Ärger mit der Oma...

  • Wer kennt den Ratenschwanz nicht, der hinter her kommt wenn man sich von dem anderen Elternteil getrennt hat?


    In meinem Fall sieht es so aus:


    Ich habe mich von dem Erzeuger getrennt (ich weigere mich jemanden als Vater zu bezeichnen der sich nen dre** für sein Kind interessiert...), damit fing der Ärger an...


    Er rannte ständig zum JA, nicht weil er sich sorgen wegen der Kleinen gemacht hat, sondern weil er nichts anderes wusste wie er mir eins reinwürgen kann.
    -> Pech für ihn, beim JA kennt man mich schon seit ich 12 bin (Pflegefamilie, Obhutpflegefamilie, Heim und am ende freiwillige zusammenarbeit und unterstützung vom JA)
    und die Sachbearbeiterin die angeblichen Berichte über Drogen- und Alkoholabhängigkeit etc. mit schwung in den Papierkorb beförderte :kicher


    Seine Mutter:
    Schon immer überall eingemischt und sie weiß ja alles besser, ich habe ja keine ahnung von garnichts weil ich in Pflegefamilien und im Heim war bis ich 18 wurde :nanana
    Sie verzog die kleine so sehr das sie oft normales Essen verweigerte und nurnoch Joghurt, Pudding etc. haben wollte. Sie fing an ihre Bücher zu zerreißen und die Tapetten von ihren Wänden zu reißen. Jeder Tag war ein Kampf, nichts ging mehr ohne theater und streik.
    Die Oma ging sogar so weit das sie Nachbarskinder darauf ansprach, ob sie mitbekommen würden das ich meine Tochter den ganzen Tag in ihrem Zimmer einschließen würde? Jeder Mensch mit normalem Gedankengang kann meines erachtens erahnen was dan passierte: die Kinder erzählten, ich würde meine Tochter einschließen und nicht raus lassen. Eine Nachbarin von mir beendete das thema indem sie die Eltern der Kinder versammelte und klarheit schuf (sie würde es ja mitbekommen wenn bei uns was nicht grade laufen würde, da dünne Wände und Nachbarin auf dem selben Stockwerk).
    Am ende habe ich den Kontakt mit der Über-Oma abgebrochen. Beim JA meinte sie noch, wenn ich ganz ehrlich keinen Kontakt mehr haben will, wird sie uns in ruhe lassen und wir hören nie wieder von ihr.


    Soweit so gut, fast ein Jahr lang kein Lebenszeichen von der Oma und den Schwestern meines Ex.


    Dan kam ein Brief vom Gericht, die Oma klagt das Umgangsrecht ein :kopf


    Die Richterin meinte das ich froh sein solle das die Oma sich so interessierte und boxte eine Vereinbarung durch, einen Samstag im Monat bekommt sie die Kleine für 4 Stunden. Wie gesagt, ich solle froh sein und mich nicht in meine Eifersucht reinsteigern :radab Die Oma hat ja selbst 4 Kinder und wird schon ahnung haben (keines der Kinder hat einen besonders guten Ruf bzw. halten selbst Menschen die mit ihnen befreundet sind sie für schlampig, unmöglich etc.)
    Nach dem ersten Besuch kam ein problem das es vorher noch nie gab: die Kleine greift sich Süßkram in einem Laden und isst es heimlich :wow Ich dachte ich werd nichtmehr.
    Nach dem zweiten Besuch gibt es kein "Bitte" oder "Ich möchte" mehr, nurnoch "ICH WILL!" (klar alle Kinder haben mal so ne Phase, aber ich habe noch keine Phase mit ihr erlebt wo das innerhalb von 4 Stunden auftauchte) und was sie nicht bekommt nimmt sie sich einfach.


    Aktuell:
    Heute hatte eine Freundin die wie eine Tante zu meiner Kleinen ist, ihre Geburtstagsfeier und dummerweiße sollte auch der besuch bei der Oma heute sein. Meine Kleine sagte klip und klar, sie will das Geschenk selbst geben und mitfeiern. Also sagte ich der Oma ab. Die meinte dan am Telefon das heute ihr Tag sei und ich mich darum zu kümmern hätte das sie diesen auch bekommt und wenn nunmal beides an einem Tag ist soll ich doch den Geburtstag verlegen! :radab Ich soll meiner Freundin sagen das sie ihren Geburtstag verlegen soll? Eine geplante Feier mit über 30 Leuten mit gebuchtem Grillplatz etc.?
    Ganz im ernst, meine meinung, die hat sie nichtmehr alle :wand
    Montag will sie jetzt zu ihrem Rechtsanwalt gehen, naja ich warte auf den Brief in dem steht das ich gefälligst die Geburtstage meiner Freunde auf andere Tage legen sollte wegen der Oma :rolleyes2:


    Kennt hier noch jemand so einen Fall oder bin ich einfach zu übersensibel was die Frau angeht?

  • Hi ChriVi89,


    da hast Du Dir aber ein prächtiges Exemplar von Schwieger-Exe an Land gezogen! Ich kann Dir zwei wirksame Gegenmaßnahmen anbieten:


    1. Verklag sie wegen Verleumdung und Übler Nachrede. Familien-Sachen und Zivilrecht werden üblicherweise von verschiedenen Richtern/Gerichten gemacht. Mit dem Urteil über die Üble Nachrede kannst Du dann die Umgangs-Vereinbarung ansägen.
    Wenn sie verurteilt wird, kannst Du den Schadensersatz Deinen Nachbarn, die vor Gericht für Dich ausgesagt haben, weiter geben. :D


    2. Du bringst Deine Tochter bei der nächsten tollen Party schweren Herzens und unter vielen Seufzern zur Oma. Zufällig laden Deine Freundinnen Deine Tochter immer grade an diesen Tagen in die geilsten Freizeitparks, Kinos und Schwimmbäder ein. Du würdest Deine Tochter ja sooo gerne gehen lassen, aber leider, leider zwingt die gemeine Oma Euch beide zu diesen Umgangs-Terminen.
    Auf die Weise kommst Du aus der Rolle des Buhmann raus und kannst die Oma alt aus sehen lassen. :lach


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • hallo,


    du tust mir leid - dieses Theater kenn ich nur zu gut!
    Es raubt einem den letzten Nerv. Nicht nur dass man das Kind wo hingehen lassen muss, wo man es nicht hingehen lassen will - es kommt auch noch ständig mit Dingen zurück, die man selbst so nicht machen würde udn da keine normale Komunikation zwischen der Oma nd einem selbst stattfindet, hört die Oma natürlcih gerade mit absicht nicht, wenn man sagt dies und jemens bitte bleiben zu lassen. Ich finde das ein Frechheit - schließlich ist es mein Kind und nicht ihrs und wenn sie schon Kontakt haben muss, dann doch bitte so, dass es für alle seiten ertragbar ist...


    gerade heute hatte ich dank einem Geburtstag wieder mal Kontakt mit meiner ex-Schwigermutter.... bohhhh ... nach 3 Minuten war ich schon richtig genervt. 20 Minten nach ihrem eintraffen hab ich mir nur doch auf die Unterlippe gebissen und noch 10 Minten später hab ich ihr mit dem Satz " lass ihn jetzt endlcih mal runter und laufen den Kleinsten weggenommen und auf den Boden gestellt....


    Ich kann dich so gut verstehen

  • Danke Florian, aber so einfach ist das leider nicht mit die Oma verklagen... Meine Nachbarin würde nicht vor Gericht aussagen, weswegen ich es auch nicht zur Anzeige gebracht habe.


    Deine Idee mit den tollen sachen ist schon gut, aber da würde mir die Kleine zu sehr leid tun :troest


    Wenn sie wirklich zum Rechtsanwalt geht und ich einen Brief bekomme das ich gefälligst die Geburtstage meiner Freunde, die ja auch Bezugspersonen für meine Kleine sind, verlegen soll und die damit bei Gericht durchkommen, zweifel ich endgültig am normalen Menschenverstand des Rechtswessens :nawarte:


    Vielleicht sollte ich doch endgültig auf die Barikaden gehen, klar, schade für die Kleine da sie dan nichtmehr zur Oma und ihren Hunden kann (DAS bestechungsmittel schlecht hin bei meiner Kleinen) aber besser als wenn das hier so noch ewig weitergeht...


    elmasa, sowas ist schon schlimm. Bei mir kamen sie damals keine 6 Stunden nach dem KS ins Krankenhaus gestürmt und haben mich belagert und die Kleine aufgewühlt. Ich wunder mich immer wieder wie solche Menschen es schaffen zu ihrer eigenen Verwandschaft so gleichgültig zu sein... :troest

  • 2. Du bringst Deine Tochter bei der nächsten tollen Party schweren Herzens und unter vielen Seufzern zur Oma. Zufällig laden Deine Freundinnen Deine Tochter immer grade an diesen Tagen in die geilsten Freizeitparks, Kinos und Schwimmbäder ein. Du würdest Deine Tochter ja sooo gerne gehen lassen, aber leider, leider zwingt die gemeine Oma Euch beide zu diesen Umgangs-Terminen.
    Auf die Weise kommst Du aus der Rolle des Buhmann raus und kannst die Oma alt aus sehen lassen. :lach


    Das ist ja wohl nicht dein Ernst, Florian ?




    An die TE:


    Wenn das Umgangsrecht der Oma nun schon per Gericht festgelegt wurde, dann mußt du halt zusehen, dass in dieser Umgangszeit eben keine Termine des Kindes liegen. Klar wird es Ausnahmen geben können, aber grundsätzlich wird dir im Moment wohl nichts anderes übrigbleiben als das so hinzunehmen.
    Warum konnt der Vater des Kindes aber nicht der Oma Umgang in seiner Zeit mit dem Kind gewähren oder geht das Kind nicht zum Vater?

  • Der Erzeuger interessiert sich nicht für sie. Er ging sogar so weit die Kleine vor seiner neuen Freundin zu verleugnen und hat auf einen Vaterschaftstest bestanden um zu beweißen das es nicht seine Tochter ist. Als wir uns dan wegen dem Test getroffen haben, hat die Kleine ihn und seine Freundin für Freunde von mir gehalten.


    Er will keinen Umgang oder Kontakt mit ihr, selbst wenn wir uns zufällig in der Stadt treffen würdigt er sie keines Blickes. Außerdem würde er nur begleiteten Umgang bekommen, er wurde am Tag vor unserem Auszug gewaltätig gegenüber mir und das hat die Kleine damals sehr mitgenommen.


    Das mit den Terminen ist normalerweiße klar, aber einen Geburtstag kann ich nunmal nicht verlegen :kopf

  • Das mit den Terminen ist normalerweiße klar, aber einen Geburtstag kann ich nunmal nicht verlegen :kopf


    Dann solltest du der Oma einen Ersatztermin anbieten.

  • Das ist klar, ist auch geschehen ;) Aber sie behauptet das ich keinen ersatztermin gegeben hätte usw usw. Nachweißen kann ich es schlecht, mein Handy kann telefonate nicht aufzeichnen, aber jetzt gerade ist der umgangstermin den ich vorgeschlagen habe und zum Glockenschlag stand die Oma vor der Tür. ?(


    Ich dachte teilweise das sie sich geändert hätte und man wenigstens halbwegs mit ihr umgehen kann. Heute kam es wieder, "Mama ich will zur Oma, die Hunde sind wach". Die Oma nimmt immer die Hunde als lockmittel für sie, seitdem ich unseren Hund wegen dem Umzug weggeben musste, zieht das argument bei der Kleinen auch...


    Eine Freundin hat mich heute drauf gebracht (sie hatte sich wärend dem Gerichtstermin um meine Kleine gekümmert), das nach der auslegung der Richterin ja auch die Busfahrer und andere Fahrgäste, Mitarbeiter in dem Laden wo wir immer einkaufen gehen, Bäcker etc. ein Umgangsrecht für die Kleine erwirken könnten.
    Sie ist nunmal ein offenes Kind und geht in meinem beisein gerne auf völlig Fremde zu, unterhält sich mit ihnen und fragt sachen, da kann sich die Oma ihre obligatorischen Geschenke vor dem Hallo sagen eigentlich sparen...


    Heute ist so ein Tag, wo ich ehrlich keine lust mehr auf das Theater und die unterschwelligen anfeindungen habe...


    @nordseekueste: Das weiß ich, aber in unserem Fall war es vor Gericht sogar so das ICH nachweisen sollte, das der Umgang nicht gut für die Kleine ist und sämtliche, plötzlich aufgetrettenen Schwierigkeiten als "Phase" abwinkte. Sie fasste sogar das Argument der Oma auf, das ich wohl schwierigkeiten in der Erziehung hätte weil ich selbst keine stabilen Familienverhältnisse hatte. Auf gut Deutsch, die Richterin hatte meiner meinung nach von anfang an die Seite der Oma eingenommen.


    @duechesse: Sie wird 4 im August.

  • Hallo :wink ,


    wichtig ist doch, dass es der Kleinen bei der Oma gut geht.


    Die Oma kann sie nicht durch den Sohn sehen, da er ja keinen Umgang will.


    Nun hat sie schon einen Sohn, über den sie nicht soviel Gutes sagen kann und
    will ihr Enkelchen nicht verlieren.


    "Segne deine Feinde" und freunde dich mit ihr an. Würde das klappen?
    Probier es aus.


    Ich bin auch zur Oma mit Blumenstrauss zum Kaffee, damit sie ihr Enkelchen kennenlernte konnte.
    Über ihren Sohn haben wir nicht gesprochen. 8)

  • Verstehe ich das richtig, dass Du am Umgangstag selbst erst abgesagt hast, obwohl Du seit wann (?) von der Einladung weißt ?
    Sie musste den Umgang erst einklagen, da kommen Absagen eher nicht so gut.


    Geh auf sie zu, vielleicht kann das Kind sie auch zwischendurch mal sehen, dann sind auch Verschiebungen in der Zukunft einfacher.

    Einmal editiert, zuletzt von Phönix78 ()

  • Verstehe ich das richtig, dass Du am Umgangstag selbst erst abgesagt hast, obwohl Du seit wann (?) von der Einladung weißt ?
    Sie musste den Umgang erst einklagen, da kommen Absagen eher nicht so gut.

    Nein, ich hatte schon Montag nen Brief eingeworfen da ich keine Telefonnumer von denen habe. Also in meinen Augen rechtzeitig. Wenn sie ihn nicht liest oder ignoriert kann ich nichts dafür?
    Auch wenn eine Absage nicht gut kommt, ich kann wohl schlecht entscheiden wann jemand Geburtstag hat und wenn die Kleine da unbedingt mitwill seh ich auch nicht ein sie dan von der Geburtstagsfeier "auszuschließen".


    formentera: Wenn das so einfach wäre... Sie untergräbt sofort alles was ich sage "Sie bekommt jetzt kein Süßkram, wir essen jetzt" schwups hat die Kleine nen Tütchen voll Süßkram in der Hand, "Sie ist grade eingeschlafen" "Ach ist doch nicht schlimm" und marschiert ins Kinderzimmer und weckt die Kleine auf. Die liste ließe sich noch weiterführen...
    Und über ihren Sohn kann sie nur gutes sagen, er ist ja ein Engel und alle anderen schlecht. Sie hatte sogar die Idee das er nach unserem Auszug in unser 4.es Zimmer ziehen könnte :hä (Habs vorher schon geschrieben, aber der ist vor unserem Auszug auf mich losgegangen) Es sei ja nicht so schlimm, solange man ihn nicht zu sehr reizt passiert sowas nicht so oft. Sagt die Frau die schon mehr als 3 mal von ihrem eigenen Sohn geschlagen wurde und ihm trotzdem noch alles hinterher trägt wenn er was will...

  • hi,


    also ich würde versuchen das ganze gelassener zu sehen. Sie geht 1 x im Monat für 4 Stunden hin, sie kann mit ihren 4 Jahren verstehen, daß es bei Oma eandere Regeln gibt als zu Hause.


    Ich würde ihr das nach dem Umgang auch immer wieder sagen.


    Ansonsten kann sie bei dem wenigen Umgang nicht soviel "Schaden" anrichten. Wenn sie zwischendurch fragt, ob sie zu Oma kann, würde ich ihr einen Kalender besorgen und die Omazeit eintragen. Dann kann sie jeden Tag durchstreichen und weis, wann es wieder soweit ist.
    Vielleicht beruhigt sich das Ganze ja auch mit der Zeit und sie kann eventuell öfter oder länger hin. Eine Oma ist für ein Kind was Besonderes und vielleicht bist du irgendwann froh, mal ein bißchen Zeit für dich zu haben....


    Nur je mehr du dich aufregst, desto mehr "Macht" bekommt die Oma in Eurem Leben. Ändern wirst du sie nicht!


    lg duechesse :strahlen

  • Die Oma lässt nichts auf ihr Kind kommen, sie ist auch Mutter.


    Ich denke auch, bei Oma ist alles anders.
    Die Enkel werden verwöhnt und Regeln gibt es nicht mehr sooooooo
    viele.


    Versuch mit ihr so gut es geht auszukommen.
    Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, du würdest
    Dich nur fertig machen.


    Gebt euch Zeit. Schreibe ihr Karten zum Geburtstag usw.,
    vllt. lernt sie dich dann neu kennen.
    Als Mutter ihres Enkelkundes und nicht nur als die Ex des
    Sohnes, die kein gutes Haar an ihm lässt. ...auch wenn es
    begründet ist.

  • So jetzt hab ich den Salat, gestern war die Kleine dort...


    Sie kam völlig durch den wind wieder, lies sich von mir nicht anfassen, schrie ohne ende und wollte unbedingt wieder mit Oma mit. Als ich sie endlich beruhigt hatte und sie wieder halbwegs zuhörte habe ich sie gefragt was los ist.


    "Du bist sauer" ??? Wo war ich sauer? "Oma hat gesagt das du sauer bist" ???


    Ich habe den ganzen restlichen Tag damit verbracht sie wieder zu beruhigen und trotzdem sitze ich jetzt zuhause weil die kleine erst um halb 2 eingeschlafen ist und ich sie nicht so früh wecken will.



    Das ist ja das problem, die Oma erzählt ihr irgendeinen mist und kann dan später sagen "Die kleine wollte garnichtmehr zu ihrer Mutter zurück"
    Letztes Jahr war das schonmal so, da haben sie der Kleinen eingetrichtert Männer tuen weh, die Kleine hatte wochenlang angst vor Männern, selbst die wo sie gut kannte und gerne mit ihnen spielte bekammen von ihr die abfuhr "Der macht aua". Und ich soll schuld daran gewessen sein weil ich hauptsächlich nur männliche Freunde habe und die Kleine angeblich Stundenlang mit ihnen allein lasse (was für ein Witz, wenn wir zusammen zu Besuch sind kette ich sie doch nicht neben mir an).


    Ich weiß nicht wie ich es anders erklären soll als das sie die Kleine für sich will, beim JA gespräch letztes Jahr hat sie sich auch "aus versehen" als Mutter für die Kleine betittelt :radab
    Also sie WILL nicht kooperieren :frag


    Ehrlich, ich weiß grad nicht weiter, bin noch geschockt von gestern und meine Chefin meinte heute morgen ich soll mich nochmal mit meiner Anwältin zusammen tun...

  • Ähnliches hatte ich mit dem Opa meiner Kinder nach der Trennung erlebt.
    Mein großer meinte eines Abends beim essen zu mir, wir waren mitten im Umzug, "stimmt das, wenn ich sage ich will nicht mit, das ich auch hierbleiben kann?"...ich fragte ihn wie er darauf kommt und er antwortete mir "der Opa hat das gesagt!",
    Oder..."Opa hat gesagt, das wir nur Umziehen werden weil die Mama nicht will das wir(Opa&Enkel)uns so oft sehen"..."was die Mama sagt muss nicht richtig sein, die ist nur Beleidigt weil der Papa jetzt nicht mehr da ist!"...etc.


    Der große war zu der Zeit sowieso durcheinander, und dann noch dieses Sticheln?!...Ich habe die Reißleine gezogen, mich ans Jugendamt gewendet und Opa wurde zum Gespräch geladen.
    Dort hat man ihm unmissverständlich klar gemacht das er es zu Unterlassen hat seine persönlichen Emotionen auf sein Enkel zu übertragen.Ansonsten würde sich das Umgangsrecht deutlich schmälern.
    Danach war ruhe.Es gab nie wieder Situationen wo er versucht hat das Kind zu beeinflussen.


    Vielleicht solltest du dich beim Jugendamt beraten lassen?!... ;)


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • So was Doofes aber auch! Dass du da die Wände hochgehst, kann ich sehr gut verstehen!


    Gilt denn der nette Paragraph, nach dem die Eltern alles unterlassen müssen, was den anderen Elternteil in negativem Licht dastehen lässt (die Nr. fällt mir gerade nicht ein...), nicht auch für Großmütter?
    Da würde ich mal schleunigst mit dem JA und/oder deinem Anwalt Kontakt aufnehmen und ein Gespräch oder einen Brief veranlassen! Ist ja unmöglich!!!!
    :knuddel

  • Das mit dem Anwalt werd ich wohl so machen, die Anwältin soll die Oma dan mal drauf hin weißen :batsch Kindi gabs heute auch nur probleme naja, jetzt ruht sie sich grade aus und morgen wirds hoffentlich nochmal ein stückchen besser.


    Da gibts echt so nen paragraphen? Der müsste dan eigentlich auch ziehen, stimmt :thanks:

  • § 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern.



    (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

    (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

    (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.

    (4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.


    http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html

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