Den Job als Grund vorzuschieben, dass man keine Zeit hat, das Kind zu betreuen, gilt also wirklich nicht.
:tuedelue lies doch bitte etwas genauer
in meinen Beispiel konnte UET Betreuung während des Nebenjob sichern und wollte auch Umgang war nehmen, wurde aber verweigert.
und im zweiten besteht BET auf sein Recht auf Freizeit, gesteht aber im Gegenzug dem UET kein recht auf Freizeit zu