Vaterschaftsfeststellung, Umgangsregelung - Arbeitet JA gegen den Vater?

  • ich verstehe das JA nicht, wenn er einen privaten Test macht und daraufhin die Vaterschaft anerkennt ist doch alles in Butter und es kommt doch gar nicht zu einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung.


    Ich würde mich da sehr wohl über das JA hinweg setzen, nur weil du da eine Beistandschaft hast, heisst das nicht, dass sie dir alles aufdiktieren dürfen. Du hast deine Rechte nicht abgetreten!!!!


    Ausserdem, und das ist für mich mal der echt springende Punkt: Bei einem privaten Test genügen Wattestäbchen. beim gerichtlichen Test wird den Kindern Blut entnommen, und hier sogar aus der Kopfvene! Das finde ich eine sehr grausige Vorstellung, mit einem Neugeborenen solche Faxen zu veranstalten!!!


    Dem Mitarbeiter des JA unterstelle ich per Ferndiagnose mal Streitlust und vielleicht muss er ja noch seine Haushaltsmittel verbraten! Ich würde mich da echt fernhalten, und die Umgangsempfehlung ist ja wohl ein Witz. Also meine Antwort auf deine oben gestellte Frage: Ja, und wie!!!

  • beim gerichtlichen Test wird den Kindern Blut entnommen, und hier sogar aus der Kopfvene! Das finde ich eine sehr grausige Vorstellung, mit einem Neugeborenen solche Faxen zu veranstalten!!!


    Da muss ich widersprechen, das ist wohl nicht immer so. Bei uns wurde der gerichtliche Test auch "nur" mit Wattestäbchen gemacht...

  • ... ich würde mich aber nicht drauf verlassen, welche Methode der Richter wählt. Kenne die Richtlinien aber auch nicht (gibt es da welche?). Bei den gerichtlichen Tests von denen ich gehört habe, wurde immer das Blut abgenommen.

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • nur so als hinweis dazu, so war es bei mir,... wenn KM einen aussergerichtlichen test verweigert.... egal welchen und auf einen richterlichen besteht.... du kannst erraten wer wohl den großteil... bei mir warens 100%, der kosten zahlt.. :)

  • @



    Rohezal

    Ich will ja keinen privaten Test verweigern, sondern der Bistand des JA möchte das, weil mein Ex in der Vergangenheit (und damit ist nicht letzten Jahr gemeint, sondern das war bis vor kurzem) seine Meinung täglich geändert hat und mich genötigt hat (ich habe das schriftlich (per SMS), dass er keinen privaten Test möchte und die Vaterschaft so anerkennt, wenn das Kind seinen Nachnamen und einen anderen Vornamen bekommt). Davor wollte er mich mit dem GSR unter Druck setzen "Wenn ich ihn als Vater nicht raushalte, dann kann ich das Kind nicht mwhr so erziehen wie ich möchte und nichts alleine entscheiden". Deshalb ist nicht klar, ob er die Vaterschaft nach einem positiven Test überhaupt anerkennt und es würde nur unnötig Zeit verstreichen. Und davor ist auch schon nicht klar, ob er einen privaten Test überhaupt bezahlt bzw. wie (sein Konto ist dauerhaft bis aufs Maximum überzogen) und vorher kommt man nicht an das Ergebnis, womit die ganze Angelegenheit sehr in die Länge gezogen wird, denn wenn ich einem privaten Test zustimme, kann das JA erstmal nicht auf Feststellung der Vaterschaft klagen. Das sind halt die Gedankengänge des Beistands. Es gibt übrigens ein Gerichtsurteil aus dem hervorgeht, dass es einer KM nicht zuzumuten sei, einem privaten Vaterschaftstest auf sich zu nehmen.


    @radiotrinkerin
    Ja, es wird Blut abgenommen. Vor der Geburt hat es mir auch davor gegraust, aber in seinen ersten beiden Lebenswochen wurde meinem Sohn bereits (ungelogen) mindestens 20mal Blut abgenommen bzw. sogar 10 mal ein Zugang gelegt.

  • Wo kann man denn so einen Test mit Identifizierung machen lassen? Der Anwalt von meinem Ex hat http://www.Papacheck.de vorgeschlagen :rolleyes2: , also ganz ohne Kontrolle und der Sachbearbeiter vom JA scheint einen Test, wie du ihn schilderst, auch nicht zu kennen. Ein ganz anderer Punkt, warum das JA einen privaten Test ablehnt, ist auch, dass mein Ex seine Meinung täglich geändert hat und es nicht sicher ist, dass er die Vaterschaft nach einem positiven Test auch wirklich freiwillig anerkennt. Außerdem wird befürchtet, dass er die ganze Geschichte mit dem privaten Test unnötig und absichtlich in die Länge zieht, indem er z.B. den Test einfach nicht bezahlt, so dass das Ergebnis nicht kommt.

    Ohh ein bischen spät gelesen. Also das Jugendamt hat das Institut meiner ex empfohlen. Ich war davor für einen Onlinetest (war 100€ günstiger). Alternativ suche mal in google mit deiner Postleitzahl ein Institut was Vaterschaftstest durchführt. ... Sonst kann auch jeder Arzt diese Identifizierung durchführen... und soweit ich weiß ist es ohne arzt eh nicht mehr legal bzw. bei Ämtern nicht anerkannt.... Naja das JA hat nicht wirklich mitzureden beim Vaterschaftstest wenn du dem zustimmst... Bei uns wars die schnellste Möglichkeit da ich halt nicht von abgewichen bin. Gemacht, nächsten tag geszahlt und 4 oder 5 tage später das ergebnis auf email und 2 tage später das Gutachten per post. ging ratz fatz

  • Ich kann zwar nur von uns sprechen. Aber bei uns wurde die Beistandschaft gleich noch vor der Geburt eingerichtet. Kein Wort davon, dass bis nach der Geburt gewartet werden sollte. Den privaten Test haben wir beim Jugendamt direkt gemacht ohne Gerichtsbeschluss und somit zusätzlichen Kosten oder ähnliches. Die SB vom JA hat da alles in die Wege geleitet und nur den Test musste der KV besorgen und natürlich auch zahlen. Ich verstehe daher gar nicht, warum dir dein SB sowas erzählt hatte.

  • Ich hätte so einen Test außergerichtlich beim JA auch befürwortet. Die meisten Jugendämter scheinen das auch anzubieten. Schade, dass es hier nicht der Fall ist.


    @Rohezal
    Dein Fall ist aaber ja etwas anders. Wenn das JA mir nicht von einem Test abgeraten hätte, dann hätte ich dem auch zugestimmt. Bei dir hat sich die KM ja gegen das JA gestellt.

  • Aktueller Stand:


    Viel ist bis jetzt nicht passiert, also der KV hat immer noch keinen Kontakt zu uns aufgenommen. Sein anwalt hat nun vom JA schriftlich bekommen, dass ein privater Vaterschaftstest abgelehnt wird und mein Ex bis zum 10.10. Zeit hat die Vaterschaft anzuerkennen, ansonsten wird Klage zur Vaterschaftsfeststellung eingereicht.


    Über den Umgang habe ich mir im Vorfeld umsonst den Kopf zerbrochen. Der Kleine ist 5 Wochen alt und es dauert wohl auch noch, bis mal der 1. Umgang stattfindet. Für mich wären wohl 2 mal wöchentlich für 2h ok. Dadurch dass mein Sohn 2 Wochen in der Kinderklinik war und vielleicht auch weil es mein 2. Kind ist, kann ich ihn ohne Panik auch mal für 1h zum Spaziergang mitgeben. Dem KV aber natürlich erst, wenn ein paar Mal von mir begleitender Umgang stattgefunden hat. Meine Tochter konnte ich die ersten Monaten nicht mal meiner Mutter mitgeben ohne mich ganz furchbar zu fühlen und jede Minute auf die Uhr zu schauen.


    Wie sieht das mit GSR aus? Der KV wollte das ja beantragen (schon witzig bei seinem derzeitigem Verhalten), aber so lange kein regelmäßiger Umgang stattfindet, wird er es doch nicht bekommen, oder?

  • Wieso machst du dir schon Gedanken über den Umgang? Der hat noch kein Recht darauf, er hat das Kind noch nicht mal anerkannt als Seins. Und da er keinen Kontakt aufnimmt, wird er wahrscheinlich keinen Umgang wollen. Will er das überhaupt?


    Was das GSR angeht, steht es auch in den Sternen ob er es beantragt. Und wenn auch, die Tatsache dass man auf Vaterschaftsfeststellung KLAGEN musste spricht definitiv nicht für ihn.


    Mir wurde auch schon damit gedroht, dass wenn ich ihn nicht in Ruhe lasse und weiterhin darauf bestehe, dass er das Kind anerkennt, dann wird er aus Rache auch auf GSR klagen um mir das Leben schwer zu machen.

  • Er wird desfinitiv auf den Umgamg bestehen und auch das GSR beantragen. Ob er das dann macht, weil ihm etwas an unserem Sohn liegt oder um mich zu ärgern sei mal dahingestellt. Selbst im Brief vom Anwalt stand das nochmal explizit drin. Er erkennt die Vaterschaft nicht an, weil er die dann anstehenden Zahlungen so vor sich herschieben kann. Ist aber natürlich nur sehr kurzsichtig, weil er dann irgendwann eine riesige Summe zahlen muss. Er ist auch nur zum Anwalt gegangen, weil ihn die ARGE bereits vor der Geburt zu Zahlungen aufgefordert hat, ansonsten hätte er sich bestimmt im Hintergrund gehalten mit der Hoffnung, dass sich schon keiner meldet.


    Wie gut, dass ich noch die SMS von ihm habe, die belegen, dass er mich schon mehrmals erpressen wollte und seine Meinung und stimmung ständig wechselt, was begründet, dass wir dem außergerichtlichem Test nicht zustimmen. Wer weiß, ob er die Vaterschaft dann überhaupt anerkennt.