Zu viel gezahlter Unterhalt (KU)

  • Hallo,
    ich glaube ich habe das hier auch schon Mal gelesen, aber finde es nicht mehr...
    Es geht dieses Mal nicht um mich, sondern eine Freundin... da wurde vom KV zu viel Unterhalt gezahlt... (freiwillig) und die KM hat den Unterhalt "angenommen" nun haben die sich leider zerstritten und KV droht damit den freiwillig zu viel gezahlten Kindesunterhalt gerichtlich zurück zu fordern...
    Geht so etwas??


    Es gibt keinen KU-Titel oder Berechnung etc. die haben sich bis jetzt gut verstanden und er hat mehr KU gezahlt als er gemusst hätte, aber keinen Unterhalt an die KM.


    Nun haben die sich wie gesagt wegen was anderem leider sehr zerstritten... ich denke es sind leere Drohungen des KV´s aber Freundin macht sich Sorgen das er das Geld tatsächlich zurück fordern kann...


    Weiß einer von euch was?

  • Wenn das Geld als Unterhalt gezahlt wurde, gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Rückforderung.


    (Und wenn keine Berechnung erfolgt ist, ist es eh fraglich, ob zuviel gezahlt wurde ... ist aber völlig egal)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn das Geld als Unterhalt gezahlt wurde, gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Rückforderung.


    (Und wenn keine Berechnung erfolgt ist, ist es eh fraglich, ob zuviel gezahlt wurde ... ist aber völlig egal)


    Ja, dass Geld wurde als KU gezahlt, dass kann auch durch Briefe belegt werden...
    Es ist keine Berechnung erfolgt da der KV ja mehr zahlt als er wahrscheinlich nach Düsseldorfer Tab zahlen müsste...
    Wie gesagt sie haben sich gut verstanden, er kann es sich leisten, er hat es eigentlich immer gerne gemacht ... es gab keinen Grund für eine Berechnung oder einen Titel...


    Nun kam es zu einem Streit und ich denke mal KV hat das nur im Zorn so gesagt... um seinen Standpunkt durchzusetzen...


    ich hoffe das die beiden sich wieder "vertragen" und es gar nicht erst dazu kommt...
    aber man weiß ja nie... und ich kann die Sorge 7 Jahre "zu viel" gezahlten KU zurückzahlen zu müssen nachvollziehen.

  • nein, zuviel gezahlter unterhalt ist persönliches pech.


    das muss man nicht zurückzahlen,
    hatte genau dieses thema mal bei einem anwaltstermin.


    er kann es natürlich jederzeit berichtigen, aber zurückfordern kann er es nicht.
    hat er eben pech gehabt....

  • Hallo Liz33,


    zu viel gezahlten Unterhalt gibt es nicht.
    Es gibt eine Summe, die als Unterhalt vereinbart wurde, beide Eltern waren einverstanden; diese Summe wurde bezahlt.


    Zu viel wäre dann gezahlt worden, wenn der Vater mehr als vereinbart überwiesen hätte.
    Hat er das?


    In seinem Grimm bezieht er sich vermutlich auf die Düsseldorfer Tabelle und meint, diese hätte Gesetzeskraft oder wäre so eine Art verbindliche Kostenaufstellung. Dem ist nicht so. Die DDT ist eine Richtlinie, die dann herangezogen wird, wenn Eltern sich nicht einigen können.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Huhu,
    also ER hat damals von sich aus entschieden mehr zu zahlen (als KU)
    Also er hat nicht mehr überwiesen als ER wollte, sondern er wollte genau diesen Betrag zahlen und KM war einverstanden...


    Genau er meint die Düs. Tab. hat gesetzeskraft darauf beruft er sich nun...


    aber dann kann ich sie ja erst Mal beruhigen...


    vielleicht kommt ja auch nix von ihm und die kriegen es noch mal hin