kann mir jemand helfen ?

  • Hallo ihr Liebe ich hab da mal eine frage
    Ich wohne mit meinem kleinen 1 Jährigen sohn zurzeit noch bei meinen Eltern da der kleine aber immer
    mehr platz braucht möchte ich mir eine Wohnung suchen.
    Ich gehe zurzeit nicht arbeiten (leider) das einzigste was ich habe sind 185 € Kindergeld und 133€ Unterhaltsvorschuss
    Meine frage bekomme ich so einfach eine Wohnung und wenn ja wieviele qm² oder miete steht mir den zu
    kennt sich hier jemand aus ?
    Danke im vorraus
    Liebe Grüße

  • Wohnungen bekommt man nicht (die Behörden halten keinen Vorrat in Reserve), die sucht man sich selber.


    Du kannst Leistungen nach dem SGB II beantragen, dort wird allerdings erst die vorrangige Unterhaltspflicht
    Dritter geprüft.


    Angemessenheitskriterien sind örtlich unterschiedlich.


    Bezgl der Wohnung: zum Jobcenter, die Angemessenheitskriterien erfragen und dann suchen.
    Mit einem nicht-unterschriebenen Mietvertrag, Mietangebot dann wieder zum Jobcenter und diese
    Wohnung absegnen lassen.


    Bedenke auch, wenn du Leistungen nach dem SGB II beantragst, daß dich dann auch die Pflichten treffen.

  • Da kann man nichts hinzufügen! Nur so viel: momentan hast du es eigentlich gut, totzdem kann ich es verstehen, dass du Platz haben und deine eigene Wohnung möchtest. Die Pflichten, die bei SGBII auf dich zukommen sind nicht unerheblich und du solltest lieber jetzt nach einer kleinen Arbeit schauen. Einige Stunden, dein Kleiner ist bei deinen Eltern aufgehoben, das wäre nicht schlecht für dich und für deine Rente.

  • In etwa stehen dir 60 qm zu, es kann auch etwas mehr sein. Außerdem kannst Du eine Erstausstattung und Umzugskosten beantragen über das Jobcenter, da du aus den elterlichen Haus ausziehst. Am besten stelle diese Frage mal z. B. bei Tacheles. Auch findest Du jede Menge Infos auf den Seiten von Harald Thome. Dort ist auch aufgelistet wie das bei euch im Landkreis oder deiner Stadt geregelt ist.


    Hier mal der LINK


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


    Gleichzeitig solltest Du dich um den Kindesunterhalt beim Jugendamt erkundigen.


    Sofern in deiner Stadt eine Sozialberatung tätig ist, suche sie mal auf. Die helfen dir bestimmt. Diese findet man auch meist bei Tante google.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • mhm.. die TE ist erst 20, "darf" sie dann überhaupt ausziehen bzw. sich eine eigene Wohnung suchen? Eigentlich ist die Regelung doch, das sie erst mit 25 quasi ausziehen "darf" wenn sie dann in den ALG II Bezug kommt. Oder ist das hier anders mit Kind?

  • mhm.. die TE ist erst 20, "darf" sie dann überhaupt ausziehen bzw. sich eine eigene Wohnung suchen? Eigentlich ist die Regelung doch, das sie erst mit 25 quasi ausziehen "darf" wenn sie dann in den ALG II Bezug kommt. Oder ist das hier anders mit Kind?


    Mit Kind darf sie eine eigene Wohnung haben.

  • Eine Pflicht zu arbeiten hast du während der dreijährigen Elternzeit nicht.
    Es kann jetzt ein guter Zeitpunkt für einen Umzug sein, weil du noch nicht arbeitest. Ich würde dir empfehlen dich an eine Beratungsstelle der Caritas oder der Diankonie zu wenden.


    Grüße,
    Romi

  • du hättest bereits seit bekanntwerden der schwangerschaft leistungen beziehen können, wenn du bedarf gehabt hättest. du bist seit der schwangerschaft deine eigene bedarfsgemeinschaft. jetzt bist du im haushalt eine eigene bedarfsgemeinschaft mit deinem kind. das einkommen deiner eltern wird dir nicht angerechnet, noch müssen sie für dich weiter aufkommen. auch wenn du u25 sein solltest, kannst du dir jederzeit eine eigene wohnung suchen. erfrage die größe und die angemessenen kdu bei dem sachbearbeiter deines zuständigen jobcenters. alles was fehlt, kannst du im rahmen der erstausstattung beantragen.

  • Ich denke auch, dass das mit Kind anders ist.


    Und zur Arbeit kann Dich momentan keiner zwingen, erst wenn das Kind drei wird, werden Bewerbungen fällig.


    Und ich denke auch nicht, dass in diesem Fall die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind....mit Kind ist es anders als wenn Kinder so einfach ausziehen und nicht arbeiten.


    Ich finde die Entscheidung auf jeden Fall gut.... und Du hast ja Zeit....


    Alles Gute!

  • In einigen Bundesländern, wird ein AE+1 Haushalt auch als 3-Personenhaushalt gewertet, Hessen z.B. Dementsprechend würden sich die KDU erhöhen.
    :mussweg

  • Also dir steht ne eigene Wohnung zu!
    Du bekommst Kindergeld und UV?
    Und was ist mit alleinerziehendenmehrbedarf?


    Also ich habe auch ne eigene Wohnung, mein Sohn is nun 6 Monate alt!
    Größe und Höhe der Miete ist unterschiedlich, musst du erfragen!


    Deine Pflichten sind dann dich ums Kind alleine kümmern und alles halt auf die Reihe zu bekommen!
    Wenn das Deine erste Wohnung ist, kannst du erstausstattung beantragen KEINE umzugskosten, weil das vorraussetzt, dass Du Möbel hast.
    Diesen Antrag solltest du dann beim Amt stellen WO du hin ziehst, nicht von Wo du gekommen bist (ich hatte da einen fehler gemacht und stehe nun bald vor gericht, weild as Amt mir keine Hilfe gibt, obwohl es nötig bei mri ist wegen unterlassener Hilfeleistung)


    So ... Was ist mit dem Kindsvater, weil sobald du ne eigene Wohnung ahst und da du ja schon UV erhählst musst du doch den Kindsvater angeben!


    MFG
    -kurumi-

    Die Wahrheit zu nennen, ist Spiel!
    Die Wahrehit zu erkennen, ist viel!
    Die Wahrheit zu sagen, ist schwer!
    Die Wahrheit zu ertragen, ist MEHR!

  • So viele tipps danke schonmal das hilft einem sehr :thanks:


    Also bei mir ist das so meine Eltern gehen selbst den ganzen tag arbeiten ich würde mir ja gerne einen nebenjob suchen
    aber jeder hat seine feste zeiten und man muss flexibel sein was ich leider nicht bin mit kind da ich keinen habe der mal schnell aufpassen kann. Der KV wohnt selbst 20 km weiter arbeitet ganztags und zahlt im moment noch keinen unterhalt da bin ich aber dran .
    Ich möchte mir gerne eine Wohnung suchen nicht nur wegen dem Platz sondern damit ich mit meinem Sohn auch ein
    ''Eigenes Leben '' habe und jeder sieht das ich das auch alleine schaffe.


    Was ist denn Alleinerziehendenmehrbedarf ?
    Ich versuche mit dem Geld was ich habe jeden Monat klarzukommen um kein hartz4 beantragen zu müssen
    dafür ist mein stolz glaube ich zu groß.. aber muss man das denn beantragen wegen einer wohnung ??

  • Ohne jegliches Einkommen, neben dem UVG und Kindergeld wirst du dir wohl keine eigene Wohnung, geschweige denn den Lebensunterhalt leisten können.
    Soweit ich weiß ist der Vater dir in den ersten drei Lebensjahren auch unterhaltspflichtig, aber da die meisten nicht soviel verdienen, wird vorerst nur H4 bleiben.

  • Hallo Janine,


    da hast du ja momentan eine Menge Baustellen...
    Vorab einige Fragen:
    Hast du eine abgeschlossene Ausbildung oder bist du noch Schülerin?
    Wie lebt ihr momentan, und was sagen deine Eltern dazu?
    Wie hast du die Erstausttattung für s Kind denn zusammenbekommen??? Ist ja auch nicht grad billig
    Wie verhält sich der KV? Kümmert er sich um sein Kind? Besucht er euch? Kannst du mit ihm reden???


    Dinge die dir Zustehen:
    Hartz IV für dich und dein Kind (wobei hier Kindergeld und Unterhaltsvorschuss angerechnet werden) Da du den KU schon angeleiert hast, denke ich mal das du mit dem Jugendamt schon in Verbindung stehst. Beistandschaft??? Warum beraten die dich dort nicht vernünftig???? Ämter :kotz Zum Hartz IV steht dir ein Kindermehrbedarf zu.


    Weiterhin ist der KV während der ersten 3 Lebensjahre des Kindes auch für dich Unterhaltspflichtig (das mußt du aber selber beantragen .. werden die dir vom Jobcenter aber auch sagen)


    Bevor du dir eine eigene Wohnung suchen kannst, mußt du erst Rücksprache mit dem Jobcenter halten wegen der "Angemessenheit" der Wohnung (m², Kosten ect.)
    Dazu bekommst du Renovierungsgeld, und einen Betrag für die Erstausstattung der Wohnung!!!
    Es gibt im Netz Foren, wo du dir noch mehr Infos bezügl. Hartz IV holen kannst (gern per PN).


    Da kommt ein guter Batzen auf dich zu... lass dich nicht verunsichern von den Ämtern. Ich hab mir angewöhnt den Sack Humor und den Baseballschläger zum Amt mitzunehmen... beides wirste brauchen :D:D (aber ich bin auch nen oller Drachen der sich kein X für ein U vormachen lässt ... und das tun die Ämter gern!)
    Und jetzt ... ab die Post... flitz mal los...grins...
    Solltest du noch keine Ausbildung haben, hast du dir schon mal überlegt, wie du dein zukünftiges Leben gestalten willst? Meld dein Kind schon mal in der Kita an... damit du auch einen Platz bekommst, und selber Geld verdienen kannst!!! Das Leben als AE ist nicht immer einfach, bestimmt nicht stressfrei... aber das Leben is ja nu mal auch kein Ponyhof...Du wirst kämpfen müssen, dich ärgern, viel Äger auch Wegatmen müssen.. aber dein Kind wird dich auch für vieles Entschädigen!!!
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

    Einmal editiert, zuletzt von Kilashandra ()

  • @ Kilashandra


    Abgeschlossene Ausbildung leider nich meine Chefin hat mir ein strich duch die rechnung gemacht im 3. Lehrjahr :nawarte:
    naja und dann stand ich schwanger da ..
    Wir leben momentan eig gut in einer 3 ZW mit genug platz meine Eltern unterstützen mich bei allem
    aber das ist es ja ich möchte auf eigenen beinen stehn mit dem kleinen und da stimmt meine mutter mir auch zu .
    Die erstausstattung zum Teil von meiner schwester also kinderbett maxi cosi etc . und bei den kleinen sachen die fehlten haben meine eltern mitgeholfen am Anfang war ja auch mehr Geld da durch Elterngeld.
    Und das mit dem KV ist auch so eine sache , er kümmert sich nicht wir haben ihn dieses jahr erst einmal gesehen und das weil wir ihn an seinem Geburtstag überrascht haben ..naja schwierige lage er wohnt auch noch bei den Eltern die mir das Leben auch grade nicht einfach machen .Ich versuche seit wochen mit ihm zureden aber ohne Erfolg bis jetzt.
    Naja und das JA denen ist das i.wie egal ob er zahlt oder die das müssen bis jetzt haben die sich nicht drum gekümmert.

  • Abgeschlossene Ausbildung leider nich meine Chefin hat mir ein strich duch die rechnung gemacht im 3. Lehrjahr


    Ich weiß ja nicht was Du gelernt hast, aber es gibt Möglichkeiten die Ausbildung zu beenden, sofern Du nicht einen riesen Bock geschossen hast.


    1. Ansprechparner Job-Center
    2. Ansprechpartner die IHK oder die Handwerkskammer (je nachdem was Du gelernt hast).


    Die Möglichkeiten sind: anderer Betrieb, Überbetriebliche Ausbildung und Selbststudium mit Unterstützung durch die Berufsschule.


    L.G. Tani

  • Die Arbeitsagenturen haben eine extra Abteilung für AE´s ... Chanchengleichheit am Arbeitsmarkt...
    Frag da auf jeden Fall nach. Lass dir einen Termin geben, schildere deine Situation und seh zu, das die dir eine Lehrstelle organisieren, wo du deine Lehre beenden kannst... wenn du zu lange wartest, mußt du die Lehre nochmal von vorn anfangen!!! SUPER WICHTIG !!!


    Keine falsche Bescheidenheit, was die Gänge zum Amt angeht... du willst dich ja nicht darauf ausruhen, sondern auf eigenen Füßen stehen... dafür brauchst du eben eine kleine Anschubhilfe!!!


    Was das Jugendamt angeht,... mensch, mach denen Dampf unterm A...


    Dazu gehst du zum Amtsgericht, lässt dir einen Beratungshilfeschein ausstellen, und dich beim RA beraten... der Betreuungsunterhalt steht dir auf jeden Fall zu!
    Und wenn der KV auf Maulwurf macht und nicht gesichtet wird, dann mußte ihn mal gepflegt aus dem Boden ziehen!
    Spass hat er ja schließlich vorher gehabt... nu kommt Ernst, und um den muß er sich kümmern!!!
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • beantragen kannst du:


    - renovierungskosten
    - kautionsdarlehen
    - erstausstattung für die wohnung
    - umzugskosten kannst du ebenfalls beantragen


    dein bedarf sind regelsätze plus miete abzgl. kindergeld und unterhalt/unterhaltsvorschuss. deinen stolz solltest du bei der verantwortung für dich und kind ganz hinten an stellen. schon jetzt hättest du es ohne probleme beantragen können und auch bekommen.