Abholung Kita bei gemeinsamen Sorgerecht

  • Hallo,


    meist bin ich nur stiller Leser hier im Forum, heute habe ich aber ein für mich aktuelles Problem und hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen bzw. Tipps geben.


    Ich war heute mit meinem fast 3-jährigen Sohn zur Anmeldung in der Kita, die er ab dem Sommer besuchen wird. Viele Dinge wurden besprochen, so ging es unter anderem auch um die Personen, die ihn abholen dürfen! Natürlich gibt es eine Liste, in der die Personen eingetragen werden.
    Aber mein "Problem" stellt der Vater dar. Situation ist, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben, da wir zur Geburt zwar bereits getrennt aber noch verheiratet waren. Vater kümmert sich aber überhaupt nicht, Umgang fand bisher größtenteils nur in begleiterer Form durch DKSB statt, wurde aber seitens des Vaters immer wieder ausgesetzt, Umgangsregelungen durch das JA von ihm nicht eingehalten. Zuletzt hat er das Kind vor fast 6 Monaten gesehen, eine Bindung zwischen Vater und Kind besteht in keiner Weise, allein hat er das Kind noch nie nur 1 Sekunde gehabt. Allerdings sagte mir die Leiterin, da wir gemeinsames Sorgerecht haben, kann der Vater das Kind jeder Zeit aus der Kita abholen! Was ich - auch aus gegebener Situation heraus - nicht möchte.
    Ich habe nun bißel im Inet geguckt und bin der Meinung, dass das Abholen zur Alltagssorge gehört und ich somit auch festlegen darf, wer das Kind abholt. Der Vater könnte das Kind meiner Meinung nach nur abholen, wenn es in seine Umgangszeit gehört!


    Könnt Ihr mir weiter helfen, was nun genau stimmt und wie ich in der Kita argumentieren kann/darf?


    Vielen Dank!


    KatYan

  • sei mir nicht bös, aber der vater schafft es nicht einmal zuhause zu besuchen, wieso sollte er dann auf die idee kommen es aus dem kindergarten abholen zu wollen ?
    lass vermerken, dass sie dich sofort anrufen, sollte er dort auftauchen und das kind ohne deine ankündigung holen wollen.


  • Das war bei uns auch so. Die Kiga-Leiterin sagte, das der Vater ebenfalls zur Abholung des Kindes berechtigt ist, ABER da sie die Situation um uns kannte (Scheidung) wurde bei den Abholpersonen eben hinterlegt, das, wenn der Vater auftaucht ICH zuerst angerufen werden sollte, aufgrund der Situation. Das hat mir eigentlich als "Sicherheit" gereicht. Nicht, das mein Ex-Mann je auf die Idee gekommen wäre, unsere Tochter vom Kiga abzuholen...obwohl bei uns freundschaftlicher Umgang besteht. Vielleicht kannst Du mal mit der Kita reden und das so eine Sonderregelung bei Euch auch machbar wäre.


    Davon abgesehen stimme ich Phönix zu, wenn der Vater bisher kein Interesse am Umgang hat, warum sollte er euer Kind aus der Kita abholen wollen? Hinzu kommt, weiß er in welche Kita euer Kind kommt? Das hat mein Ex nämlich lange Zeit gar nicht gewußt, unabsichtlich. Wir haben einfach immer nur vom Kiga geredet und bis zum 1. Sommerfest wußte er gar nicht, in welchen der drei hier bei uns liegenden Kiga´s Tochter war. Was aber weder böser Wille noch sonst irgendwie Absicht war, es hat sich einfach nie ergeben und bei der Anmeldung mit unterschreiben musste er auch nicht.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du ihm das untersagen darfst wenn ihr beide Sorgerecht habt.
    Wenn Du auf Nummer Sicher gehen möchtest musst Du wohl das ASR beantragen.

  • Danke schon mal für Eure Antworten.


    Ja klar stimme ich Euch zu, da der Vater bisher sehr wenig Interesse an seinem Kind gezeigt hat, besteht vielleicht nicht die "Gefahr", dass er auf die Idee kommt, das Kind einfach mal eben so abzuholen.
    Aber hier liegen weitere Gründe vor, die mir eben doch leichte Magenschmerzen bereiten. Er hat schon vieles "angedroht", was er machen will, zum Glück aber bisher nicht durchgezogen. Zudem ist er Ausländer und ich habe einfach die Angst, mein Kind irgendwann mal gar nicht wieder zu sehen, eben weil der Vater auch "Rechte" (und scheinbar gar keine Pflichten) hat. Ich will ihm unser Kind nicht vorenthalten, habe ich nie gemacht, aber ein "schlechtes Gefühl" habe ich leider immer.
    Ich war nur der Meinung, es hätte mal ein Gerichtsurteil oder ähnliches dazu gegeben, dass Kita eben Alltagssorge ist und der Vater das Kind nur abholen darf, wenn es in seine Umgangszeit fällt (das wird auch in der Kita Anmeldung hinterfragt)
    Es ist eben doch unschön, wenn die Eltern so schlecht miteinander können! Normale Absprachen würden vieles einfacher machen, sind aber bei uns leider für die Katz, da sie seitens des Vaters fast nie eingehalten werden

  • Hallo KatYan,
    in unserer Kita läuft es so, dass selbst wenn die Abholpersonen auf der Liste stehen, das Fremdabholen am Morge noch mal explizit angemeldet werden muss. Mein Kind wird heute von der Person X abgeholt. Wenn ich das mal vergesse, erhalte ich einen Anruf von der Erzieherin und werde gefragt, ob es stimmt, dass mein Kind heute mit X mitgehen darf.
    Ist zwar etwas umständlich, weil mal so viel kommunizieren muss, aber insgesamt eine gute Lösung.
    Außerdem gibt es Kernzeiten, d.h. alle Kinder müssen bis 9h gebracht werden und können frühestens um 15h abgeholt werden. In der Zwischenzeit kommt man selbst und andere nur durch vorherige Anmeldung in die Kita. Kommt natürlich immer wieder vor, Arztbesuche und andere Termine...


    Wie es rechtlich aussieht - das ist ja Deine eigentliche Frage - kann ich Dir leider nicht sagen. Hoffe ich konnte Dir trotzdem etwas weiterhelfen :wink .

  • Hallo KatYan,


    die Leiterin des Kiga irrt sich.
    Verweise sie mal auf: http://openjur.de/u/31927.html - OLG Bremen · Beschluss vom 1. Juli 2008 · 4 UF 39/08


    Der Kiga hier war auch der Meinung, daß der sorgeberechtigte KV jederzeit das Kind abholen darf. Ich gab ihnen einen Ausdruck diese OLG-Urteils und sie legten es einem Juristen vor.


    Fazit: ich darf bestimmen, wer das Kind abholt!


    Und falls der KV trotzdem dort auftaucht werde ich sofort angerufen

  • Danke noch mal für alle Eure Antworten und besonders Dir Inkognito für den sehr hilfreichen Link!


    Ich werde es genau so machen, wie Du: mir das Urteil ausdrucken und der Leiterin vorlegen, in der Hoffnung, sie sieht es dann genauso! Mir wäre wohler dabei!


    Danke!


    KatYan

  • Abholung aus Kita gehört im Grunde zu keiner Sorge. Es ergibt sich aus der Betreuungssituation. Ist Kind nicht bei Umgang (hier nicht der Fall) dann bestimmt der BET darüber wer abholen darf.
    Hat Kind in dieser Zeit bereits Umgangszeit dann ist es der UET der bestimmen darf.


    Es gehört zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens wenn UET und zu Angelegenheiten der täglichen Betreuung wenn BET-ZEIT.