Hartz IV Bescheid mit Abzügen wegen Arbeit

  • Hallo,


    In aller Kürze: Ich habe meinen neuen Bescheid bekommen, läuft von 1.7.-31.12.2013


    In diesem Bescheid werden jeden Monat über 300 Euro abgezogen, weil ich eine Honorartätigkeit ausübe.
    Das Honorar werde ich allerdings erst im Dezember erhalten.
    Das steht so auch im Vertrag, der dem Jobcenter mittlerweile 3x vorliegt.
    Das steht so auch in dem Formular, mit dem Selbstständige ihre Einkünfte schätzen müssen.


    Das Geld wird nicht nur bei meinem Einkommen, sondern auch bei dem meines Kindes abgezogen.
    Mein Kind hat kein verändertes Einkommen. Sie bekommt Kindergeld und 10 Euro Unterhalt vom Vater - weil das Jobcenter das von ihm gezahlte Kita-Frühstücksgeld als Unterhalt rechnet.


    Meine Fragen nun:
    Ist das rechtens, was das Jobcenter macht?
    Dürfen die Einkommen so weit im Vorraus anrechnen? Zumal ich ja bei Krankheit usw nicht bezahlt werden würde?
    Dürfen die mein Einkommen aufs Kindeseinkommen anrechnen?


    Ich muss dazu sagen, dass ich mittlerweile den zweiten Honorarvertrag in Folge habe. Beim ersten Vertrag im letzten Jahr traf ich in der Abteilung für Selbstständige auf einen netten Sachbearbeiter, der stillschweigend meine Akte soweit unten in seinem Stapel verschwinden liess, dass der Bescheid inklusive der Rückforderung der "Überzahlung" erst in dem Monat eintraf, in dem ich mein Honorar erhielt. Beim zweiten Vertrag (Also dem für dieses Jahr.) brauchte das Jobcenter vier Monate um meinen Bescheid zu ändern, und möchte nun, dass ich gute 500 Euro zurückzahle, die ich im ersten Quartal zuviel erhalten hätte. (Erste Teilzahlung des Honorars kam Ende Mai).
    Wie erkläre ich den Menschen vom Jobcenter nun, dass wir nicht von Luft und LIebe leben können? Zumal ich eigentlich noch einen Minijob annehmen wollte, aber der würde mir auch zum Monatsanfang abgezogen werden und dann könnte ich ja nicht mal mehr Rechnungen bezahlen...


    Irgendwelche Ratschläge zur Formulierung von Widersprüchen, einer tauglichen Beratungsstelle usw?

  • Mein Kind hat kein verändertes Einkommen. Sie bekommt Kindergeld und 10 Euro Unterhalt vom Vater - weil das Jobcenter das von ihm gezahlte Kita-Frühstücksgeld als Unterhalt rechnet.


    Dann sollte der Vater das Geld direkt an die Kita überweisen.
    Die Anrechnung ist allerdings gesetzeskonform, wenn es dir persönlich zufliesst.



    Zitat


    Ist das rechtens, was das Jobcenter macht?
    Dürfen die Einkommen so weit im Vorraus anrechnen? Zumal ich ja bei Krankheit usw nicht bezahlt werden würde?
    Dürfen die mein Einkommen aufs Kindeseinkommen anrechnen?


    Ihr bezieht Leistungen, nicht Du alleine.
    Insofern ja, denn du wärst mit Einkommen eh verpflichtet, dein Kind zu unterhalten.



    Zitat

    Ich muss dazu sagen, dass ich mittlerweile den zweiten Honorarvertrag in Folge habe. Beim ersten Vertrag im letzten Jahr traf ich in der Abteilung für Selbstständige auf einen netten Sachbearbeiter, der stillschweigend meine Akte soweit unten in seinem Stapel verschwinden liess, dass der Bescheid inklusive der Rückforderung der "Überzahlung" erst in dem Monat eintraf, in dem ich mein Honorar erhielt. Beim zweiten Vertrag (Also dem für dieses Jahr.) brauchte das Jobcenter vier Monate um meinen Bescheid zu ändern, und möchte nun, dass ich gute 500 Euro zurückzahle, die ich im ersten Quartal zuviel erhalten hätte. (Erste Teilzahlung des Honorars kam Ende Mai).
    Wie erkläre ich den Menschen vom Jobcenter nun, dass wir nicht von Luft und LIebe leben können? Zumal ich eigentlich noch einen Minijob annehmen wollte, aber der würde mir auch zum Monatsanfang abgezogen werden und dann könnte ich ja nicht mal mehr Rechnungen bezahlen...


    Widerspruch dauert viel zu lang, geh hin und klär das persönlich.
    Widerspruch kannste dann immer noch, wenn die zicken.


    Einkommen darf erst dann angerechnet werden, wenn es fliesst.

  • Und lass Dich nicht abwimmeln! Verweise auf das Zuflussprinzip. Das ist geltendes Recht - wenn Geld eingeht, darf angerechnet werden. Vorher nicht, höchstens rückwirkend!

  • Lass mich mal überlegen, wie es bei mir ist. :hae:


    Ich fülle bei jedem Neuantrag die Selbsteinschätzung für das nächste halbe Jahr aus. Wenn ich für die Monate 1, 2 und 3 einen voraussichtlichen Gewinn von jeweils 200€ eintrage und für die Monate 4, 5 und 6 jeweils 1000€, dann wird mir monatlich auch das Halbjahresmittel von 600€ als Einkommen angerechnet (abzüglich Freibetrag). Das scheint also durchaus üblich zu sein.


    Alle drei Monate muss ich eine Aufstellug über meine Einnahmen und Ausgaben vorlegen, damit zeitnah geschaut werden kann, ob ich eine Über- oder Unterzahlung von ALG2 erhalten habe. Wobei zeitnah hier ein seeehr dehnbarer Begriff ist. Ich warte immer noch auch den endgültigen Bescheid für den letzten Bewilligungszeitraum bis Februar diesen Jahres. Jetzt, wo ich weiß, dass der Sachbearbeiter sich mit der Berechnung so viel Zeit lässt, schätze ich mein voraussichtliches Einkommen immer sehr niedrig. Ich nehme lieber eine Überzahlung in Kauf, als dass ich zu wenig bekomme. ;)

  • Dürfen die mein Einkommen aufs Kindeseinkommen anrechnen?


    das ist doch bei jedem so :hae:


    meine Kinder haben (ausser Kindergeld) gar kein EK, und bekommen kein Hartz IV, da ich entsprechend verdiene :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Verweise auf das Zuflussprinzip. Das ist geltendes Recht - wenn Geld eingeht, darf angerechnet werden.


    Daran habe ich auch sofort gedacht, mir wurde immer gesagt, es zählt der Monat, in dem das Geld geflossen ist.

  • Daran habe ich auch sofort gedacht, mir wurde immer gesagt, es zählt der Monat, in dem das Geld geflossen ist.


    Richtig, und genau das ist gemeint: Fließt im Oktober Geld, darf für Oktober angerechnet werden usw.

  • ich frag mal zur Verständnisfrage-


    also mal angenommen, ich bin selbständiger Maler, und verkaufe im April ein Bild für 5000Euro- den Monat hau ich das Geld auf den Kopf, flieg in Urlaub ....


    dann kann ich wieder 11 Monate von Hartz IV leben, bis ich (vielleicht) mal wieder ein Bilder verkaufe?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Erstmal Danke für die Antworten.


    Wegen des Kita-Frühstücks-Geldes: Das wird in der Kita bar gezahlt. Der Ex-Freund ist nur zu faul, mir das bar in die Hand zu drücken. Aber die 10 Euro sind ja auhc nciht das Problem.


    Gut, Einkommen darf also beim Kind angerechnet werden. Ok.


    Das mit dem Zuflussprinzip...ja, mir war da so. Sehen die von der Abteilung für Selbstständige leider anders wegen interner Anweisungen, weil das Jobcenter wohl zu oft seinem Geld hinterherrennen musste. Allerdings habe ich einen Vertrag, in dem klar steht, in welchen Monaten das Honorar gezahlt wird und habe das bei der Einkommesschätzung auch nochmals so angegeben.
    Dann werde ich zusehen, dass ich Morgen oder Freitag - je nach Länge der Schlange, weil ich diese Woche immer mit Kleinkind unterwegs bin - mich mal anstelle, um mir nach 2x Warten sagen zu lassen, dass sich keiner auskennt und ich einen Termin in der Abteilung bekomme. Heidewitzka.


    An sich wollte ich mich nach den Kita-Ferien verstärkt auf die Suche nach einem Minijob und/oder einer Teilzeitstelle machen, aber im Moment bin ich mir nicht mal sicher, ob ich den Honorarvertrag verlängern würde. Jedesmal verbringe ich mindestens 2 volle Tage im Amt + der Zeit für´s Briefeschreiben, bis mein Bescheid einigermaßen stimmt.
    Aber wenn ich weg will vom Hartz IV, dann muss ich das wohl in Kauf nehmen, wa?

  • Erstmal Danke für die Antworten.


    [...]


    Das mit dem Zuflussprinzip...ja, mir war da so. Sehen die von der Abteilung für Selbstständige leider anders wegen interner Anweisungen, weil das Jobcenter wohl zu oft seinem Geld hinterherrennen musste. Allerdings habe ich einen Vertrag, in dem klar steht, in welchen Monaten das Honorar gezahlt wird und habe das bei der Einkommesschätzung auch nochmals so angegeben.


    Äh. Also das ist ja erstmal nicht Dein Problem, damit würde ich mich nicht abspeisen lassen Zumal Du auch noch nachweisen kannst, wann genau wieviel Geld fließt - das ist so nicht richtig, auf irgendwelche internen Anweisungen zu verweisen. Dann musst Du zur Not eben mal den Vorgesetzten sprechen. Manchmal sind die so stinkfaul und inkompetent in dem Verein... :kopf Und sie haben Erfolg damit, gestern erst im Radio gehört, dass X Anspruchsberechtigte H4 nicht in Anspruch nehmen... Ja, warum wohl? Ich schätze mal, weil sie zermürbt und abgewimmelt wurden...


    Zitat

    Aber wenn ich weg will vom Hartz IV, dann muss ich das wohl in Kauf nehmen, wa?


    Ja, schon. Am besten irgendeine Möglichkeit finden, wie Du mit Job/Honorar/Kindergeld über die Wohngeldgrenze kommst, dann dieses beantragen, Kinderzuschlag beantragen und damit hoffentlich aus dem "Verein" austreten können... Ich wünsch Dir jetzt schonmal starke Nerven. Hab glaub ich nach 3 Jahren noch ein paar "Drahtseile" im Keller - sind gebraucht, aber ich schick sie Dir mal :D

  • Herzlichen Dank, Drahtseile sind immer gut.


    Ich hatte mit anderen "Leistungsempfängern" schonmal darüber spekuliert, mit einem Bauchladen mit Brezeln und Kaffee zur Mittagszeit durch´s Jobcenter zu spazieren und so meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
    Kundschaft und Wachpersonal bekommen natürlich halbe Preise. :-) Vermutlich könnten wir damit richtig Geld machen, wenn das Jobcenter das genehmigen würde. Für den Sommer könnte man noch ein Eis-Wägelchen organisieren... naja, du verstehst schon.

  • So, nu war ich letzte Woche noch beim Jobcenter.


    Mensch in der Einganszone ruft Sachbearbeiterin an, machte mir aber wenig Hoffnung. Die Rechnung sei so korrekt, aber angesichts der Summe, um die es geht, sei es angebracht, wenn man die Vorschriften mal anders auslegen bzw vielleicht wirklich mal die Vorschrift und nicht die internen Anweisungen anwenden würde.
    Sachbearbeiterin teilt dem Menschen telefonisch mit, sie habe alles richtig gemacht. Es sei "...das Risiko der Selbstständigen...", dass halt mal weniger Geld da sei.
    Mensch in der Einganszone wendet ein, dass ihm das bewusst sei, ich aber bei weitem nicht das Einkommen der Sachbearbeiterin hätte und somit die Abzüge für mich wesentlich relevaner seien als für sie.
    Sachbearbeiterin blieb bei ihrer Meinung, es sei alles vorschriftsmäßig und korrekt und sie werde nichts mehr dran tun.


    Sooo, und nu? Nu kopiere ich meine Kassenzettel um meine Betriebsausgaben von nicht mal 25 Euro im letzten halben Jahr nachzuweisen und werde darüber grübeln, wie es nun weitergeht.


    Widerspruch ist möglich, Beratungsstelle ebenfalls... dauert alles, Erfolg ist fraglich.
    Honorarvertrag irgendwie beenden? Wäre auch möglich. Vielleicht auf lange Sicht sogar sinnvoll, bis ich anders Geld verdiene.
    Geld von meinem Vater nehmen? Ist wohl spätestens ab Ende August unumgänglich.

  • Bei Geld leihen oder schenken lassen bitte Vorsicht.
    Das wird, sofern es auf dem Konto auftaucht, als Einkommen angerechnet.


    Schreib derweil den Widerspruch.


    Da aber wohl derzeit eine massive Unterdeckung vorliegt, kannst du beim
    zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen.
    Anwalt ist dazu nicht nötig, die dortigen Rechtspfleger helfen dabei.
    So wird es bei uns gehandhabt.

  • Klassisches Abblocken. Die hat Dich voll auflaufen lassen... Lass Dich nicht so abwimmeln! Natürlich sagt sie, sie habe alles richtig gemacht.


    Sorry, aber warum hast Du nicht ihren Vorgesetzten verlangt? Das ist Dein gutes Recht. Ja, Du beziehst eine Sozialleistung. Aber nicht von ihr! Für Deine SB bist Du eine KUNDIN. Und als solche bist Du zu behandeln, das schnallen die gern mal nicht.


    Nun würde ich schriftlich dazu Stellung nehmen - über das Kundenreaktionscenter. Und wieder da auflaufen. Und diesmal nicht weggehen, ehe ich den zuständigen Chef gesprochen habe. Und nach Abwicklung der ganzen Geschichte ggf. Personalbeschwerde ggn. die SB einlegen.


    Klingt ein bissel drastisch, aber wenn Du Dich da unterbuttern lässt, wirst Du nie erfahren, ob alles so richtig gelaufen ist...

  • Es ist tatsächlich so, dass der einzelne Sachbearbeiter an die internen Anweisungen bzw. Ausführungsbestimmungen gebunden ist. Und selbst, wenn sie den geltenden Gesetzen wiedersprechen. Der Sachbearbeiter hier "kann" also gar nicht Abhilfe schaffen. Entsprechend muss man also vorgehen und entweder den Weg über den Vorgesetzten suchen (der vielleicht, aber auch nur vielleicht die interne Anweisung ausnahmsweise außer Kraft setzen kann) oder man beschreitet flugs den Klageweg. Da der lange dauert, wie man weiß, sollte man das auch nicht hinauszögern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist tatsächlich so, dass der einzelne Sachbearbeiter an die internen Anweisungen bzw. Ausführungsbestimmungen gebunden ist. Und selbst, wenn sie den geltenden Gesetzen wiedersprechen. Der Sachbearbeiter hier "kann" also gar nicht Abhilfe schaffen. Entsprechend muss man also vorgehen und entweder den Weg über den Vorgesetzten suchen (der vielleicht, aber auch nur vielleicht die interne Anweisung ausnahmsweise außer Kraft setzen kann) oder man beschreitet flugs den Klageweg. Da der lange dauert, wie man weiß, sollte man das auch nicht hinauszögern.



    Ich widerspreche hier.


    Es gibt keine Anweisung, die es vorschreibt, ein derart hohes "voraussichtliches" Einkommen anzurechnen, grade dann, wenn
    wie in diesem Fall, eine massive Unterdeckung des Bedarfes vorliegt.
    Das darf nicht sein, deshalb auch mein Hinweis aufs Sozialgericht.
    Die TE ist hier massivst beschwert.


    Es ist in Falle hier einfach der Sturheit der SB geschuldet.
    Sie hat in jedem Fall die Möglichkeit, neu zu berechnen, da ja nachweislich vorliegt, daß eben dieses Einkommen erst
    irgendwann in der Zukunft zufliesst.

  • Hmm, ich bin ob dieser Situation immer noch etwas ratlos.


    Fangen wir mal so an: Geld würde ich mir frühestens Ende nächsten Monats leihen und das bekäme ich dann von meinem Vater in bar.


    Der Klageweg scheidet für mich aus. Bis da eine Klärung erfolgt ist schon wieder Ostern.


    Das Kundenreaktionsmanagement möchte ich ebenfalls nicht in Anspruch nehmen. Das dauert noch länger als der Klageweg.


    Den Vorgesetzten habe ich verlangt. Leider war er wohl nicht im Haus. Ich werde aber morgen nochmal hingehen und einen formlosen Widerspruch zur Fristwahrung einreichen und dann nochmals nach dem Teamleiter fragen.
    Eine Beratungstelle habe ich mir bereits ausgekuckt, das wäre am Donnerstag ein weiterer Anlaufpunkt.


    Das Sozialgericht hebe ich mir für Freitag auf.


    Mal sehen, was dabei rumkommt. Noch ließe sich ja alles problemlos ändern.


  • Ich würde mich nicht trauen, dem Sachbearbeiter hier Sturheit zu unterstellen. Er hat nach erneuter Prüfung darauf bestanden, dass alles ordnungsgemäß gelaufen sei. Also ist anzunehmen, dass er sich an entsprechende Ausführungsbestimmungen gehalten hat. Alternativ wäre er fachlich inkompetent.
    Eine bewusste Rechtsbeugung aus Sturheit wäre ein dicker Hund.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.