deutsche Staatsangehörigkeit

  • Hmmm mein Ex ist Deutscher, hier geboren, hat aber eine französische Mutter und könnte die franz. Staatsbürgerschaft beantragen, nach seiner Aussage.
    Also müsst das bei Dir erst recht gehen!


    Erkundige Dich doch mal am besten direkt bei der Botschaft!
    Allerdings könnte es sein, daß Du die britische dann aufgeben mußt, ich weiß nicht ob es noch 2 Staatsbügerschaften gibt.

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Hallo Safira,
    da du eine deutsche Geburtsurkunde hast, dürfte es kein Problem sein, eine zweite Staatsbürgerschaft zu beantragen.
    Gehe dazu einfach mal bei euch ins Einwohnermeldeamt und frage nach.
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • mit dem spass hab ich ja täglich zu tun


    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine doppelte Staatsbürgerschaft entstehen. Diese unterscheiden sich je nach Art der Einbürgerung.


    Abstammungsprinzip: Behalten der doppelten Staatsangehörigkeit
    Geburtsortsprinzip: Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit
    Einbürgerung durch Anspruch: Doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen
    Doppelte Staatsbürgerschaft bei Spätaussiedler
    Spezielle Regelungen für EU-Bürger
    Ergeben sich durch die doppelte Staatsbürgerschaft andere Rechte und Pflichten?


    Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung durch das Abstammungsprinzip


    Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.


    Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt, gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören.

  • Du gehst am besten zur Ausländerbehörde deines Wohnortes. Dies sind sowieso dafür zuständig.


    Ich kann dir allerdings nur den Stand 2003 mitteilen aber denke das sich da nicht viel verändert hat.
    Für EU-Bürger gilt die Gegensetigkeit. Dh. ist es in England erlaubt das ein Deutscher Deutsch und England hast dann gilt es auch in Deutschland für einen Engländer.
    Sonst musst Du die Englische aufgeben.


    Kosten damals 250 Euro.


    Für Österreicher: Doppel ist erlaubt.

  • Sollte funktionieren. Zwei Freundinnen von mir hatten die deutschamerikanische. Ich nur US, weil ich zwar in BRD geboren bin, aber in einem Millitärkrankenhaus. Ob die das inzwischen geändert haben, keine Ahnung. Ahja, und meine Geschwister haben auch beide, weil Diakonissen :-) und unsere Mutter deutsch ist.

  • Kann Dir nur von meinen Erfahrungen berichten (mein Vater war Italiener ;) )


    Ich bin Jahrgang 1971 und war von Geburt an durch meinen Vater Italienerin(obwohl ich noch nie dort gelebt habe). Mein Bruder wurde im November 1975 geboren und im März 1975 trat ein Gesetz in Kraft, das Kindern, die aus Mischehen von EU-Bürgern entstehen, zuerst direkt die deutsche Staatsangehörigkeit zusprach. Mein Bruder musste sich dann letztlich mit 18 Jahren entscheiden, ob er die italienische oder deutsche Staatsangehörigkeit möchte, da es gerade bei Männern damals ja noch um den Bundeswehreinsatz bzw. ggf. Militärdienst in Italien ging. Eine doppelte Staatsangehörigkeit war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.


    Ich habe seit 2004 (der Geburt meines Großen) die doppelte Staatsangehörigkeit, da dies bei EU-Bürgern seit 2000 möglich ist.


    Lustig war das Einbürgerungsverfahren irgendwie schon, wenn man als gefühlt Deutsche in fließender, akzentfreier Sprache brav die Antworten zum Einbürgerungstest absolviert (wobei ich bei manchen Fragen mittlerweile Zweifel hätte, ob so mancher Deutscher auch nur annähernd die Hälfte dazu beantworten könnte :D ). Die Einbürgerung hat 255 Euro gekostet.


    Gruß Tapdance

    Die Strasse zum Glück besteht nicht darin,
    zu tun, was man möchte,
    sondern zu mögen, was man tun muss. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Nurse ()

  • Hast du echt einen Test gemacht? Ich hatte es mal angeleiert, damals hätte es noch 150,- DM gekostet, aber dann war mir das zu blöd. Was ich immer witzig fand sind Russlandeutsche. Hab nie ein Wort verstanden, wenn die auf dem Kinderspielplatz losgelegt haben :-):mussweg

  • Mal ganz blöd gefragt...
    Was versprichst du dir von einer deutschen Staatsbürgerschaft?
    Hat das irgendwelche Vorteile?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ich habe auch 2 Staatsbuergerschaften. Wenn deine Mutter Deutsche ist/war und du die deutsche Geburtsurkunde hast, sollte es kein Problem sein. Falls nicht von Geburt an (also deine Mutter nicht Deutsche ist/war), kannst du sie auch so beantragen. Es gibt Ausnahmefaelle... wenn man stimmig begruenden kann, warum man beide braucht, wird dies genehmigt. So mein Stand der Dinge und so war es bei mir.

  • Hast du echt einen Test gemacht? Ich hatte es mal angeleiert, damals hätte es noch 150,- DM gekostet, aber dann war mir das zu blöd. Was ich immer witzig fand sind Russlandeutsche. Hab nie ein Wort verstanden, wenn die auf dem Kinderspielplatz losgelegt haben :-):mussweg



    Klar musste ich den Test machen. Auch als quasi Deutsche muss man das ganz normale Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Danach wurde mir mit einem Glückwunsch durch die Beamtin ganz festlich die Staatsbürgerurkunde überreicht (mit dem Hinweis, sie sehr gut aufzubewahren, da es nicht möglich ist Duplikate zu erstellen ;) ) Gefehlt hat in diesem Augenblick eigentlich nur die Nationalhymne einschließlich Choruntermalung durch die Beamtin und mich :D

    Die Strasse zum Glück besteht nicht darin,
    zu tun, was man möchte,
    sondern zu mögen, was man tun muss. ;)

  • So habs rausgesucht.


    AuslG § 87
    (2) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und Gegenseitigkeit besteht.



    Kosten sind auch gleich geblieben. 255 Euro.


    Ob Gegenseitigkeit da Frage am besten deine Botschaft.



    § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ist die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.


    Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt, gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören.


    ja,
    und zu meinem erstaunen kann diese doppelte staatsbürgerschaft auch vererbt werden.
    mein enkel hat nicht nur die deutsche staatsangehörigkeit, sondern auch die des opas, lt. einwohnermeldeamt...



    er hat sich gerade schlau gemacht, wie das mit der wehrpflicht in opas heimatland aussieht :brille






    (bei länderübergreifenden fußballspielen hat er es manchmal gut, weil er noch ein land hat, für das er mitfiebern kann :D )

  • ich habe ein kind eines britten. die staatsbürgerschaft wird dort nur weitergegeben an das kind, wenn die eltern verheiratet sind. daher ist mein kind deutscher staatsbürger ab geburt, wird aber in england in amtsdingen auch heute noch als "british subject" behandelt. wenn deine eltern also verheiratet waren bekommst du brittische als auch deutsche staatsbürgerschaft.