18jährige nachrangig - oder nicht?

  • hallo
    ich komme gerade vom jugendamt, es ging um den gepfändeten unterhalt.
    wie es aussieht werden etwa 160 von den titulierten 225 euro pfändbar sein, da alles über selbstbehalt durch 4 geteilt wird, so der gerichtsbeschluss. da KV ja noch weitere 3 kinder (18,16, 6) hat. nun hat mir aber meine vorherige SB gesagt, die 18jährige tochter wäre nachrangig und bei mangelfall würde sie rausfallen. der gerichtsbeschluss sagt scheinbar sie ist gleichberechtigt den minderjährigen. der neue SB wusste selbst nicht so genau...
    das mädel macht im moment ein praktikum wo sie auch etwas verdient und lebt beim KV.
    Was ist nun richtig???