann und meine volle 100 % Gehalt bekomme für den Tag. Dann muss man nicht den Ärger mit der Versteuerung machen u.s.w.. Mir wäre der Weg immer lieber. Wenn der Kinderkrankenschein für den Tag akzeptiert wird, werden die bereits geleisteten Stunden nur mit 65 % vergolten. Muß man auch mal so sehen. Sind sie nur 65% wert?
    Also dann lieber 100% und noch ein paar Überstunden dazu:)


    LG
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Genau so, ich habe es so verstanden, das es bei der TS für ihr Kiddy auch so war

    dann bekommt sie m.E. wie oben geschrieben KG wegen Erkrankung des Kindes und kein Gehalt für diesen Tag...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Dann müssten rechtlich die gearbeiteten Stunden gezählt werden, und der AN würde doppelt Geld erhalten-
    Das kann nicht der Sinn sein
    Der AG darf auf keinen Fall die Bezahlung einbehalten!


    Hallo Luchsie,


    ja sicher, das habe ich nicht bedacht.


    Wenn der Arbeitnehmer krank ist, trägt der AG den ganzen Tag krank ein.
    Das macht keinen Unterschied, weil ja das Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung weitergezahlt wird - also auf jeden Fall aus seiner Tasche kommt.


    Da in diesem Falle aber einige Stunden geleistet wurden, muss er diese auch vergüten und kann vermutlich tatsächlich nicht "unbezahlten Urlaub" eintragen.
    Das wäre ein Betrug am Sozialsystem.


    Ich bin sehr gespannt auf die Lösung, die Lindsay sicher beschaffen wird.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Wie jetzt Abschlag, die Mutter wird mit Lohnabzug "bestraft" wenn ihr Kind krank wird. Das ist das akuelle Recht?
    Dann würde ich mich das nächste Mal aber selbst krank schreiben lassen, habe Rücken :brille

  • Ich persönlich würde hier den Nutzen abwägen.


    Es ist immer schön und richtig, wenn man zu seinem Recht kommt.


    Aber:
    Was für einen Aufwand bedeutet es?
    Wie sehr verärgere ich meinen Arbeitgeber, der mich das nächste Mal dann eben nicht gehen läßt, weil er sich gut an den "Ärger" erinnern kann.


    Mir wäre es das nur wert, wenn es erheblichen Schaden anrichtet, wenn ich mein Recht nicht bekomme. Ein paar Überstunden wäre mir das nicht wert.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)