Urlaub und Hartz4

  • Susanne1970
    mein Av sagte ich solle mit dem arbeitsvertrag zu ihm kommen, dann wird das alles geregelt


    Der Arbeitsvertrag geht das Jobcenter nichts an (Datenschutz). Steht u.A. hier: Welche Dokumente darf ein Jobcenter fordern oder kopieren und welche Dokumente nicht. Auch geht es das Amt nichts an, wohin du in den Urlaub fährst und mit wem. Immer vorsichtig sein mit privaten Daten.


    Man liest es hier ganz oft, dass Leute ihre Auszüge oder Mietverträge kopieren lassen und viele andere Dinge :frag .


    PS: Schönen Urlaub auch von mir :winken: .

  • @ Mappl: Der AV hat nichts von Einstiegsgeld gesagt. Ich würde das einfach schnell vor dem Urlaub noch mit ihm ansprechen, damit es formlos beantragt ist.
    Die Bewilligung (ich sag mal pi mal Daumen 250 Euro für 6 Monate... aber das ist keine verbindliche Zahl) kommt zusätzlich zu einem ggf. noch bestehenden Restanspruch an ALG II (sog. Aufstocker) dazu und könnte es Dir auch leichter machen, eine ggf. entstehende Rückforderung zu begleichen, weil es wie gesagt zusätzlich wäre . :-)

  • Fahrtkosten werden, so glaube ich, aus einem anderen Topf bezahlt. Nennt sich dann Mobilitätszuschuss....kommt direkt von der BA.....


    Wegen des halben Lohnes....spreche mit deinem Arbeitgeber. Er möge deinen Lohn erst im Folgemonat, also September im Oktober ausbezahlen. Hier gilt das Zuflussprinzip. Ist es erst im Oktober verfügbar, dann muss der Regelsatz für September nicht zurückbezahlt werden...

  • aber er bestand darauf, die unterlagen sehen zu wollen, die schriftliche bestätigung, dass ich nichts zahlen muß usw.

    Das finde ich ja Willkür. Wobei das ja auch noch Unsinn ist.


    wenn ich für september dann einen teil des ALGII geldes zurückzahlen muß


    Vorschuss vom neuen AG.


    Schönen Urlaub

  • Mappl, im Falle der Aufstockung immer schön daran denken, dass der Freibetrag auch richtig berechnet wird. Außerdem vergessen die gerne mal die 30 Euro Versicherungspauschale.


    SGB II § 11 b Absetzbeträge


    (2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt. Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von 100 Euro monatlich der Betrag von 175 Euro monatlich und an die Stelle des Betrages von 400 Euro der Betrag von 175 Euro tritt. § 11a Absatz 3 bleibt unberührt.


    (3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
    1.
    für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
    2.
    für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.
    Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.

    und schön die Kilometer nicht vergessen. Fahrgeld ist auch zu berücksichtigen.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Im Falle der Rückzahlung, darf der Betrag nicht dein Existenzminimum unterschreiten.


    Bei Leistungsbezieher von ALG II gilt in etwa die Ratenhöhe 10 % der Regelleistung. Wenn Du keine Leistungen mehr beziehen solltest, dann
    Regelsatz plus dem was du darüber liegst abzgl. der Freibeträge, davon 10 % gleich eine Monatsrate.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • RobertK
    :thanks: ich habe das erst jetzt gelesen, bin erst vom urlaub zurück


    am 13. werde ich das alles sicher brauchen
    danke für deine mühe, mir das rauszusuchen
    so steht man doch irgendwie nicht so ganz unwissend da

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)