Unterhaltsvorschuß

  • Hallo,
    Also der Vater meiens Sohnes lebt im Ausland und bezahlt keinen Unterhalt. Er besitzt dort eine Wohnung und lebt mehr schlecht als recht von der Miete, die er einnimmt. Hat also kein weiteres Einkommen.
    Wenn ich nun Unterhaltvorschuß beantrage, was hat das für Konsequenzen für ihn?
    Muß er die Wohnung aufgeben? Das würde ich nun auch wieder nicht wollen. Oder kann es passieren, dass Geld von meinen oder seinen Eltern zurückgefordert wird? Schließlich sind doch alle in direkter Linie unterhaltspflichtig.
    Ich habe auch kein großes Einkommen, habe aber etwas Geld aus einer Erbschaft (das täglich weniger wird). Kann es da sein, dass ich keinen Unterhaltsvorschuß bekomme, weil Geld da ist?
    Falls doch Unterhaltsvorschuß gezahlt wird, muß der KV es zurückbezahlen oder nur, wenn er eigentlich bezahlen könnte?
    Viele Fragen auf einmal, vielleicht weiß jemand das eine oder andere. Vielen Dank im Voraus.
    Katinka

  • Hallo, natürlich ist er Unterhaltspflichtig, es ist doch euer gemeinsames Kind!
    Deeine restlichen Fragen kann ich leider nicht beantworten, da würde ich Dir raten einen Anwalt zu rate zu ziehen.
    Susan

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Erstmal JA reicht sicher auch für deine Fragen.
    Der Unterhaltsvorschuß ist nicht von deinem Einkommen abhängig.
    Es wird natürlich seine finanzielle Situation überprüft, wenn du einen Antrag auf UV stellst. Aber der Selbstbehalt bleibt auch für ihn.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.