Beiträge von tinkens

    Hallo,
    Also der Vater meiens Sohnes lebt im Ausland und bezahlt keinen Unterhalt. Er besitzt dort eine Wohnung und lebt mehr schlecht als recht von der Miete, die er einnimmt. Hat also kein weiteres Einkommen.
    Wenn ich nun Unterhaltvorschuß beantrage, was hat das für Konsequenzen für ihn?
    Muß er die Wohnung aufgeben? Das würde ich nun auch wieder nicht wollen. Oder kann es passieren, dass Geld von meinen oder seinen Eltern zurückgefordert wird? Schließlich sind doch alle in direkter Linie unterhaltspflichtig.
    Ich habe auch kein großes Einkommen, habe aber etwas Geld aus einer Erbschaft (das täglich weniger wird). Kann es da sein, dass ich keinen Unterhaltsvorschuß bekomme, weil Geld da ist?
    Falls doch Unterhaltsvorschuß gezahlt wird, muß der KV es zurückbezahlen oder nur, wenn er eigentlich bezahlen könnte?
    Viele Fragen auf einmal, vielleicht weiß jemand das eine oder andere. Vielen Dank im Voraus.
    Katinka

    Welche konkreten Nachteile hat denn das gemeinsame Sorgerecht, wenn der Vater im Ausland lebt?
    Ich brauchte bisher eigentlich nur ein mal seine Unterschrift und das war, als wir ein Konto für unseren Sohn eröffnet haben.
    Ich muß auch aufpassen, dass ich so eine Aktion nicht aus Bosheit heraus mache.
    Ich bin so traurig, dass der Vater sich nicht bemüht um den Kontakt, dass es auch so was ist wie: so nun zeige ich Dir mal, was passiert, wenn Du Dich nicht kümmerst!
    Mit ihm sprechen werde ich aber darüber. Allerdings erst Weihnachten, dann kommt er wahrscheinlich für drei Tage, um seinen Sohn zu besuchen.
    Katinka

    Unser Sohn wird im November 4 Jahre alt. Ich glaube nicht, dass der Vater das Sorgerecht so einfach augeben wird. Ich muss mal mit ihm darüber sprechen. Er sagt immer, dass er sein Kind liebt. Und dass er ihm sehr wichtig ist.
    Nun leider aber nicht wichtig genug, um ihm mal ein Brief zu schreiben oder so. Ich habe jetzt eingeführt, dass wir den Vater immer am Sonntag anrufen, da freuen sich auch beide drauf, aber sowas sollte doch nicht vom Kind ausgehen!
    katinka

    Ich habe mal eine Frage:
    Der Vater meines Sohnes ist Lette und lebt auch in Lettland, nachdem er mal kurzfristig versucht hatte in Deutschland heimisch zu werden. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich möchte aber gerne das alleinige Sorgerecht haben, da er im Ausland nicht so greifbar ist.
    Wie funktioniert das? Dauert es lange ist es schwierig?
    Wir waren nicht verheiratet.
    Er kümmert sich überhaupt nicht um seinen Sohn, weder finaziell, noch auf irgendeine andere Weise.
    Hat da jemand Erfahrung, wie das geht?
    Liebe Grüße Katinka

    Fragen die dann auf dem Jugendamt auch gleich ab, wie das Sorgerecht sein soll? Ich lebe nicht mit dem Vater des Kindes zusammen und hätte gerne das alleinige Sorgerecht. Ich möchte das allerdings nicht unbedingt thematisieren, gibt sonst bestimmt einen Haufen Ärger.
    Er besteht auch darauf, dass das Kind seinen Namen kriegt..
    LG Katinka