Nebenkosten für´s Baby?

  • Folgendes:
    Der Vater meines Sohnes (7 Monate) und ich haben uns getrennt und unsere gemeinsame Wohnung gekündigt. Nun bekomme ich die Endabrechnung des Vermieters mit mehreren hundert Euro Nachforderung - mit der Begründung, dass seit April nicht für 2 sondern für 3 Personen Nebenkosten berechnet wurden.


    Frage: Ist das rechtens? Kann der allen Ernstes für ein Neugeborenes und Baby Nebenkosten und dann noch in voller Höhe berechnen?


    Dazu vielleicht folgende Infos: Wir haben Strom und Gas separat abgerechnet, in der Nebenkostenpauschale war lediglich enthalten
    -Grundabgaben
    -Wasser
    -Treppenhausreinigung


    Ich meine, wenn der Herr Vermieter mir nachweisen kann, dass er seitdem mein Kleiner da ist, beispielsweise eine zusätzliche Mülltonne bezahlen muss, weil beispielsweise so viele Windeln anfallen - ok, dann können wir uns einigen. Aber im Moment leuchtet mir das mal so gar nicht ein und ich find´s einfach nur mies.
    Mein Plan ist, ihn anzurufen und um ein Treffen zu bitten. Dann möchte ich in aller Ruhe mit ihm darüber sprechen und mir nachweisen lassen, dass er seit der Geburt meines Sohnes mehr Ausgaben hatte, die er mir zu Lasten legen kann. Diese Unterlagen wird er mir doch offenlegen (müssen?)?


    Was meint Ihr? Ist das eine gute Idee? Was würdet Ihr tun? Hat jemand sowas erlebt? Gibt es eine rechtliche Grundlage, irgendwas, worauf ich mich stützen könnte?! Ich habe das in meiner Krabbelgruppe erzählt und die haben mich nur groß angeguckt. Scheint also nicht üblich zu sein. Irgendwer sagte was von regionaler Handhabung, keine Ahnung... Im Netz finde ich dazu leider nichts, was mir weiterhilft, aber vielleicht weiß ja hier wer Rat?
    Ich wäre Euch sehr dankbar!!!


    :hilfe :hilfe :hilfe

  • Also da solltest du dir wirklich mal die einzelnen Kosten auf den Tisch legen lassen, da du schließlich nur das bezahlen musst, was du verbraucht hast. Danach wird ja erst berechnet, ob du eine Erhoehung oder Minderung des Jahresbeitrages zahlen musst. Aber die Abrechnung kann ja schlecht fuer das Kind sein, da dieses Jahr rein theoretisch die Nachzahlung vom letzten Jahr is (oder verwechsel ich da grad was? :Hm).


    Auf jeden Fall bezahlst du nichts, was du/ihr nicht verbraucht habt.

  • Wie die anderen schon schrieben: Nachfordern kann er nur, was er durch Verbrauchsabrechnungen belegt.


    Bei uns ist es so, dass der Vermieter so kulant ist, meine Tochter nicht mitzurechnen (z.B. der Treppenhausstrom wird nur durch ZWEI gerechnet, Vermieter und ich, obwohl de facto nur wir das Treppenhaus beleuchten, denn seine Wohnung liegt im Erdgeschoss), die Stadtwerke allerdings berechnen den Abschlag nach Anzahl der Personen und Größe der Wohnung, und da zählt meine Tochter natürlich mit, ist ja auch ok, schließlich hat sie ein eigenes Zimmer, in dem die Heizung auch mal angemacht wird und ein CD-Player läuft.

  • Ganz so einfach geht das nicht.
    Nicht umsonst heißt die Pauschale eben "Pauschale".


    "..... kann der Vermieter..... wenn er mit ihnen eine Betriebskostenpauschale vereinbart hat, die P. anheben. Voraussetzung ist , dass die BK gestiegen sind und er dies schriftlich nachweist und erläutert. Die auf sie anteilig entfallende höhere Betriebskostenumlage ist jedoch erst ab Beginn des übernächsten Monats zu bezahlen, der dem Brief ihres Vermieters folgt. ! ....."


    "..... Die Vereinbarung einer Pauschale bedeutet, dass mit der Zahlung der monatlichen Pauschale auf die Betriebskosten diese komplett beglichen sind, unabhängig davon, ob die tatsächlichen Kosten nun höher oder geringer als die P. ausgefallen sind........."
    Quelle: Miete und Nebenkosten , Haufe-Verlag

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Es ist docvh meistens so, dass die Nebenkosten beim Vermieter monatlich pauschal gezahlt werden oder?
    Und dann am Ende vom Jahr bekommt man entweder was wieder oder man muss draufzahlen.


    Wenn ihr also jeden Monat das gleiche wie vorher bezahlt habt, kann es natürlic sein das ihr durchs baby etwas mehr Verbrauch hattet (Waschmaschine), aber dann hätte euer Vermieter eigentlich schon zur Geburt sagen können das ihr mehr NK jeden Monat bezahlen müsst.


    Zeigen muss der dir seine Kosten auf jeden Fall, es muss alles nachweisbar sein was du zu bezahlen hast.


    Und wenns wirklich so sein sollte, dass ihr soviel nachzahlen müsst dann versuch das doch in Ruhe mitihm zu klären ob ihr das in zwei oder drei raten bezahlen könnt?!

  • Zitat

    Original von Mela
    Häufiger ist es eine Nebenkostenvorauszahlung, ein Abschlag jeden Monat, was irrtümlich oft als "Pauschale" bezeichnet wird.


    Wäre natürlich interessant zu wissen, wie es im Fall von guave vereinbart ist.


    Leider genau so.


    Danke für Eure Antworten; ich werde auf jeden Fall ein Treffen mit dem Vermieter und Einsicht in die Abrechnungen erbitten - und hoffe einfach mal, er hat einen guten Tag, sprich zeigt sich verständnisvoll... ich bin nämlich erstens echt pleite und zweitens nervlich ziemlich erledigt gerade... :crazy

  • Hallo guave


    deine Fragen kann man so auf die schnelle nicht mit einem ja oder nein beantworten weil nicht alle Fakten bekannt sind.


    Wie die Nebenkosten für deine alte Wohnung berechnet werden müßte in dem Mietvertrag für diese Wohnung stehen. Wenn dort steht das die Nebenkosten auf Personen aufgeteilt werden, dann zählt dein keks auch dazu und die Nebenkosten erhöhen sich. Falls die Nebenkosten nach qm umgelegt wurden dann dürfte sich nichts ändern. Wenn Heizkostenzähler und Wasseruhren vorhanden sind werden diese Posten verbrauchsabhängig umgelegt.


    Falls das Treffen mit dem Vermieten nichts bringt oder du dich übers Ohr gehauen fühlst dann würde ich dir raten bei einem Mieterverein vorzusprechen. Die Leute dort stecken in der Materie und können dich korekt beraten und eine klare Aussage treffen ob die Nebenkosten richtig abgerechnet wurden oder nicht.


    Grüße