Von asr zu gsr - wer hat dann das abr?

  • Hallöchen...
    Frage steht eigentlich schon im Titel.
    Wenn man das asr ins gsr ändert, wer hat dann das abr? Beide? Oder immer der bet(vorher kein Sorgerecht), oder immer die Person die zu Anfang asr hatte und nun aber nur noch bet ist?


    Lieben dank!

    Liebe Grüße von Sapi

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  • Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht Teil des Sorgerechts ist, wird bei Übergang von ASR auf GSR auch das ABR von beiden Elternteilen ausgeübt. Normalerweise wird das Kind bei einem Elternteil leben, man geht dann davon aus, dass sich beide Elternteile darauf geeinigt haben. Bei einem anstehenden Umzug des Kindes müssen sich dann beide Elternteile darüber einigen, wo das Kind leben soll.

  • Wie die Eltern sich einigen. Im Normalfall beide.


    Wenn - diesen Fall könntest du meinen - eine AE-Mutter das Kind bei sich hat und der Vater erhält das gemeinsame Sorgerecht, dann kann der Vater den Aufenthalt des Kindes nur durch Klage verändern.


    Du schreibst jetzt (einerseits), dass anscheinend mit der Einrichtung des gemeinsamen Sorgerechts auch der Aufenthalt zum nun mit Sorgeberechtigten geht. Da haben dann die Eltern gemeinsam den Aufenthalt festgelegt. Soll der wieder verändert werden, müsste im Streitfall der Umgangselternteil klagen.


    Schwierig wird es in der Konstellation, wenn der Betreuungselternteil wegziehen will mit Kind, der Umgangselternteil das nicht will und keine Einigung erzielt wird. Das muss dann letztlich gerichtlich geklärt werden.


    * Ich mutmaße, dein letztes "bet" sollte eigentlich Umgangselternteil heißen ...*



    Edith sagt: Immer die störenden Anrufe. Da kommt die Antwort dann blöde spät ... ;)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Danke!
    Hach, siehst da kommt man selber durcheinander...


    Ist doch am einfachsten wenn man in ich, du, er, sie, es Form schreibt...
    Und nicht so oberflächlich/allgemein. Andererseits wollte ich es ja auch nur allgemein wissen ob das abr dann bei beiden liegt, wenn man in gsr ändert.