liebe Forum-Gemeinde
wieder beschäftigt mich eine rechtliche Frage
Neulich hatte ich die zweite gerichtliche Anhörung in meinem Umgangs-recht Verfahren
Kurzer Hintergrund hierzu
Seit nunmehr einem Jahr erstreite ich das Umgangs-recht meiner Tochter mit mir
Zwischenzeitlich habe ich innerhalb der gemeinschafts-kanzlei 4 verschiedene Anwälte in zwei Verfahren erhalten 1) Vaterschaftsfeststellung 2) Umgangsrechtsverfahren ( aktuell )
Meine Frage hierzu :
Ist es üblich das man innerhalb einer Gemeinschaft-Kanzlei öfter auch mal Anwalts-Wechsel automatisch erhält ohne zb vorherige Ankündigung ?
Eigentlich finde ich diesen Zustand etwas ungünstig da ich neulich zb einen Gerichtstermin hatte und ein mir völlig unbekannter Anwalt mich vertreten hat dem ich quasi dort noch zwischen Tür und Angel meine Sichtweise zu diesem Fall schildern durfte Sicher er hat sich in meinen Fall eingelesen dennoch kannte er mich ja gar nicht persönlich
Aus diesem Grund habe schon daran gedacht vielleicht die kanzlei zu wechseln aber vielleicht sollte ich nun diesen Zustand bin zur Beendigung der Umgangs-Regelungen aushalten oder sehe ich das falsch ?
Freue mich auf rege Antworten