Wie bekomme ich eine Umschulung finanziert?

  • Liebes Foris,


    hat jemand einen Tip für mich:


    Ich habe einen Job, in dem ich Arbeit finden würde (Buchhalterin; Grundberuf Bürokauffrau). Nur würde ich gerne eine Umschulung zur Steuerfachangestellten machen. Ab welchem Stadium (=Dauer der Arbeitslosigkeit?) bekomme ich sowas vom Arbeitsamt finanziert?


    Hat jemand Erfahrungen?


    LG

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • hmmm...schwierig...
    Um eine Umschulung durch die BA finanziert zu bekommen, musst du meines WIssens nach, gewisse Vermittlungshemnisse und Anwartschaften erfüllen:
    Also als schwer vermittelbar gelten (> 2 Jahre arbeitslos, gesundheitlich eingeschränkt, o.ä.). Dann musst du 5 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, bin mir da aber nicht sicher....


    WIe ich gehört habe, wurden die Mittel seitens des BMAS ziemlich gekürzt, so dass es schwer sein wird, hier in eine Umschulung reinzurutschen...

  • Ich drück dir die Daumen. Als Ausbilder in kfm. Umschulungen kann ich aber sagen, dass die Agentur inzwischen sehr sparsam damit ist Umschulungen zu finanzieren, die länger als ein halbes Jahr dauern. Und der Unterschied zwischen Bürokauffrau und Steuerfachangestellte ist auch nicht soooo groß. Prüf vieleicht mal bei deiner Steuerberaterkammer ob bei dir die voraussetzungen für eine Externenprüfung gegeben sind. Die Vorbereitungen darauf werden nämlich auch kurzfristig von der Agentur kostenmäßig übernommen. Und nen Bildungsträger, der die Vorbereitung durchführt, den wird es ja auch geben.


    LG Stefan

  • in potsdam werden gerade umschulungen zur steuerfachangestellten gefördert - ist bildungsziel - stell doch einfach einen antrag...


    ansonsten vielleicht fernstudium?

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

    Einmal editiert, zuletzt von thaga ()

  • Guten Abend,


    Nachlesen kannst Du die gesetzlichen Bestimmungen in den Paragraphen 81 ff. SGB III (Fassung ab 01.04.2012, davor ab 77 ff.).
    Grundsatz ist, dass ohne die Weiterbildung oder Umschulung eine dauerhafte Integration in Arbeit nicht möglich ist (Notwendigkeit). Bei der Prüfung der Ermessensentscheidung ist auf den Einzelfall abzustellen.


    LG, Jette.

  • Mir hat die Dame vom Jobcenter letzte Woche gesagt, dass man normalerweise nach 4 Jahren Arbeitslosigkeit eine Umschulung bekommt. Darf ich fragen, warum du nicht mehr in deinem alten Job arbeiten kannst?

  • Danke für eure Antworten!

    Und der Unterschied zwischen Bürokauffrau und Steuerfachangestellte ist auch nicht soooo groß. Prüf vieleicht mal bei deiner Steuerberaterkammer ob bei dir die voraussetzungen für eine Externenprüfung gegeben sind.

    ich finde schon, dass der Unterschied sehr gross ist. Als Bürokauffrau ist man im höheren Buchhaltungsbereich eben der oder die "Ungelernte" bzw. "Angelernte".
    ich habe die Zulassungsvoraussetzungen leider nicht, da man hier mehrere Jahre bei einem STB gearbeitet haben muss. Ich war immer nur in der Wirtschaft.


    Natürlich kann ich das nachholen, und das ist auch mein aktuelles Bewerbungsziel, aber ich hätte gerne den kürzeren Weg der Umschulung.



    fernstudium?

    gibt es leider nicht. Nur die Prüfungsvorbereitungskurse und ähnliche Weiterbildungen. Aber kein anerkannter Berufsabschluss, und den braucht man für spätere Weiterqualis. Vielleicht werd ich ja nochmal Steuerberaterin? ;)


    Muss allerdings auch sagen, dass ich Abends platt bin. Das schaffe ich nie im Leben.


    @jette+iza:
    ich würde sicher was finden, aber mir wäre einfacher Kreditorenbuchhalter oder so zu öde.


    Viele Grüße!
    Vera

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • Du brauchst eine Begründung warum jemand dir eine Umschulung finanzieren sollte, meist sind es


    - gesundheitliche Umstände, die jemanden seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben lassen
    - keine Chance auf dem Arbeitsmarkt im erlernten/ausgeübten Beruf


    andere Gründe sind mir bisher nicht begegnet, aber ich drück die Daumen, wenn du deinen Sachbarbeiter
    überzeugen kannst.

  • Guten Abend,


    Iza: die Auskunft der Dame vom JC ist in sich leider teilweise falsch! Es gibt keine Mindestdauer der Arbeitslosigkeit, um eine Umschulung erhalten zu können. Die Vierjahresfrist kann herangezogen werden, wenn ein Arbeitnehmer an US interessiert ist, aber schon mal eine Ausbildung abgeschlossen hat. Hat er länger als vier Jahre in an- und ungelernter Tätigkeit gearbeitet, hat er per Legaldefinition keinen verwertbaren Berufsabschluss mehr.
    Das heißt aber nicht, dass grundsätzlich vier Jahre als Helfer gearbeitet werden muss, einer US kann durchaus vorher zugestimmt werden, man muss es nur entsprechend gut begründen können. Deswegen immer die Einzelfallprüfung.
    Edit: im Hinblick auf gesundheitliche Gründe wird i.d.R. Reha geprüft (zzgl. des voraussichtlichen Kostenträgers).
    LG, Jette.