Ich hätte da mal folgende Fragen. :winken:
Wenn ich nun nochmal eine Ausbildung anfange, mich an Schulen zur Sozialpädagogik , Erzieherin, oder HEP, bewerbe gegebenfalls genommen werde. Dann erst könnte ich doch einen Antrag auf Schüler Bafög stellen. Es heißt oft 6-8 Wochen vor Schulbeginn. Was ist aber wenn der Antrag abgeleht wird?
In meinem Falle würde ich meine Arbeit vorher kündigen müssen um die neue Ausbildung an zu fangen.
Wenn das Bafög nicht gewährt werden würde könnte ich das ganze nicht mehr finanzieren.
Die andere Sache. Ich hatte im Jahr 2000 mal für 3 Monate eine Schulische Ausbildung zur Ernährungsberaterin angefangen/ abgebrochen und in dieser Zeit Bafög bezogen. Bin ich deshalb von einer neuen Bafög Leistung ausgeschlossen? Weiß das jemand?