Entbindung des Arztes von Schweigepflicht+ Anfragen Arbeitgeber durch Krankenkasse

  • Hallo liebe Foris,


    ich werde ab 30.12.12 bis voraussichtlich Ende Januar 2013 Krankengeld beziehen. Jetzt hab ich per Post Auszahlscheine zugeschickt bekommen sowie eine Einwilligungserklärung. (bin sonst Vollzeit tätig und auch weiterhin in einem aktiven Beschäftungsverhältnis)


    Folgender Wortlaut:


    ....Ich bin damit einverstanden, dass die Krankenkasse X vom Rentenversicherungsträger und/oder meinen behandelnden Ärzten ärztliche und psychologische Untersuchungsunterlagen, Auskünfte sowie Krankenhaus- und Rehaentlassungsberichte bzw. Arbeitgeberanfragen (z.B. Arbeitsplatzbeschreibungen), die


    meine Arbeitsunfähigkeit ab....
    meinen Krankenhausaufenthalt....
    meinen Rehaaufenthalt ab...


    betreffen, anfordern kann, soweit diese für die Begutachtung und Entscheidung über meinen Antrag auf Krankengeld erforderlich sind. Insoweit entbinde ich die benannten Stellen oder Personen von der Schweigepflicht


    Wenn und soweit Unterlagen angefordert werden, ist darauf hinzuweisen, dass diese je nach Sachlage unmittelbar an den MDK oder an die Krankenkasse X übersandt werden. Unterlagen, die ich der Krankenkasse X zur Verfügung gestellt habe, dürfen an den MDK weitergeleitet werden.



    Was meint ihr: unterschreiben oder nicht? Ich finde es geht ein bißchen zu weit. Für den MDK bei Bedarf ja...aber doch nicht für die Krankenkasse? Hab jetzt bei Tante Go..gle nur gefunden, dass es eigentlich üblich ist für den MDK von der Schweigepflicht zu entbinden.....


    Jetzt bin ich ratlos....
    Helft mir mal bitte


    Vielen Dank.


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Verlass dich bitte nicht 100ig auf meine Aussage, aber ich meine, du musst es nicht unterschreiben!


    Eigentlich muss der KK reichen , das du die Zahlscheine einreichst.


    Auch den Ärzten passt es nicht immer, wenn sie Auskunft geben müssen, wegen Schweigepflichtentbindung




    PS; und leider nehmen KKn das gerne als Druckmittel um Zahlungen evtl Einzuschränken bzw Einzustellen

  • Hier


    Findest du ne kompetente Antwort auf deine Frage...


    ich habe das auch noch nie gehört, daß man gegenüber der KK den Artz entbinden muss.... Ein SB kann gar nicht beurteilen was da los ist.. weiß aber das der MDK nur von den KK beauftragt wird.... also in deren Diensten arbeitet..


    ich habe damals als die KK eine Begutachtung meiner Person beim MDK wollte wg vorzeitiger Kur einen verschlossenen Umschlag an den MDK geschickt mit meiner Begründung auf dem Stand: nur vom MDK zu öffenen..- und über die Klebefläche war ein Siegel geklebt.... so habe ich sichergestellt , daß die KK diesen Umschlag nicht öffnet und Dinge daraus verschwinden ( was schon vorgekommen sein soll)

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  • Hallo Zusammen,


    nun mal ganz langsam... ;)


    Jedes Mitglied einer GKV hat eine Mitwirkungspflicht, wenn es um den Bezug von Leistungen geht. Dass bedeutet, man muss seiner KK die Unterlagen zur Verfügung stellen, die benötigt werden, um über eine Leistungsantrag zu entscheiden.


    In diesem Fall werden die genannten Stellen von der Schweigepflicht entbunden, damit die KK die Möglichkeit hat, die Unterlagen zur Vorlage beim MDK dort direkt abzufordern und an den MDK weiterzuleiten.


    Das ist ganz einfach verwaltungstechnisch mit am wenigsten Aufwand verbunden. Denn der SB bei der KK weiß genau, welche Unterlagen benötigt werden und kann diese dann konkret anfordern - im übrigen ein Service, denn sonst musste der Patient den Unterlagen selber hinterher laufen ;)


    Weiterhin, um auch gleich denjeningen vorzubeugen, die jetzt aufschreien werden, dass so ein SB bei der KK mit den Unterlagen ja auch gar nichts anfangen kann, ist es richtig, aber in der Regel gibt der SB der KK die Begutachtungsaufträge an den MDK. Für den MDK widerrum ist es am schönsten, wenn er alle Unterlagen fein säuberlich sortiert auf dem Silbertablett bekommt.


    Das Druckmittel wie Lenea meint, dass die KK hat, um Zahlungen zu kürzen ist gelinde gesagt Quatsch. Sicher wird es angedroht, Zahlungen zu kürzen, wenn das Mitglied seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, aber das passiert in den seltensten Fällen


    Und Chou Chou, es ist durchaus die übliche Vorgehensweise, dass Ärzte und/oder Krankenhäuser und/oder andere Therapeuten von der Schweigepflicht gegenüber der KK entbunden werden (ich habe dafür auch Vordrucke hier in meinem Schreibtisch liegen... ;) )

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Ja meine Liebe... genau deshalb hab ich das ja verlinkt was ich verlinkt habe - da wird es nämlich letztlich genauso erklärt wenn man alles liest...



    Wurde ich jetzt hier für diesen Link kritiesiert oder wofür ? Oder dafür das ich das noch nie gehört habe ? Genau darum habe ich mich ja gerade schlau gemacht und den Link eingestellt.

  • Danke erstmal für eure Auskünfte.


    Ich stoß mich eigentlich nur an der Formulierung...dort steht eben nicht, dass es ausschließlich an den MDK weitergegeben wird sondern ich les das jetzt so an KK (nicht ausschließlich zur Weiterleitung-nur wenn nötig) und/oder MDK.


    Und warum muss ich den Arbeitgeber von der Schweigepflicht entbinden?


    Vielleicht habt ihr hier noch eine Idee?


    Danke


    Finchen

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  • Hi,


    @chou-chou laß mal stecken, ich erkenne da keine Kritik :frag


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es ist auch so , daß med- Befundberichte etc nicht der KK bzw deren SB ausgehändigt werden müssen..sondern nur dem MDK der das ja auch beurteilen kann..--- Daher zb das Versenden in einem Umschlag an die KK der die Aufschrift enthielt:Nur vom MDK zu öffnen--


    ist mir damals so geraten worden von kompetenten Leuten , da schon mal während des Aufenthaltes bei der KK SB wohl meinten best. Dinge seien für den MDK nicht nötig - die wurden halt herausgenommen - - genau das war aber eben nötig um im Sinne des Antragsteller zu entscheiden... macht ja kein SB aus bösem Willen....aber oft können sie eben best. Med- Dinge nicht beurteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Und warum muss ich den Arbeitgeber von der Schweigepflicht entbinden?

    Weil es für eine evtl. Wiedereingliederung von Nöten sein könnte, dass die KK resp. der MDK erfährt, wie Dein Arbeitsplatz gestaltet ist...


    Es könnte evtl. auch nötig sein, dass bestimmte Hilfsmittel für den Arbeitsplatz benötigt werden, um Deine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, dass alles kann man nur in Erfahrung bringen, wenn man mit Deinem AG im Gespräch ist und das geht nur, wenn Du ihn von der Schweigepflicht entbindest... ;)


    Die KK wird niemals Deinen AG über vorliegende Diagnosen unterrichten... dürfen sie gar nicht... ;)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Ich vermute mal Lindsay meinte das generell, unabhängig vom Link, den hat sie zeitlich zu Dir versetzt vom Posting her
    u.U. gar nicht mal gelesen ;);):-)


    Aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass es sicherlich nicht von Nachteil ist, die Krankenkassen von der Schweigepflicht zu entbinden,
    zumal teils auch jeder extra zeitweise arbeitet und der MDK nicht unbedingt in die Akten der Kassen einsehen kann (Datenschutz)
    soweit mir bekannt ist.


    Insofern, auch um die die Notwendigkeit schnell auf den Weg zu bringen (Weiterzahlung oder Zahlung bzgl. Krankengeld), kann es nur von Vorteil sein,
    wenn sich die Behörden selbst darum bemühen, welche Befunde etc. sie benötigen.
    Für den Betroffenen macht es die Sache an sich auch etwas einfacher, da man selbst nicht von x nach z laufen muss
    um genau die Unterlagen beizubringen, die ohnehin benötigt bzg. gefordert werden.


    *Viele Grüße Susayk*



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    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*